Markwalder Christa · Nationalrat · 2020-06-11
Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2020-06-11
Wortprotokoll
Hier geht es um eine wichtige Minderheit, die auch den politischen Willen unseres Parlamentes auf die Probe stellt, dass wir nach so vielen Jahren Ausarbeitungszeit des Projekts "Ehe für alle" gleichgeschlechtliche Paare tatsächlich nicht weiterhin in einem zentralen Bereich diskriminieren wollen, nämlich hinsichtlich ihres Kinderwunsches. Rechtlich geht es um die Entstehung des Kindsverhältnisses, faktisch geht es darum, ob gleichgeschlechtlichen weiblichen Ehepaaren analog den heterosexuellen Ehepaaren der legale Zugang zur Samenspende in der Schweiz gewährt werden soll.
Aus Sicht einer grossen Minderheit mit 12 von 25 Stimmen ist es nur logisch, dass gleichgeschlechtliche Ehepaare auch hinsichtlich ihres Kinderwunsches rechtlich gleichbehandelt werden sollen, wenn die Ehe für alle geöffnet wird. Wir waren in unserer Kommission enorm stolz darauf, dass wir nach langen Diskussionen und rechtlichen Abklärungen die Ehe für alle dank einer schlanken Änderung des Zivilgesetzbuches in einem Schritt öffnen können; dies, ohne die Verfassung ändern zu müssen oder andere Gesetze wie das Fortpflanzungsmedizingesetz anzutasten. Eingetragene Partnerschaften können fortgeführt, aber auch unbürokratisch in eine Ehe umgewandelt werden. Neu soll es eben keine Zweiklassengesellschaft mehr geben zwischen gemischtgeschlechtlichen Eheleuten und eingetragenen gleichgeschlechtlichen Paaren.
Die ganze Vorlage basiert auf der Logik, dass alle Bestimmungen der Rechtsordnung, die für bestimmte Rechte und Pflichten an den Bestand der Ehe anknüpfen, künftig sowohl auf verschieden- als auch auf gleichgeschlechtliche Ehepaare Anwendung finden. Deshalb macht es Sinn, den Zugang zur Samenspende für weibliche Ehepaare zu öffnen, wie dies auch für heterosexuelle Paare gilt. Die Leihmutterschaft bleibt in der Schweiz weiterhin verboten, sowohl für homosexuelle wie auch für heterosexuelle Paare. Wir wissen natürlich, dass dieses Verbot umgangen wird, doch das ist heute nicht das Thema. Unser heutiges Thema heisst Gleichberechtigung und Gleichstellung von hetero- und homosexuellen Eheleuten.
Es ist eine Tatsache, dass weibliche Paare Kinder zeugen. Die Inseminationen erfolgen dann halt im Ausland oder auf eine natürliche Weise mit einem Spender im Bekanntenkreis, worauf in der Schweiz ein längeres administrativ, kompliziertes Stiefkind-Anerkennungsverfahren folgt. Dies ist für ein Paar, das bereit ist, gemeinsam eine Ehe einzugehen und für Wunschkinder liebevoll zu sorgen, enorm unwürdig und kann nicht im Sinn des Gesetzgebers des 21. Jahrhunderts sein.
Wir wissen, dass Kinder in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ebenso liebevoll aufgezogen werden wie Kinder in gemischtgeschlechtlichen Ehen oder in Patchworkfamilien. Ebenso können dieselben Probleme auftreten wie auch in anderen Lebensgemeinschaften, inklusive der traditionellen Ehe zwischen Frau und Mann und ihren Kindern. Das Kindeswohl stand bei den Beratungen in unserer Kommission gerade unter diesem Blickwinkel immer im Zentrum. Zudem hat die Volksabstimmung vom 9. Februar 2020 exemplarisch gezeigt, dass eine grosse Mehrheit der Stimmberechtigten bereit ist, die Schlechterstellung oder Diskriminierung von Homosexuellen in unserer Gesellschaft nicht länger zu akzeptieren, und Gleichberechtigung sowie Rechtssicherheit schaffen will. Wer heiraten will, soll dies unabhängig von ihrer oder seiner sexuellen Orientierung tun können. Aus einer Ehe erwachsen Rechte und Pflichten. Wir sollen diese allen Paaren gleichermassen auferlegen und gleichgeschlechtliche Paare nicht weiterhin in einem zentralen Punkt diskriminieren.
Der Bundesrat schreibt in seiner Stellungnahme, dass er die Öffnung der Ehe unterstützt, doch hinsichtlich des Themas "Begründung des Kindsverhältnisses" vertiefte Abklärungen vornehmen möchte. Dies war ursprünglich auch die Intention Ihrer Kommission für Rechtsfragen. Nachdem wir aber in allen heiklen Themen inklusive der Begründung des Kindsverhältnisses gute und schlanke rechtliche Lösungen gefunden haben, können Sie diesem Minderheitsantrag guten Gewissens zustimmen. Falls sich aus dem Bericht zum Postulat 18.3714 der RK-S, "Überprüfung des Abstammungsrechts", gravierende neue Erkenntnisse ergeben sollten, was wir nach all unseren Abklärungen jedoch nicht erwarten, könnten wir immer noch Anpassungen vornehmen.
Im Sinne der Glaubwürdigkeit der Nichtdiskriminierung und des aufrichtigen Einstehens für das Projekt "Ehe für alle" bitte ich Sie deshalb um Zustimmung zu diesem Minderheitsantrag.