Ettlin Erich · Ständerat · 2020-06-10
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-06-10
Wortprotokoll
In Artikel 38 Absatz 2 geht es um kantonale Leistungsaufträge, die Voraussetzung sind, damit die Pflegefachpersonen und Organisationen, die Pflegefachpersonen beschäftigen, Tätigkeiten zulasten der OKP erbringen dürfen. Den kantonalen Leistungsauftrag gibt es schon bei den Spitälern und den Pflegeheimen. Hier will man, dass man an die Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zuhause auch einen kantonalen Leistungsauftrag vergibt. Dies dient dazu klarzumachen, wo sie arbeiten, was sie anbieten und welche Ausbildungsleistungen zu erfüllen sind.
Die Verwaltung hat in ihrem Bericht zuhanden der Kommission darauf hingewiesen, dass man in einem kantonalen Leistungsauftrag die bestehenden Bedenken bezüglich der Steuerung besser aufnehmen könnte. Die GDK hat sich dagegen gewehrt, zusätzlich kantonale Leistungsaufträge zu erteilen. In der Kommission wurde uns aber gesagt, dass die Zahl überschaubar sein sollte, da es um Organisationen und nicht um einzelne Pflegefachpersonen geht. In diesem Zusammenhang ergab sich eine Diskussion zwischen Mehrheit und Minderheit. Es wurde dann kein Minderheitsantrag gestellt. Aber mit dem Einzelantrag Bischof ist genau das Gleiche, was die Minderheit verlangt hat, wieder aufgenommen worden. Kollege Bischof verlangt nun, dass im Gegenvorschlag berücksichtigt wird, dass es keinen kantonalen Leistungsauftrag braucht, und dass der Absatz so angepasst wird.
Als Begründung für den Mehrheitsbeschluss, den Leistungsauftrag der Kantone einzuführen bzw. vorzusehen, wurde angeführt, dass es 300 Prozent mehr Abrechnungsberechtigte gäbe und dass - die Kantone haben das selbst auch geschrieben - die erwerbswirtschaftlichen Organisationen deutlich mehr Grundpflege leisten würden als die gemeinwirtschaftlichen Organisationen wie beispielsweise die Spitex eines Kantons. In den Leistungsvereinbarungen der Kantone wären dann die Anforderungen an die Art der Leistungen, die Qualität, die Koordination usw. ausgeführt.
Es wurde deshalb die Befürchtung in der Kommission geäussert, dass die erwerbswirtschaftlichen Spitex-Organisationen eine Mengenausweitung bei der Grundpflege vornehmen könnten. Eine auch vom Bundesrat unterstützte Möglichkeit war deshalb, die Zulassung der Organisation der Krankenpflege und Hilfe zuhause mit einem umfassenden kantonalen Leistungsauftrag zu verbinden. Die Minderheit in der Kommission wird sozusagen mit dem Einzelantrag Bischof vertreten. Ich verweise auf seinen Antrag.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommission zuzustimmen.