Brenzikofer Florence · Nationalrat · 2020-06-11
Brenzikofer Florence · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2020-06-11
Wortprotokoll
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 20. Februar 2020 die von alt Nationalrätin Natalie Rickli eingereichte und von Nationalrätin Andrea Geissbühler übernommene parlamentarische Initiative 16.483, "Erhöhung des Strafmasses bei Vergewaltigungen", zum zweiten Mal vorgeprüft.
Die Initiantin reichte den Vorstoss am 28. November 2016 mit der Begründung ein, dass seitens des Bundesrates keine baldige Revision des Sexualstrafrechts zu erwarten sei. Die Initiative verlangt, dass ein Vergewaltiger immer eine unbedingte Strafe verbüssen muss. Dies ist erst ab einer Mindeststrafe von drei Jahren gewährleistet. Deshalb soll Artikel 190 des Strafgesetzbuches wie folgt geändert werden: Artikel 190 Absatz 1: "[...] wird mit Freiheitsstrafe von drei bis zu zehn Jahren bestraft", und Artikel 190 Absatz 3: "[...] so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren."
Die Mehrheit der RK-N hat an der Sitzung vom 20. Februar 2020 beschlossen, der Initiative keine Folge zu geben. Die Mehrheit der Kommission begründet den Entscheid mit formellen und prozeduralen Gründen, denn im Rahmen der Vorlage zur Strafrahmenharmonisierung wird, wir haben es gehört, eine separate Vorlage zum Sexualstrafrecht erarbeitet, zu der eine Vernehmlassung durchgeführt werden kann.
Eine Minderheit der RK-N beantragt, der Initiative Folge zu geben. Sie möchte ein Signal senden, dass die vorgeschlagenen Änderungen in der Strafrahmenharmonisierung auch wirklich berücksichtigt werden.
Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Initiative "Erhöhung des Strafmasses bei Vergewaltigungen" keine Folge zu geben.