Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-06-11
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-06-11
Wortprotokoll
Wenn Sie erlauben, möchte ich kurz darauf antworten. Ich habe es in meinem Votum gesagt: Die Elternschaftsvermutung wird eben nicht auf jene Fälle beschränkt, in denen die Spenderdaten amtlich dokumentiert sind. Vielmehr gilt die Elternschaftsvermutung auch dann, wenn der Spender Geschlechtsverkehr mit der Mutter hatte, oder bei einer Becherspende.
Das Problem ist die amtliche Dokumentierung. Das ist das Problem, das gelöst werden muss, damit der verfassungsmässige Anspruch auf Kenntnis der Abstammung durchgesetzt werden kann. Auch wenn ich Ihnen und anderen Rednerinnen von letzter Woche recht gebe, dass diese Kenntnis heute schon in vielen Konstellationen nicht vorhanden ist, ist es hier natürlich die Aufgabe des Bundesrates, auch darauf hinzuweisen, dass man, wenn man diese Regel, diese Elternschaftsvermutung, einführt, diese auch so ausgestalten muss, dass das zur Zufriedenheit der Kinder geregelt ist und sie tatsächlich auch die Abstammung abfragen können.