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Kutter Philipp · Nationalrat · 2020-06-11

Kutter Philipp · Nationalrat · Zürich · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-06-11

Wortprotokoll

Die Institutionen des ETH-Bereichs sind gut unterwegs, was erfreulicherweise auch von Aussenstehenden immer wieder bestätigt wird. Erst kürzlich konnten wir zur Kenntnis nehmen, dass die ETH gemäss Ranking weltweit weiterhin zu den besten Universitäten zählen. Das ist eine grosse Leistung - bravo! Und auch ohne Blick auf dieses Ranking dürften Sie mir zustimmen, dass der ETH-Bereich für den Standort Schweiz in den Bereichen [PAGE 903] Lehre, Forschung, Innovation und Wissenstransfer von herausragender Bedeutung ist.

Doch es gilt: Auch wer gut ist, kann noch besser werden. Mit dieser Teilrevision soll vor allem die Corporate Governance verbessert werden, ergänzt durch punktuelle Änderungen in anderen Bereichen. Der Bundesrat möchte, auch auf Empfehlung der Eidgenössischen Finanzkontrolle, Zuständigkeiten klären und die Position des ETH-Rates als strategisches Führungsorgan stärken. Kernelemente sind aus unserer Sicht der neue Absatz 4 in Artikel 25 sowie der neue Artikel 25a.

Bisher steht in Artikel 25, dass der ETH-Rat die Aufsicht über die Institutionen innehat. Neu kann er den ETH und den Forschungsanstalten auch Empfehlungen abgeben und Aufträge erteilen, und neu kann er auch Massnahmen ergreifen, wenn er eine Rechtsverletzung feststellt.

In Artikel 25a wird der Status der Vertreterinnen und Vertreter der ETH-Institutionen im Rat geregelt. Sie haben weiterhin Einsitz, was aus unserer Sicht richtig ist. Sie haben aber neu bei gewissen Geschäften, so etwa bei der Zuteilung der Bundesmittel, kein Stimmrecht mehr.

Die Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP unterstützt beide neuen Regelungen. Sie schaffen eine Klärung und stärken den ETH-Rat in seiner Position als strategisches Organ. Bei allem Verständnis für die Eigenheiten eines Lehr- und Forschungsbetriebes ist auch im ETH-Bereich eine klare Führungsstruktur sinnvoll. Anfänglich standen Befürchtungen im Raum, dass damit die Forschungsautonomie der Institutionen eingeschränkt werde. Im Zuge der Beratungen hat sich gezeigt, dass diese Befürchtungen unbegründet sind. Die Kommission hat diese Änderung schliesslich einstimmig unterstützt, mit der von uns angeregten Ergänzung, dass die Institutionen des ETH-Bereiches in solchen Fällen angehört werden müssen. Es findet also eine Klärung statt.

Wir von der Mitte-Fraktion beantragen Ihnen eine weitere, dritte Klärung, und zwar beim Rechtsschutz. Wir möchten bei Entscheiden des ETH-Rates, die die Institutionen des ETH-Rates betreffen und die der ETH-Rat im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben als Führungsorgan fällt, Klarheit schaffen. Solche Konflikte sollen nicht extern, also vor dem Bundesverwaltungsgericht, ausgefochten werden, sondern intern. Das ist die Meinung des Bundesrates wie auch unserer Minderheit. Eigentlich ist das bereits heute so geregelt. Doch die Situation wurde durch zwei Rechtsstreitigkeiten verwischt, weshalb wir hier in Artikel 37 Klarheit schaffen wollen. Mehr dazu werde ich dann in der Detailberatung sagen.

Erwähnenswert ist aus unserer Sicht schliesslich noch eine personalrechtliche Änderung: Neu ist es möglich, in begründeten Ausnahmefällen Professorinnen und Professoren über das Pensionsalter hinaus zu beschäftigen. Wir begrüssen die Bestimmung, weil sie eine Türe öffnet, aber nicht zu weit. Es wäre bedauerlich, wenn jemand, der mit 65 Jahren auf dem Gipfel seiner Forschungstätigkeit angelangt ist und soeben den Nobelpreis erhalten hat, verabschiedet werden müsste. Gleichzeitig soll eine Verlängerung nicht in beliebigen Fällen möglich sein. Wir wollen schliesslich dem akademischen Nachwuchs auch eine Chance geben, sich zu entwickeln.

Im Namen der Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP empfehle ich Ihnen Eintreten auf die Vorlage und Zustimmung.