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Herzog Verena · Nationalrat · 2020-06-11

Herzog Verena · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-06-11

Wortprotokoll

Unsere Technischen Hochschulen und ihre Institutionen sind ein einzigartiges Erfolgsmodell. Mit Stolz durften wir gestern den Medien entnehmen, dass Schweizer Universitäten ihre Spitzenplätze im jährlichen Hochschulranking verteidigen konnten. Die ETH Zürich belegt zum zweiten Mal den sechsten Platz hinter vier amerikanischen und einer britischen Universität, während die EPF Lausanne sogar um vier Ränge zugelegt hat und nun auf Platz 14 zu finden ist. Wir gratulieren!

Die gesetzliche Grundlage für den ETH-Bereich geht auf das Jahr 1991 zurück. Um den Entwicklungen im Hochschul- und Forschungsbereich Rechnung zu tragen, hat das ETH-Gesetz bereits diverse Teilrevisionen erfahren. In der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation 2017-2020 hat dann der Bundesrat festgehalten, dass eine Totalrevision des ETH-Gesetzes angezeigt sei. Der Bund hatte 2014 immerhin schon rund 2,5 Milliarden Franken in den Bereich der Eidgenössischen Technischen Hochschulen investiert. Schon ein Jahr später stellte eine Prüfung der Eidgenössischen Finanzkontrolle jedoch Verbesserungspotenzial in der strategischen Führung und bei den Kontrollen in diesem Bereich fest. Vertiefte Analysen des Eigners, das heisst des Bundes, und des ETH-Rates haben nun aber zum Schluss geführt, dass die notwendigen Anpassungen an die Corporate-Governance-Leitsätze sowie weitere notwendige gesetzliche Änderungen auch im Rahmen einer weiteren Teilrevision des ETH-Gesetzes vorgenommen werden können.

Diese Gesetzesanpassungen, die uns nun vorliegen, sind kein grosser Wurf. Vielleicht versuchten deshalb gewisse Mitglieder unserer Kommission, noch irgendwelche zusätzlichen Änderungen einzubauen, die wir auch noch machen könnten. [PAGE 902] So wollten sie neu geregelt haben, ob zwei- oder dreimal eine Prüfung durchgeführt werden kann oder ob bei Prüfungen auch noch ein Wörterbuch verwendet werden darf. Es hätte natürlich auch noch diskutiert werden können, ob der Langenscheidt oder der Pons benutzt werden darf. Spass beiseite: Die Revision hat schon einige gewichtige Elemente, wir haben es von der Kommissionssprecherin gehört. Vor allem soll die Rechtssicherheit verbessert werden, und konkret sollen Corporate-Governance-Anliegen und diverse Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle umgesetzt werden.

Die SVP-Fraktion ist deshalb auch einstimmig für Eintreten auf die Gesetzesvorlage. Die SVP-Fraktion ist einverstanden damit, dass die ETH ihr Tätigkeitsfeld marginal erweitert, ohne jedoch ihren Primärauftrag zu verändern. So macht es Sinn, dass die ETH überschüssige Energie verkaufen kann. Dies soll aber nicht zu einem Kerngeschäft der ETH mit entsprechend aufgeblähtem Personalbestand werden, sondern muss im Rahmen des bestehenden Personalbestands realisiert werden können.

Begrüsst werden von der SVP-Fraktion die personalrechtlichen Änderungen im Gesetz, die privatwirtschaftlichen Charakter haben und der ETH flexibleren Handlungsspielraum bieten. Über die Möglichkeit, dass befristete Stellen für Assistenzprofessoren, Assistenten sowie Oberassistenten und weitere Angestellte mit gleichartiger Funktion bei längerer Abwesenheit wegen z. B. Krankheit, Unfall oder Mutterschaft auf Antrag verlängert werden können, kann sich die SVP-Fraktion nicht gerade begeistern, sieht jedoch, dass diese Regelung sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer auch Vorteile bringen kann.

Vorsichtig sind wir bei der Weiteranstellung von Professoren über die Altersgrenze hinaus. Allerdings sind Professoren nicht nur die teuersten Leute einer Hochschule, sondern mit ihrem Wissen und ihrer Erfahrung auch sehr prägend und wertvoll. Die SVP-Fraktion unterstützt deshalb eine Weiterbeschäftigung von Professoren über das AHV-Alter hinaus, aber möchte sichergestellt haben, dass dies mit privatrechtlichen Arbeitsverträgen geschieht, in denen z. B. die maximale Dauer der Beschäftigung und die Möglichkeit der beidseitigen ordentlichen Kündigung geregelt wird.

Ein Kernstück der Vorlage ist sicher Artikel 25, Aufgaben und Aufsicht des ETH-Rates. Die SVP-Fraktion befürwortet eine Stärkung der Stellung des ETH-Rates, indem der ETH-Rat die Aufsicht über den ETH-Bereich zugewiesen erhält. Wichtig ist jedoch, wie von der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur beschlossen, dass der ETH-Rat die beiden ETH und Forschungsanstalten anhören soll, bevor er eingreift, wenn eine Rechtsverletzung festgestellt wurde. Diese Anhörungen sind ein Muss.

Ein zweites Kernstück ist Artikel 37 Absatz 2bis, das Beschwerderecht. Diese Bestimmung soll gestrichen werden. Der ETH-Rat, die ETH und die Forschungsanstalten müssen berechtigt sein, gegen Entscheide Beschwerde zu führen, wenn sie in der gleichen Sache als erste Instanz verfügt haben. Nur zwei Einzelfälle seit 2002 rechtfertigen nicht, die Autonomie der Institutionen zu beschränken.

Auch bei den übrigen Artikeln empfiehlt die SVP-Fraktion, jeweils der Mehrheit zu folgen und die verschiedenen Minderheiten abzulehnen. Wir beantragen Ihnen zudem, die Vorlage in der Gesamtabstimmung gutzuheissen.