Hegglin Peter · Ständerat · 2020-06-11
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-06-11
Wortprotokoll
Wir führen heute die erste Differenzbereinigung beim Nachtrag IIa zum Voranschlag 2020 durch. Es verbleibt nur noch eine einzige Differenz, und zwar zu den Rahmenbedingungen der Kreditverwendung im Bereich der Unterstützung der Profi-Ligen im Eishockey und im Fussball. Wir befinden uns hier beim Bundesbeschluss Ib. Der Bundesbeschluss Ia steht seit dem 4.[NB]Juni definitiv und kann nicht mehr aufgeschnürt werden. Das heisst, die Kredite sind in dem Sinne schon bewilligt.
Bei der Differenzbereinigung haben die Räte die Aufgabe, aufeinander zuzugehen. Wir führen bei Bedarf bis zu zwei Differenzbereinigungen durch. Sollte es dann noch Differenzen geben, kommt es zur Einigungskonferenz. Um Geltung zu erlangen, braucht eine Rahmenbedingung einen übereinstimmenden Beschluss beider Räte. Sollte der Antrag der Einigungskonferenz abgelehnt werden, dann würde der Bundesbeschluss Ib ganz abgelehnt. Das heisst, alle bereits beschlossenen Rahmenbedingungen, namentlich die unbestrittene zur Kreditverwendung im Kulturbereich, würden auch dahinfallen. Anders als bei der Kredithöhe kann sich kein Rat ohne die Zustimmung des anderen Rates durchsetzen.
Ich komme jetzt zu den einzelnen Eckwerten. Der Nationalrat hat am 3. Juni auf Antrag seiner Finanzkommission folgende Rahmenbedingung der Kreditverwendung beschlossen: "Clubs, welche einen Darlehensanteil in Anspruch nehmen, stellen sicher, dass die Senkung des durchschnittlichen Einkommens gemäss Artikel 41a Absatz 4 Buchstabe b Ziffer 4 Sportförderungsverordnung [...] durch eine mit zunehmendem Einkommen progressive Senkung der einzelnen Einkommen erreicht wird." Die FK-N hatte diese Bestimmung mit 18 zu 6 Stimmen angenommen. Es war ein Minderheitsantrag Feller gegen die Rahmenbedingung eingereicht worden. Der Nationalrat stimmte dieser Rahmenbedingung dann am 3. Juni jedoch mit 139 zu 54 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu.
An der Sitzung unserer Finanzkommission vom 29. Mai lag ein gleichlautender Antrag auf diese Rahmenbedingung vor. Dieser wurde aber mit 7 zu 3 Stimmen abgelehnt. Es wurde dann kein Minderheitsantrag eingereicht, sodass unser Rat am Donnerstag, 4. Juni, über die Kreditverwendung, über diese Zusatzbestimmung, gar nicht abstimmte. Das Hauptargument in der Finanzkommission, weshalb der Antrag abgelehnt bzw. dann kein Minderheitsantrag gestellt wurde, war, dass es schon genügend einschränkende Auflagen für die Verbände und die Ligen gebe.
Vorgestern war dann in der ersten Runde der Differenzbereinigung die FK-N an der Reihe. Mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat sie am Beschluss ihres Rates festgehalten. Herr Feller hat wieder einen Minderheitsantrag eingereicht, und gestern hat der Nationalrat mit 120 zu 54 Stimmen bei 11 Enthaltungen an seiner Haltung festgehalten. Deshalb führten wir dann unsere Beratung heute Morgen in der FK-S durch. Wir führten noch einmal eine intensive Diskussion über die Argumente für und gegen diese zusätzliche Auflage. In diesem Zusammenhang möchte ich doch noch auf die Sportförderungsverordnung und auf das, was dort alles deklariert oder von den Vereinen verlangt wird, hinweisen. Ich möchte die Bestimmungen in Artikel 41a Absatz 4 erwähnen, in welchen festgelegt wird, was gemäss den Verträgen zwischen dem BASPO und den Verbänden alles eingehalten werden muss, um eben diese Darlehen zu gewähren.
Als Erstes besteht die Verpflichtung, die Darlehen zur Sicherstellung des Spielbetriebs der Ligen zu verwenden, gegebenenfalls auch ohne Zuschauerbeteiligungen. Weitere Bedingungen, unter denen Darlehensanteile an die einzelnen Clubs der Liga weitergeleitet werden, sind namentlich folgende:
1.[NB]Die Clubs sind verpflichtet, gegenüber dem Bund solidarisch für die Rückzahlung ihres Darlehensanteils zu haften.
2.[NB]Sie müssen Mittel im Umfang von jährlich mindestens 30 Prozent aus der Vermarktung von Medienübertragungsrechten und jährlich mindestens 25 Prozent aus Erlösen von Spielertransfers zur Rückzahlung ihres Darlehensanteils verwenden.
3.[NB]Sie dürfen bis zur Rückzahlung ihres Darlehensanteils keine Dividenden ausschütten, keine Aktivdarlehen vergeben und keine vorzeitige Rückzahlung bestehender Darlehen vornehmen.
4.[NB]Sie müssen bis zur Rückzahlung ihres Darlehensanteils auf eine Erhöhung des durchschnittlichen Einkommens aller am Ligabetrieb teilnehmenden Spieler zuzüglich aller Prämien, Boni und weiterer geldwerter Vergünstigungen verzichten, sofern der Darlehensanteil innert drei Jahren nicht zurückbezahlt ist. Dann müssen sie das durchschnittliche Einkommen aller am Ligabetrieb teilnehmenden Spieler [PAGE 486] zuzüglich aller Prämien, Boni und weiterer geldwerter Vergünstigungen um mindestens 20 Prozent senken.
Hier knüpft jetzt der Beschluss des Nationalrates an, dass die entsprechenden Einkommen progressiv zu senken seien. Diese Bestimmung greift damit natürlich weiter in privatrechtlich organisierte Unternehmen, in ihre Kompetenz ein und beschränkt sie auch in der Ausgestaltung ihrer Lohnfestsetzung. Trotzdem ist die Mehrheit Ihrer Finanzkommission dem Beschluss gefolgt, weil es in diesen Ligen einzelne Lohnexzesse gibt. Darauf sensibilisiert, möchte die Kommission, dass diese Bestimmung aufgenommen wird - aber nicht in dem Sinne, dass sie hart und im Einzelfall überprüft wird, sondern dass die Ligen verpflichtet sind, in Form einer Selbstdeklaration die Einhaltung dieser zusätzlichen Pflichten darzulegen, und dass die Überprüfung nicht im Einzelfall, sondern stichprobenweise erfolgt. Mit diesen Ergänzungen, dies auch zuhanden des Amtlichen Bulletins, sind wir der Meinung, dass diese zusätzliche Bestimmung pragmatisch umgesetzt werden kann, dass sie vertretbar ist und nicht ein grosser zusätzlicher Aufwand bei der Kreditgewährung und der Kreditkontrolle daraus erfolgen wird.
In diesem Sinne empfiehlt Ihnen die Mehrheit der Kommission - der Entscheid fiel mit 8 zu 4 Stimmen -, dem Nationalrat zu folgen und diese Differenz auszuräumen. Die Argumente der Minderheit wird Ihnen der Minderheitssprecher darlegen. Besten Dank, wenn Sie den Anträgen der Mehrheit der Kommission folgen.