Eymann Christoph · Nationalrat · 2020-06-11
Eymann Christoph · Nationalrat · Basel-Stadt · FDP-Liberale Fraktion · 2020-06-11
Wortprotokoll
Diese Änderungen des ETH-Gesetzes sind von der Finanzkontrolle angestossen worden. Es geht auch um die Anpassungen an Governance-Regeln des Bundesrates. Normalerweise wird ein Gesetz revidiert, wenn etwas verbessert werden soll. Inhaltlich, das heisst beim Kerngeschäft der ETH, Lehre und Forschung auf Weltklasseniveau zu betreiben, ändert sich durch diese Neuerungen nichts. Auch ohne diese vorgeschlagenen Änderungen hat es die ETH Zürich auf Platz 6 und die EPF Lausanne auf Platz 14 der Weltrangliste geschafft. Sie sehen, die Begeisterung für dieses Geschäft hält sich in Grenzen; es gibt eben auch in der Politik zuweilen Niederwildjagd.
Die FDP-Liberale Fraktion ist für Eintreten und stimmt den Änderungen zu. Wir haben aber in der Kommission eine Korrektur vornehmen müssen: Da wir die Autonomie der verschiedenen Forschungsanstalten - Paul-Scherrer-Institut, Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft, Materialprüfungs- und Forschungsanstalt und Forschungsanstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz - als äusserst wichtig betrachten, konnten wir nicht zulassen, dass deren Selbstständigkeit eingeschränkt wird; auch der ETH-Rat soll diese Autonomie nicht beschränken können.
Diverse Vertretungen dieser Institutionen befürchteten wegen der Formulierung gewisser Artikel eine Ausdehnung der Befugnisse des ETH-Rates zulasten der Organisationseinheiten. Deshalb haben wir den Wortlaut korrigiert und bei Artikel 25 Absatz 4 ein Anhörungsrecht eingefügt. Seitens der Delegation des ETH-Rates ist der Kommission zugesichert worden, dass die Forschungsanstalten immer angehört werden, wenn Entscheide gefällt werden sollen, die sie betreffen; dies zuhanden der Materialien und der Redaktionskommission.
Die Verweigerung des Beschwerderechts gegen Entscheide des ETH-Rates ist von der Kommission zu Recht gestrichen worden.
Ich bitte Sie im Namen der FDP-Liberalen Fraktion, stets der Mehrheit zu folgen. Die Minderheiten betreffend Lohnbemessung, Sicherheitskonzepte und Videoüberwachung sind abzulehnen. In einem Gesetz sind sie teilweise auch auf der falschen Flughöhe; die Ausführungsbestimmungen können die Details regeln, und da gilt es auch, Vertrauen zu den Verantwortlichen zu haben.
Der ETH-Rat ist gut beraten, wenn er zusammen mit der Leitung der ETH Zürich dafür sorgt, dass nach sehr turbulenten Zeiten, in denen die ETH Zürich und der ETH-Rat keine gute und souveräne Rolle gespielt haben, Ruhe einkehren kann. Diese Krise ist noch nicht überwunden. Wenn diese Hochschule an der Weltspitze ist, dann hat das sehr viel mit der Exzellenz der Professorinnen und Professoren und auch mit deren Haltung zu tun, von Studierenden und Doktorierenden Höchstleistungen zu verlangen. Die Dozentinnen und Dozenten müssen seitens der Schulleitungen und des ETH-Rates auch Wertschätzung erfahren, auch in schwierigen Zeiten. Der Korpsgeist, das Wir-Gefühl in der ETH ist mitursächlich für die lange Erfolgsgeschichte. Es gilt, sorgfältig mit allen Mitarbeitenden umzugehen. Hier gibt es selektiven Nachholbedarf.
Ich bitte Sie im Namen der FDP-Liberalen Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und den Mehrheitsanträgen zuzustimmen.