Aebischer Matthias · Nationalrat · 2020-06-11
Aebischer Matthias · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-06-11
Wortprotokoll
Auf der ersten Seite der Botschaft zur ETH-Gesetzesrevision steht im Lead der Übersicht geschrieben, dass die beantragten Änderungen Vorgaben der Corporate Governance des Bundesrates umsetzen sollen. Wir haben das auch von den Kommissionssprecherinnen gehört. Ich freute mich ob dieser Vorgabe, kam doch die ETH in den letzten paar Jahren immer wieder einmal wegen Unstimmigkeiten in die Presse, Unstimmigkeiten, welche den Anschein erweckten - ich sage nicht, dass es bewiesen ist -, dass bei der ETH gemauschelt wird und selbstherrliche Entscheide gefällt werden. Das ist schlecht für eine Institution, welche jährlich mit 2 Milliarden Franken vom Bund gespiesen wird.
Eine Schlagzeile war etwa: "Eklat an der ETH: Präsident der Beschwerdekommission tritt unter Protest zurück." Im "NZZ"-Artikel vom 1. November des letzten Jahres wird dann im Detail geschildert, warum vier von sieben Mitgliedern der Beschwerdekommission nicht mehr im Amt sind. So wurde behauptet, der ETH-Rat habe die Bewerbungsfrist eigenmächtig um zwei Tage verlängert, um eigene Kandidaten den bisherigen gegenüberzusetzen. Die bisherigen seien zum Teil zu lange im Amt, befangen oder zu alt. Ob das so ist oder nicht, kann und muss ich auch nicht beurteilen. Als Gesetzgeber hingegen ist es mir wichtig, dass die Beschwerdekommission unabhängig ist und auch von einer unabhängigen Stelle bestückt wird.
Leider hat man es bei der vorgeschlagenen Gesetzesrevision verpasst, die Beschwerdekommission unabhängiger zu machen. Noch immer soll sie gemäss Artikel 37a Absatz 1 vom ETH-Rat selbst gewählt werden. Das finden wir nicht gut und schlagen deshalb vor, dass diese Kommission in Zukunft vom Bundesrat direkt berufen wird. Wenn man schon eine Gesetzesrevision der Corporate Governance wegen macht, dann aber bitte richtig. Auf die Frage an die interimistische ETH-Ratspräsidentin, was sie zu dieser Idee sage, antwortete sie, wenn eine Mehrheit des Parlamentes das wolle, könne sie damit leben.
Ich bitte Sie deshalb, das mit gutem Gewissen im Sinne der Minderheit zu ändern, herzlichen Dank.