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Cassis Ignazio · Bundesrat · 2020-06-11

Cassis Ignazio · Bundesrat · Tessin · 2020-06-11

Wortprotokoll

Das Parlament hat bereits im März die Motion Wicki 19.3991 und die Motion 19.4376 der SiK-S zum gleichen Thema angenommen. Zudem hatte der Nationalrat zuvor auch das Postulat Schilliger 19.4297 angenommen. Diese Vorstösse signalisieren ein starkes Engagement für den Werkplatz Schweiz. Dafür danke ich Ihnen.

Darum möchte ich auch eingangs festhalten: Der Bundesrat anerkennt den Handlungsbedarf im Bereich des Bundesgesetzes über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen. Bundesrat Parmelin und ich hatten dazu schon im Februar 2019 eine interdepartementale Arbeitsgruppe eingesetzt. Diese kam zum Schluss, dass die Harmonisierung zwischen dem BPS und dem Güterkontrollgesetz bzw. dem Kriegsmaterialgesetz nicht nur auf dem Wege der Auslegung verbessert werden könne. Es brauche auch eine Anpassung der Verordnung.

Darauf basierend verabschiedete der Bundesrat am 12. Februar dieses Jahres seinen Bericht in Erfüllung des Postulates Schilliger und erteilte folgende drei Aufträge:

Erstens sollen das EDA und das WBF, soweit möglich, auf dem Auslegungsweg eine Harmonisierung der Anwendung des BPS mit dem Güterkontrollgesetz bzw. dem Kriegsmaterialgesetz vornehmen. Dem Bundesrat ist bis Ende August 2020 darüber Bericht zu erstatten.

Zweitens sollen das EDA und das EJPD ebenfalls bis Ende August in Zusammenarbeit mit dem WBF und dem VBS dem Bundesrat eine Revision der Verordnung zum BPS vorlegen. [PAGE 491] Dabei sind folgende Elemente in die Verordnung aufzunehmen: eine Definition der im BPS verankerten Begriffe wie etwa "logistische Unterstützung" und ein Konsultationsmechanismus.

Drittens soll eine neue interdepartementale Arbeitsgruppe unter der Leitung von EDA und WBF mögliche Optionen einer BPS-Revision, also einer Gesetzesrevision, erarbeiten. Dem Bundesrat ist bis Ende dieses Jahres ein Vorschlag zu unterbreiten.

Die vorliegende Motion der SiK-N verlangt, dass der Bundesrat eine über das Söldnerwesen hinausgehende Interpretation des BPS stoppt, bis entweder ein Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen Pilatus gefällt wurde oder bis die eidgenössischen Räte über eine Anpassung des BPS beraten haben.

Das BPS ist kein Söldnergesetz, bzw. es ist nicht nur ein Söldnergesetz. Das Söldnertum wird in Artikel 8 verboten. Das BPS wurde ursprünglich im Hinblick auf die stark wachsende Bedeutung privater Dienstleistungen im Militär- und Sicherheitsbereich erarbeitet. Dies geht klar aus der Botschaft des Bundesrates aus dem Jahr 2013 hervor. Seither hat die Bedeutung dieser Dienstleistungen insbesondere im Rahmen von Konflikten weiter zugenommen. Deshalb ist Artikel 4 des Gesetzes mit dem Begriff der privaten Sicherheitsdienstleistungen viel breiter gefasst als das eigentliche Söldnertum. Als private Sicherheitsdienstleistungen gelten unter anderem auch die operationelle oder logistische Unterstützung sowie die Beratung oder Ausbildung von Streit- und Sicherheitskräften.

Der Bundesrat ist verpflichtet, die Gesetze anzuwenden. Die Nichtanwendung eines Gesetzes per Motion unter Umgehung der üblichen gesetzgeberischen Verfahren ist aus rechtsstaatlichen Gründen keine Option. Aber wie gesagt, der Bundesrat anerkennt den Handlungsbedarf und hat diesbezüglich nötige Schritte bereits eingeleitet.

Die Kommissionsmehrheit war der Ansicht, dass der Bundesrat die wichtigsten Schritte zur Umsetzung der Motion Wicki und der Motion der SiK-S eingeleitet hat. Ich kann Ihnen versichern, dass wir die von Ihnen und vom Bundesrat identifizierten Kohärenzprobleme adressieren und pragmatische Lösungen finden werden. Eine umsichtige und sorgfältige Vorgehensweise trägt ebenfalls zur Rechtssicherheit bei.

Darum empfiehlt Ihnen der Bundesrat, die vorliegende Motion wegen rechtsstaatlicher Bedenken abzulehnen.