Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · 2020-06-11
Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-06-11
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative Rickli Natalie will eine Erhöhung des Strafmasses bei Vergewaltigungen. Vergewaltigung ist eines der schlimmsten Delikte. Trotzdem muss fast jeder dritte Täter, vorwiegend Erstvergewaltiger, für seine Strafe nicht ins Gefängnis, sondern kommt mit einer bedingten Strafe davon. Ein anderer Drittel der Sexualstraftäter muss nur kurz ins Gefängnis, weil sie nur eine teilbedingte Strafe bekommen. Das ist inakzeptabel.
Trotz der Missstände sträubt man sich seit Jahren, eine Gesetzesänderung vorzunehmen. Dies könnten wir nun endlich ändern, indem das Strafmass so angesetzt wird, dass ein Vergewaltiger immer eine unbedingte Strafe verbüssen muss. Um dies zu gewährleisten, braucht es eine Anpassung der Mindeststrafe von drei Jahren. Artikel 190 Absätze 1 und 3 müssen daher geändert werden. Das richterliche Ermessen bleibt trotzdem gewahrt.
Diese Änderungen sind nicht nur für das Opfer wichtig, sondern auch für den Täter, denn die Strafe muss eine abschreckende Wirkung haben. Oder ist jemand in diesem Saal der Meinung, dass das Fahren auf der Autobahn mit 200 Stundenkilometern am Sonntagmorgen bei besten Strassenverhältnissen und null Verkehr schlimmer ist als eine Vergewaltigung? Für dieses Vergehen gibt es gemäss Artikel 90 Absätze 3 und 4 des Strassenverkehrsgesetzes eine unbedingte Gefängnisstrafe von einem bis vier Jahren. [PAGE 918]
Ich bitte Sie, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben, weil der Handlungsbedarf klar besteht und das Anliegen nach wie vor nicht umgesetzt ist.