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Egger Kurt · Nationalrat · 2020-06-10

Egger Kurt · Nationalrat · Thurgau · Grüne Fraktion · 2020-06-10

Wortprotokoll

Ich spreche zu zwei Minderheiten, die ich hier vertrete, zu den Artikeln 40a und 43c.

Zu Artikel 40a mit dem neuen Absatz 2bis: Um das Ziel des Bundesrates von netto null bis 2050 zu erreichen, brauchen wir Vorbilder, brauchen wir Pioniere und brauchen wir eine hohe Dynamik. Absatz 2bis will deshalb Unternehmen, die bereits bis 2029 die Vorgaben von netto null Treibhausgasemissionen erfüllen, finanziell mit Mitteln aus dem Klimafonds [PAGE 858] belohnen; maximal ist eine Summe von 25 Millionen Franken vorgesehen. Der neu vorgeschlagene Bonus für Unternehmen, die eine Emissionsreduktion auf netto null umsetzen, soll die aktuelle mentale Blockade überwinden und ambitionierte Reduktionen finanziell attraktiver machen. "Early movers" sind in möglichst allen Branchen als Kompetenzen aufzubauen, und Nachahmer sind zu stimulieren.

Eine solche positive Dynamik ist nicht nur äusserst wünschenswert im Hinblick auf die klimapolitischen Ziele, sondern schafft auch neue Innovationschancen. Das Angebot an Baustoffen und Haustechnikanlagen, die bereits heute klimaverträglich produziert werden, wird damit steigen. Der Markt wird sich bewegen.

Seien wir doch froh, wenn sich solche Pionierunternehmen finden lassen, und unterstützen wir diese! Pioniere sind nämlich häufig die Leidtragenden; sie erproben neue Technologien, bevor diese in der Förderlandschaft ankommen. Machen wir es hier für einmal anders: Unterstützen Sie diese Minderheit!

Zur Minderheit in Artikel 43c: Es geht hier um finanzielle Risiken. Gemäss Artikel 43c sollen auch grosse Unternehmen und Finanzinstitute ihre klimabedingten finanziellen Risiken offenlegen müssen. Sie wissen: Das Pariser Abkommen verlangt, dass Finanzströme mit einer CO2-armen Wirtschaftsentwicklung vereinbar sein müssen. Die CO2-Emissionen aus Investitionen, Krediten und Versicherungsdienstleistungen von Schweizer Finanzakteuren dürften über zwanzigmal so hoch sein wie die CO2-Emissionen der Schweiz. Wir haben hier einen gewaltigen Hebel, den wir auch international nutzen können. Der Klimawandel ist zudem auch finanziell ein grosses Risiko, weshalb Klimarisiken heutzutage eigentlich zum guten Risikomanagement dazugehören.

Was läuft im Ausland? Besonders im europäischen Raum gab es in den letzten Jahren wichtige gesetzgeberische Entwicklungen bezüglich der Umlenkung der Finanzflüsse. Es ist deshalb zentral, dass auch für Schweizer Finanzinstitute konkrete Massnahmen bezüglich deren Klimagaswirkungen, -risiken und -opportunitäten gesetzlich festgeschrieben werden. Die Schweiz gerät bereits heute zunehmend ins Hintertreffen. Der Artikel ist relativ moderat formuliert. Es sollen nämlich nur grosse Unternehmen einbezogen werden, damit der administrative Aufwand im Rahmen bleibt. "Gross" wird hier im Absatz so definiert, dass sowohl der Umsatz grösser als 500 Millionen Franken ist als auch die Anzahl Mitarbeitender über 500 liegt. Damit werden kleinere Unternehmen wie z. B. kleinere Kantonalbanken von der Pflicht befreit. Die Grössenregelung entspricht übrigens genau der Regelung, wie sie in der EU gilt.

Artikel 43c Absatz 2 scheint mir sehr wichtig, regelt er doch, dass der Bund Hilfsmittel zur Verfügung stellt. Ausserordentlich wichtig ist dieser Absatz auch deshalb, weil wir heute tatsächlich ein wildes Durcheinander von Methoden und Standards haben. Darum können wir die einzelnen Institute auch nicht miteinander vergleichen. Diese Tatsache unterstreicht auch die Finma. Von daher ist dieser Artikel absolut nötig, auch als Basis für künftige finanzpolitische Massnahmen.

Ich bitte Sie deshalb, diesem Minderheitsantrag zuzustimmen.

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