Paganini Nicolo · Nationalrat · 2020-06-11
Paganini Nicolo · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-06-11
Wortprotokoll
Ich berichte Ihnen als Subkommissionspräsident aus der Tätigkeit der Subkommission EDA/VBS. Der Legislaturwechsel bringt es naturgemäss mit sich, dass ein Berichterstatter auch einmal über Tätigkeiten aus der letzten Legislatur berichtet, an denen er persönlich gar nicht teilhatte.
Die Subkommission hat im letzten Jahr mit Besuchen bei der Cyberrekrutenschule 64, der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit, der Direktion für Völkerrecht sowie dem Oberauditorat insgesamt vier Dienststellenbesuche durchgeführt.
Von den weiteren behandelten Geschäften möchte ich deren zwei herausgreifen:
1.[NB]Ein Geschäft, das uns in der laufenden Legislatur auf verschiedenen Schienen weiter beschäftigen wird, betrifft die Dienstleistungen der Pilatus-Flugzeugwerke in Saudi-Arabien. Diese Dienstleistungen müssen dem EDA gestützt auf das sogenannte Söldnergesetz gemeldet werden. Ende 2018 wurde bekannt, dass das EDA ein Verfahren eingeleitet hat, um gewisse Tätigkeiten der Firma Pilatus in Saudi-Arabien zu prüfen. Mit Verfügung vom 25. Juni 2019 verbot das EDA Pilatus schliesslich bestimmte Dienstleistungen in Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten.
Die zuständige Subkommission hat zu diesem Thema im Zeitraum zwischen Februar und Oktober 2019 mehrere Anhörungen durchgeführt und dabei die verantwortlichen Personen des EDA, darunter auch den Vorsteher und die Staatssekretärin EDA, sowie des SECO befragt. Zudem hat sie von der Firma Pilatus schriftliche Auskünfte verlangt. Der Fokus der Abklärungen der GPK-N liegt dabei insbesondere auf den Entscheidungsprozessen innerhalb des EDA, dem Einbezug des Bundesrates sowie auf der Koordination zwischen dem EDA und dem SECO. Nicht Gegenstand der Abklärungen bildet hingegen der Entscheid des EDA an sich. Dessen rechtliche Beurteilung obliegt dem Bundesverwaltungsgericht. Die GPK-N setzt ihre Abklärungen Anfang 2020 fort und wird nach Abschluss ihrer Prüfung über ihre Feststellungen und Beurteilungen informieren.
2.[NB]Ein weiteres Geschäft, mit dem sich die Subkommission 2019 befasst hat, wurde Anfang Jahr von der Aktualität quasi überholt. Es geht um das unterirdische militärische Munitionslager in Mitholz in der Gemeinde Kandergrund im Berner Oberland. Im Sommer 2018 wurde bekannt, dass bei diesem ein viel höheres Risiko für eine Explosion von Munitionsrückständen besteht, als bisher angenommen wurde. Diese Einschätzung war neu und kam nur zustande, weil das VBS in der Anlage ein neues Rechenzentrum plante und aus diesem Grund eine neue Risikobeurteilung vornahm. In der Folge leitete das VBS verschiedene Massnahmen und Prüfungen ein.
Die Subkommission EDA/VBS der GPK-N hat sich seit Oktober 2018 verschiedentlich von den zuständigen Personen des VBS über die laufenden Arbeiten informieren lassen. Sie erkundigte sich dabei insbesondere, welche Massnahmen getroffen oder geplant sind, um das Risiko für die Bevölkerung um Mitholz zu senken, und wie die lokalen Behörden und die Bevölkerung einbezogen werden. Die GPK-N interessiert aber auch, weshalb das VBS die Gefahr in Mitholz nicht erkannt hatte, obwohl es einen Kataster der belasteten Standorte führt, und inwiefern aus dem Fall Mitholz Lehren gezogen werden. Unsere Subkommission wird die Arbeiten des VBS im Jahr 2020 weiter begleiten und ihre Abklärungen fortsetzen.
Besonders im Namen der Kommission in alter Zusammensetzung mit Subkommissionspräsidentin Nationalrätin Ida Glanzmann an der Spitze danke ich den Mitarbeitenden sowohl des GPK-Sekretariates wie auch der ganzen Bundesverwaltung herzlich für die sehr kompetente und gute Zusammenarbeit.