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Maurer Ueli · Bundesrat · 2020-06-16

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-06-16

Wortprotokoll

Ich gebe Ihnen kurz einen Überblick, wo wir mit diesen Bürgschaften jetzt stehen: Insgesamt sind rund 135[NB]000 Bürgschaften mit einem Durchschnittsbetrag von 105[NB]000 Franken abgehandelt. Das heisst, es sind im Durchschnitt Unternehmen mit einem Umsatz in der Grössenordnung von einer Million Franken; es sind also Kleinstunternehmen. Wenn der Durchschnitt bei 105[NB]000 Franken liegt, können Sie davon ausgehen, dass darunter auch eine Reihe von kleineren Unternehmen oder Firmen sind. Dazu kommen rund 800 abgeschlossene Bürgschaftsverträge, die über diese 500[NB]000 Franken hinausgehen, die der Bund verbürgt, bei denen also auch die Banken ein Risiko von 15 Prozent übernehmen.

Insgesamt ist das Bürgschaftsvolumen im Moment bei rund 16 Milliarden Franken. Wie Sie wissen, haben wir 40 Milliarden beantragt, die Sie bewilligt haben. Wir gehen im Moment nicht davon aus, dass der Rahmen von 20 Milliarden, also die Hälfte, überschritten wird. Die Aktion bzw. die Verordnung ist bekanntlich befristet: Bis Ende Juli können noch solche Gesuche gestellt werden. Es gibt sie noch, aber sie gehen laufend zurück.

Ebenfalls möchte ich in Erinnerung rufen, dass wir Ihnen diese Verordnung dann in Form einer Gesetzesvorlage unterbreiten werden, weil die Verordnung aufgrund der Verfassung Notrecht ist und nur für ein halbes Jahr gelten kann. Sie erhalten dann Ende August oder in der ersten Septemberwoche eine entsprechende Botschaft mit einer Gesetzesvorlage, das ist der späteste Termin.

Wir sind der Meinung, dass die Fragen, die hier und auch mit der nächsten Motion aufgeworfen werden, allenfalls dann behandelt werden können, wenn Sie diese Gesetzesvorlage beraten. Wir bitten Sie aber, bei der Verordnung zu bleiben und die Frist nicht zu verlängern, weil es aus unserer Sicht keinen Sinn macht.

Die Idee dieser Bürgschaftskredite war, sofort Liquidität zur Verfügung zu stellen, damit die Zeit bleibt, um längerfristige Lösungen zu suchen. Doch es kann nicht die Aufgabe des Bundes sein, hier über längere Zeit als Darlehensgeber zu fungieren. Man muss dann wieder den Normalfall suchen, man muss den ordentlichen Weg gehen. Diese Liquiditätszuführung ist eine Übergangsfinanzierung, damit Zeit bleibt, um längerfristige Lösungen zu suchen. Hier jetzt schon eine Verlängerung zu beschliessen, wäre aus unserer Sicht falsch.

Sie wissen, wir haben eine Frist von fünf Jahren, sie kann auf sieben Jahre verlängert werden. Doch eine generelle Verlängerung wäre falsch und würde dem ursprünglichen Zweck dieser Überbrückung widersprechen. Es soll eine Lösung sein, eine Nothilfe sozusagen, um Zeit zu schaffen, um Liquidität oder andere Lösungen zu finden. In dem Sinne bitte ich Sie, bei Ihrem Entscheid zu bleiben und die Motion nicht anzunehmen.

Es gibt die Gelegenheit, bei der Gesetzesberatung diese Frage noch einmal aufzunehmen, wenn Sie das dann wünschen. Dann haben wir die Aktion abgeschlossen und haben den [PAGE 534] Überblick. Wir kennen die Zahlen, die Branchen, die Regionen, auch die Folgen; vielleicht können wir dann etwas besser abschätzen, wie wir zum Normalbetrieb zurückkommen. Dann können Entscheide aufgrund von Fakten und weniger aufgrund von Emotionen gefällt werden.[GZ]

Ich bitte Sie, die Motion nicht anzunehmen.