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Grossen Jürg · Nationalrat · 2020-06-11

Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2020-06-11

Wortprotokoll

Ich gehe ganz kurz nochmals auf den Inhalt der parlamentarischen Initiative ein. Die Unternehmensabgabe für Radio- und Fernsehgebühren ist an sich fragwürdig, die mit der Revision des RTVG umgesetzte Lösung jedoch klar ungenügend. Die Gebühren müssen nämlich in vielen Fällen doppelt oder gar mehrfach bezahlt werden, zum Beispiel bei Arbeitsgemeinschaften; wir haben das gehört. Ich mache Ihnen gerne ganz kurz ein Beispiel. Als Planungsfirma kann man heute praktisch keine Aufträge mehr direkt von der öffentlichen Hand erhalten, weil die allermeisten Projekte bereits in den Ausschreibungen sogenannte Gesamtprojektteams verlangen. Diese sind aus mehreren Planungsfirmen zusammengesetzt, und das wird so verlangt. Genau gleich geht es bei vielen Aufträgen für das ausführende Gewerbe. Viele Unternehmen können also Aufträge vom Bund und von den Kantonen nur erhalten, wenn sie sich in solchen Arbeitsgemeinschaften zusammentun. Solche Arbeitsgemeinschaften haben eine Mehrwertsteuernummer und sind deshalb auch mehrwertsteuer- und damit unternehmensabgabepflichtig gemäss RTVG. Die Firmen bezahlen also die Radio- und Fernsehabgabe als Unternehmen [PAGE 917] und dann noch als Arbeitsgemeinschaft, an der sie beteiligt sind.

Diese Doppel- oder Mehrfachzählungen können wir nur durch eine Gesetzesanpassung eliminieren. Mit der beantragten Ergänzung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen verlange ich, dass die Doppelzählung des Umsatzes namentlich für Arbeitsgemeinschaften, Holdings und dauerhaft miteinander verbundene Unternehmen vermieden wird. Auf der Basis der parlamentarischen Initiativen, die ich und auch Kollege Christian Wasserfallen und Ständerat Hans Wicki eingereicht haben, kann das Anliegen umgesetzt werden.

Am 5. Mai dieses Jahres haben wir an der ausserordentlichen Session zu Covid-19 ja bereits einmal über eine Motion der WAK mit demselben Anliegen abgestimmt. Mit 150 zu 56 Stimmen wurde sie angenommen. Der Ständerat hat in der Folge dieses Anliegen sistiert und das anlaufende Verfahren der Beratung des Mediengesetzes bereits in der Kommission aufgenommen. Das ist nun der schnellste und zielführendste Weg für die Umsetzung.

Hier bitte ich Sie aber im Moment, diesen parlamentarischen Initiativen Folge zu geben und daran festzuhalten.