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Sauter Regine · Nationalrat · 2020-06-11

Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2020-06-11

Wortprotokoll

Sie wissen es, die FDP-Liberale Fraktion hat diesem neuen Gesetz zu Beginn der Beratung eine gewisse Skepsis entgegengebracht. Für uns ist klar, dass alles darangesetzt werden muss, dass auch ältere Menschen einen Platz im Arbeitsmarkt haben. Die Leute wollen arbeiten. Arbeit ist mehr als nur Erwerb, Arbeit ist Sinngebung, ist eine Struktur, ist soziale Kontakte. Aus diesem Grund ist es für uns unerlässlich, dass alles dafür getan wird, dass die Leute in den Arbeitsmarkt integriert werden können, und zwar auch ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Für uns ist auch klar, dass die Überbrückungsleistungen, wie wir sie heute beschliessen, eine Ultima Ratio sind, nämlich eben dann, wenn eine solche Integration in den Arbeitsmarkt nicht mehr gelingt oder gescheitert ist.

Im Rahmen der parlamentarischen Beratung wurden nun erhebliche Verbesserungen am Entwurf des Bundesrates vorgenommen, und aus diesem Grund kann unsere Fraktion nun dem Resultat der Einigungskonferenz zustimmen. Zum einen ist die Gruppe der Berechtigten klar definiert. Das Parlament ist nicht der Versuchung erlegen, diese Gruppe noch auszuweiten. Nach wie vor ist es so, dass nur Personen ab 60 Jahren, die ausgesteuert sind, Anspruch auf diese Leistung haben sollen. Zum andern wurde ein Plafond definiert, das heisst, die Beträge sind klar begrenzt; dies auch in Analogie beispielsweise zu den Ergänzungsleistungen. Zudem sind die Leistungen bedarfsgerecht. Es geht klar um eine Existenzsicherung, das muss man betonen, es ist nichts Üppiges, was wir hier beschliessen, es geht um die Existenzsicherung für Personen, die ausgesteuert sind und kein eigenes Einkommen mehr haben. Es ist auch deshalb nichts Üppiges, weil die Vermögensgrenzen, die festgelegt wurden, sehr tief sind. Zuerst muss das eigene Vermögen[NB]aufgebraucht[NB]werden, bevor Anspruch auf diese Leistungen besteht.

Wir sind der Meinung, dass es nun mit den so definierten Leistungen gerechtfertigt ist, einer klar bezeichneten Gruppe von Personen die Existenz zu sichern, und dass der Bund diese Leistung trägt. Es ist auch zu betonen: Es werden nicht die Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit Lohnabzügen belastet, sondern es wird aus Bundesmitteln finanziert. Normalerweise ist die Existenzsicherung Sache der Gemeinden. Wir haben hier also eine Leistung, die die Gemeinden entlastet. Auch aus diesem Grund können wir dieser Vorlage zustimmen.

Alles in allem sind wir der Meinung, dass die Vorlage erhebliche Verbesserungen erfahren hat und dass es um die Existenzsicherung geht. Deshalb werden wir dem Antrag der Einigungskonferenz zustimmen.