preparatory:AB 263601
Portmann Hans-Peter · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2020-06-15
Wortprotokoll
Die bundesrätliche Vorlage 20.033, "Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2021-2024" (IZA-Strategie), ist vom 19.[NB]Februar 2020 datiert. Die Aussenpolitische Kommission hat am 23. und 24. März 2020 umfassende Anhörungen zu dieser Botschaft durchgeführt und am 25. und 26. Mai 2020 darüber beraten sowie Beschluss gefasst; über dreissig Anträge aus der Kommission musste abgestimmt werden.
Unsere Kommission bedankt sich vorweg beim Bundesrat und den involvierten Direktionen für diese zukunftsweisende und aussagekräftige Strategie der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit.
Bei der IZA-Vierjahresstrategie und deren Finanzierung mit über 11 Milliarden Franken handelt es sich um das bedeutendste aussenpolitische Instrument der Schweiz, mit dem das Parlament seinen Verfassungsauftrag gemäss Artikel 166 der Bundesverfassung zur Mitgestaltung der Aussenpolitik wahrnimmt. In Artikel 54 Absatz 2 der Bundesverfassung hat uns das Schweizervolk den Auftrag erteilt, zur Linderung von Not und Armut im Ausland, zur Verteidigung der Menschenrechte im Ausland, zur Förderung der Demokratie im Ausland, zum friedlichen Zusammenleben der Völker sowie zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen einen Beitrag zu leisten.
Ihre Kommission ist zur Überzeugung gelangt, dass die vorliegende Botschaft diesen Auftrag bestmöglich erfüllt, und hat positiv zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat aufgrund der Vernehmlassungsantworten noch einige Strategieanpassungen vorgenommen hat. Die APK-N steht einstimmig hinter der Neuausrichtung und hinter der Konzentration der Kräfte in der Entwicklungsarbeit. Die Schweiz als globales Exportland ist auf eine stabile Welt angewiesen. Es sollen vorwiegend die Ursachen von Armut, wie z. B. Korruption, politische Misswirtschaft oder Minderheitsdiskriminierungen, bekämpft werden.
Mit der vorliegenden IZA-Strategie leistet die Schweiz humanitäre Hilfe vor Ort, um die Folgen von bewaffneten Konflikten und Katastrophen zu lindern. Sie engagiert sich für die Schaffung wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Perspektiven, und sie fördert eine wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit in Kooperation mit dem Privatsektor, welche einen Strukturwandel und eine Integration der Entwicklungsländer in die globale Wirtschaft zum Ziel hat. In der Vergangenheit sind bei der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit rund 84 Prozent der investierten Gelder in die schweizerische Wirtschaft zurückgeflossen. Mit der vorliegenden IZA-Strategie bekräftigt die Schweiz auch ihre Zusammenarbeit mit rund sechzehn multilateralen Organisationen, z. B. mit den Entwicklungsbanken, um notwendige Reformen sowie Investitionsprojekte finanzieren zu können. Schliesslich leistet sie einen Beitrag zur Prävention und friedlichen Beilegung von bewaffneten Konflikten sowie zur Stärkung der Menschenrechte weltweit. [PAGE 954]
Für eine kohärente Umsetzung der internationalen Zusammenarbeit sind departementsübergreifend die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit, die Abteilung Menschliche Sicherheit und das Staatssekretariat für Wirtschaft verantwortlich.
Neu wurden dieser IZA-Strategie die drei Kriterien "Bedürfnisse der Bevölkerung", "Mehrwert der Schweiz" und "Schweizer Interessen" zugrunde gelegt. Neu wird auf die vier folgenden Schwerpunktregionen fokussiert: Nordafrika und Mittlerer Osten, Subsahara-Afrika, Zentral-, Süd- und Südostasien, Osteuropa. Diese regionale Fokussierung führt natürlich auch dazu, dass verschiedenste bilaterale Projekte auf anderen Kontinenten eingestellt werden. Die APK bedauert insbesondere den Rückzug aus Lateinamerika und aus der Karibik. Gerade mit Blick auf unsere Freihandelsbemühungen und auf unser hohes Ansehen in dieser Region hat die APK eine Kommissionsmotion verabschiedet, welche den Bundesrat auffordert, gezielt bei einzelnen Themen in dieser Region aktiv zu bleiben.
Zur Erfüllung der breit gefächerten Aufgaben arbeitet der Bund sowohl mit lokalen wie auch mit internationalen NGO zusammen. Dabei werden Beiträge für themenspezifische Projekte, aber auch für globale Programme vergeben.
Die Mehrheit der APK begrüsst, dass als ein zentrales Element zur Erfüllung der strategischen Ziele vermehrt auch eine diversifizierte und wirkungsorientierte Zusammenarbeit mit dem Privatsektor gesucht werden soll, denn nur ein regelmässig und selbst erwirtschaftetes Einkommen garantiert den Weg aus der Armut. Eine Minderheit der Kommission steht diesem Element skeptisch gegenüber und will von vornherein wissen, wer für welche Zwecke wie viele Mittel erhält. Eine Minderheit Badran Jacqueline möchte in den Bundesbeschlüssen festgehalten haben, dass bei einer Zusammenarbeit mit dem Privatsektor das Recht der öffentlichen Sache garantiert ist. Für die Mehrheit der APK ist dies eine Selbstverständlichkeit. Sie geht davon aus, dass ausländische Behörden keine Entwicklungsprojekte bewilligen würden, welche gegen öffentliches Recht verstossen.
Die Bekämpfung des Klimawandels steht ebenfalls noch stärker im Fokus der Entwicklungszusammenarbeit. Man schätzt, dass in den nächsten zehn Jahren aufgrund des Klimawandels über 100 Millionen Menschen zusätzlich in extreme Armut fallen werden. Bis 2050 rechnet man mit zusätzlichen 143 Millionen Klimamigrantinnen und -migranten. Jedes Projekt soll dazu beitragen, dass Treibhausgasemissionen reduziert werden können. Dabei sind der Transfer von Schweizer Expertise und die Erarbeitung von klimafreundlichen Standards gefragt.
Weiter sollen mit der vorliegenden IZA-Strategie die Ursachen von irregulärer Migration und Flucht vermindert werden. Dazu gehört der Schutz der Flüchtlinge in den Erstaufnahmeländern, zum Beispiel die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen, aber auch die Sicherstellung des Zugangs zu politischen Prozessen, zur Grundausbildung, Gesundheitsversorgung, Berufsbildung und so weiter.
Bei den Themen Frieden, Rechtsstaat und Geschlechtergleichstellung - die Frauen repräsentieren fast 70 Prozent der armen Bevölkerung - sollen vermehrt Minderheiten und andere verletzliche Bevölkerungsgruppen in die Prozesse der Weiterentwicklung von Menschenrechten mit einbezogen werden.
Ihre Kommission hat sich auch intensiv mit den Folgen der Covid-19-Krise in Bezug auf die internationale Entwicklungszusammenarbeit auseinandergesetzt. Es schreckt auf, dass diese Krise die Einkommen von über einer Milliarde Menschen in den Entwicklungsländern gefährdet und bis Ende dieses Jahres alleine in Afrika über eine Viertelmilliarde Menschen akut an Hunger leiden werden. Der Bundesrat konnte uns glaubhaft darlegen, dass die vorliegende IZA-Strategie über genügend flexible Mechanismen verfügt, um gerade auch auf die Folgen von solchen Pandemien reagieren zu können.
Es gibt keinen anderen Politikbereich, der einerseits so umfassend evaluiert wird wie die internationale Zusammenarbeit und in dem andererseits die Wirksamkeit der Projekte jährlich durch externe unabhängige Expertinnen und Experten nach den internationalen Kriterien der OECD untersucht wird. Während der Umsetzung der Projekte wird die Erreichung von Zwischenresultaten laufend durch ein umfassendes Monitoring überwacht.
Zum Schluss zur Finanzierung: Zur Finanzierung der internationalen Zusammenarbeit 2021-2024 schlägt uns der Bundesrat einen Rahmenkredit im Gesamtbetrag von 11,25 Milliarden Franken vor. Davon sollen etwa 59 Prozent in die Entwicklungsarbeit, 19 Prozent in die humanitäre Hilfe, 11 Prozent in die wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit, 9 Prozent in osteuropäische Projekte und 2 Prozent in die Förderung von Frieden und menschlicher Sicherheit fliessen. Der Anteil für die Eindämmung des Klimawandels soll auf 400 Millionen Franken jährlich angehoben werden, was rund 15 Prozent der IZA-Mittel entspricht. Der Gesamtbetrag des Rahmenkredites ist 1,3 Prozent höher als in der aktuellen Strategieperiode. Mit diesem Rahmenkredit könnte eine künftige APD/BNE-Quote von 0,51 Prozent, darin enthalten ist ein Anteil von 0,41 Prozent für das Asylwesen, erreicht werden, wobei der Wirtschaftsrückgang aufgrund der Covid-19-Krise diese Quote eher noch erhöhen wird.
Eine Minderheit der APK strebt eine APD/BNE-Quote von 0,7 Prozent an. Die Mehrheit Ihrer Kommission hält fest, dass die APD/BNE-Quote nur als rückblickende Vergleichsgrösse dient, aber zur Festlegung von Krediten untauglich ist. Die Mehrheit der Kommission will, dass die APD/BNE-Quote sukzessive 0,5 Prozent erreicht, und sie erhöhte dazu den Rahmenkredit um 241 Millionen Franken. Die Minderheit hielt dagegen, dass unter Einbezug der wirtschaftlichen Auswirkungen durch die Covid-19-Krise mit einer APD/BNE-Quote von 0,54 Prozent zu rechnen ist, was einer Steigerung von 22,7 Prozent gleichkäme.
Minderheitsanträge sowohl aus der Finanzkommission wie auch aus der APK, welche mit Blick auf die Covid-19-Verschuldung Kürzungen des Rahmenkredites zwischen 10 und 50 Prozent fordern, lehnt die Mehrheit der APK mit der Begründung ab, dass jetzt die Entwicklungshilfe nötig ist. Aber auch Minderheitsanträge, welche aufgrund der Covid-19-Notlage eine Erhöhung um bis zu 40 Prozent der Rahmenkredite fordern, lehnt die Mehrheit der APK mit der Begründung, dass unsere Bundesfinanzen jetzt keine masslosen Ausgabensteigerungen erlauben, allesamt ab.
Nun komme ich wirklich zum Schluss mit den Anträgen: Ihre Kommission empfiehlt Ihnen mit 18 zu 6 Stimmen, auf die vier Bundesbeschlüsse einzutreten. Ihre Kommission empfiehlt Ihnen mit 19 zu 6 Stimmen, die vier Rückweisungsanträge abzulehnen. Ihre Kommission empfiehlt mit einer knappen Mehrheit von 13 zu 12 Stimmen, den Gesamtbetrag des Rahmenkredites um 241 Millionen Franken zu erhöhen. Ihre Kommission empfiehlt mit einer knappen Mehrheit von 13 zu 12 Stimmen, den Antrag der Mehrheit der Finanzkommission zum Rahmenkredit, gleichlautend mit dem Minderheitsantrag III (Schneider-Schneiter) und gleichlautend mit dem Entwurf des Bundesrates, abzulehnen. Und die letzte Abstimmung: Ihre Kommission empfiehlt Ihnen mit einer knappen Mehrheit von 13 zu 12 Stimmen, den Minderheitsantrag Portmann in Artikel 2 bei allen vier Bundesbeschlüssen abzulehnen.