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Müller Damian · Ständerat · 2020-06-11

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2020-06-11

Wortprotokoll

Am 18. März des letzten Jahres hat unser früherer Kollege Claude Janiak eine Motion eingereicht, mit der er Chancengleichheit für die Schweizer Flusskreuzfahrt fordert. Nach dem Ausscheiden von Kollege Janiak aus unserem Rat habe ich die Vertretung dieser Motion übernommen. Ich habe einige Jahre den Verein Dampferfreunde Vierwaldstättersee präsidiert, notabene die grösste Binnensee-Dampfschiffflotte der Schweiz; so ist dieses Engagement für die Motion Janiak Claude eher als ein Zeichen der Solidarität des stehenden mit dem fliessenden Gewässer anzusehen.

Im Rahmen der Behandlung der Motion am 19. Juni des letzten Jahres in unserem Rat habe ich angeregt, die Motion zur genaueren Vorprüfung an unsere Kommission zu überweisen. Dies tat ich, weil ich fand, dass die ablehnende Antwort des Bundesrates der Komplexität der von Claude Janiak aufgeworfenen Problematik bei Weitem nicht gerecht wird. Der Rat hat das auch so beurteilt und meinem damaligen Ordnungsantrag entsprochen. So hat sich also unsere Kommission am 30. Januar 2020 ausführlich mit der Motion befasst und dabei auch verschiedene Persönlichkeiten, die mit dem Thema vertraut sind, angehört; darunter waren der Staatssekretär für Migration, ein Vertreter des Bundesamtes für Justiz, die Leiterin des Bundesamtes für Wirtschaft des Kantons Basel-Stadt sowie der Geschäftsführer der Schweizerischen Vereinigung für Schifffahrt und Hafenwirtschaft.

Worum geht es ganz genau? Die Motion Janiak 19.3138, "Chancengleichheit für die Schweizer Flusskreuzfahrt", hat [PAGE 506] zum Ziel, die Unternehmen der Flussschifffahrt mit Schweizer Sitz besser zu unterstützen. Es handelt sich um eine Branche, die in den letzten Jahren stark an wirtschaftlicher Bedeutung zugelegt hat: Heute fährt mehr als jedes dritte Kreuzfahrtschiff auf Europas Flüssen unter Schweizer Flagge. Die Branche betreibt rund 300 Schiffe, zahlt pro Jahr rund 100 Millionen Franken an Steuern und Sozialabgaben und beschäftigt über 9000 Personen. Doch genau diese Personen betrifft das Problem. Die Schweizer Unternehmen schaffen es immer weniger - wie übrigens auch die ausländische Konkurrenz -, ihren Personalbedarf in der Schweiz oder im EU-Raum zu rekrutieren; wohl nicht zuletzt, weil die Arbeitsbedingungen, gelinde gesagt, nicht mehr den Vorstellungen der heutigen jungen Menschen entsprechen. Man ist die ganze Saison vom gewohnten sozialen Leben mit Freunden oder in Vereinen getrennt und teilt das Zimmer erst noch mit jemand anderem. Die Löhne entsprechen EU-Minimalstandards, sind also für unsere Verhältnisse tief, die Arbeitszeiten sind lang, und der früher als Motivation dienende Abenteuerfaktor zählt auch nicht mehr.

Personal muss also in Drittstaaten gesucht werden. Während aber die Unternehmen im EU-Raum bei der Visumvergabe auf den Firmenstandort abstellen, nehmen die Schweizer Behörden das Arbeitsgebiet als Kriterium. Die ausländischen Behörden halten die Schweiz bezüglich Visum und Arbeitsvertrag für zuständig. Die Schweizer Behörden erklären sich aber nur zuständig, wenn ein Schiff auch eine gewisse Zeit in der Schweiz verkehrt. Das heisst konkret, dass den Arbeitnehmenden auf Schiffen, die zwischen Amsterdam und Budapest verkehren, das Visum verweigert wird, auch wenn das Schiff unter Schweizer Flagge fährt und von einem Schweizer Unternehmen betrieben wird.

Um hier Chancengleichheit herzustellen, bräuchte es eine minimale Revision des Ausländer- und Integrationsgesetzes. Dessen Artikel 23 Absatz 3 müsste folgendermassen ergänzt werden: "In Abweichung von den Absätzen 1 und 2 können zugelassen werden" - und jetzt neu - "Personen, die auf Schiffen unter Schweizer Flagge auf europäischen Flüssen arbeiten, auch wenn diese Schiffe die Schweiz nicht oder nur selten anlaufen."

Der Bundesrat hält eine solche Anpassung nicht für zielführend und lehnt laut seiner Stellungnahme vom 29. Mai 2019 die Motion mit der Begründung ab, das Territorialprinzip verbiete es, Hoheitsakte ausserhalb des eigenen Staatsgebiets vorzunehmen; dies wäre eine Zuwiderhandlung gegen die Staatssouveränität. Andere Staaten dürften auch nicht auf dem Gebiet der Schweiz staatliche Handlungen vornehmen. Zudem, so der Bundesrat weiter, sei der heute geltende gesetzliche Spielraum ausgereizt. Man sei, so schreibt er in seiner Stellungnahme, der Schifffahrtsbranche bereits weit entgegengekommen, auch was die arbeitsmarktlichen Auflagen bezüglich Löhnen und Arbeitsbedingungen angehe.

Unsere Kommission sieht es etwas anders, auch wenn die Annahme der Motion nur mit Stichentscheid des Vizepräsidenten zustande gekommen ist. Für die damit geschaffene Mehrheit rechtfertigt die besondere Situation der Branche eine Sonderregelung bezüglich der Zulassung von Drittstaatsangehörigen, wie sie der Motionär beantragt hat. Eine Regelung, wie sie in der Motion vorgesehen ist, kann auch dazu beitragen, dass die Lohn- und Arbeitsbedingungen auf Fluss- und Kreuzfahrtschiffen effektiver überprüft und damit auch wirklich verbessert werden können. Eine Einwanderung in unser Sozialsystem ist kaum zu befürchten, da die Angestellten auf diesen Schiffen in der Regel in ihre Heimatländer zurückkehren.

Eine Minderheit der Kommission sieht dies allerdings anders und spricht sich gegen eine gesetzliche Anpassung aus. Sie ist der Ansicht, dass die nötigen Arbeitsbewilligungen auch unter den geltenden Regeln erteilt werden können. Zudem solle vermieden werden, ein Präjudiz zu schaffen, indem man bei der Zulassung von Drittstaatsangehörigen eine Ausnahme mache.

Für die Motion stimmten vier Kommissionsmitglieder, dagegen auch vier. Drei Mitglieder enthielten sich der Stimme. Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen und damit für eine wichtige Branche gleich lange Spiesse zu schaffen, wie sie die ausländische Konkurrenz bereits hat.

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