Lexipedia

Hegglin Peter · Ständerat · 2020-06-16

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-06-16

Wortprotokoll

Auch in diesem Bereich wollten die Kommissionen mit zwei gleichlautenden Motionen den Bundesrat beauftragen, die Covid-19-Verordnung in dem Sinne abzuändern, dass der Zins für die vom Bund verbürgten Kredite auch nach dem ersten Jahr bei 0,0 Prozent zu belassen sei. Begründet wurden die Motionen mit den grossen Herausforderungen der Corona-Krise, damit, dass die Unternehmen eben darunter zu leiden hätten. Das Programm mit den Darlehen gemäss der Covid-19-Solidarbürgschaftsverordnung würdigte die Kommission aber sehr positiv; einerseits, weil der Staat zusammen mit der Wirtschaft so schnell ein Programm auf die Beine gestellt habe, ein Programm, das dann auch noch gut funktioniere und dadurch weltweite Beachtung gefunden habe. Andererseits wurde positiv gewürdigt, dass der Zinssatz bei 0,0 Prozent zu liegen kam.

Es wäre - so die damalige Begründung der Kommission - für die Unternehmen eine willkommene Erleichterung, wenn der Zinssatz für die Kredite bis 500[NB]000 Franken über die ganze Darlehensdauer bei 0,0 Prozent belassen würde. Damit würde den Unternehmen finanzielle Planungssicherheit verschafft. Gerade für Klein- und Kleinstunternehmen wäre dies von Vorteil. Damit könnte überdies verhindert werden, dass die Banken bei steigenden Zinsen mit den Corona-Krediten hohe oder zu hohe Gewinne erzielen könnten, so die damalige Begründung der Finanzkommission.

Der Bundesrat lehnte auch diese Motion ab, dies mit der Begründung, dass die Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer heute von sehr attraktiven Kreditkonditionen profitieren könnten, gleichzeitig aber dem Umstand Rechnung getragen werden müsse, dass sich das Zinsumfeld über die Laufzeit der Kredite von fünf bis sieben Jahren unter Umständen massiv verändern könne.

Die geltende Regelung erlaubt es, den Zinssatz an die Marktentwicklungen anzupassen. Solange sich die Schweizer Volkswirtschaft aufgrund der Pandemiefolgen in einer rezessiven Phase befindet, ist aber nicht davon auszugehen, dass sich das Zinsumfeld massgeblich verändern wird. Ein ansteigendes Zinsumfeld ist vielmehr erst im Umfeld einer stark anziehenden Schweizer Volkswirtschaft zu erwarten.

Würde der Zinssatz, so der Bundesrat, ohne Anpassungsmöglichkeit auf 0,0 Prozent fixiert, bestehe das Risiko, dass sich die kreditgebenden Banken bei einem sich verändernden Zinsumfeld gezwungen sähen, den Amortisationsdruck auf die Kreditnehmer zu erhöhen oder den Kredit vor Ablauf der Laufzeit zu kündigen. Dies wäre weder im Interesse der betroffenen Unternehmen noch im Interesse des Bundes. So weit die einzelnen Begründungen des Bundesrates.

Der Nationalrat nahm die Motion seiner Finanzkommission am 4. Mai 2020 mit 120 zu 70 Stimmen bei 4 Enthaltungen an. Der Ständerat lehnte die gleichlautende Motion 20.3153 in der Maisession am 5. Mai dann mit 25 zu 16 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab.

Unsere Kommission befasste sich dann an der Sitzung vom 29. Mai wiederum mit der Thematik, dies eben im Rahmen dessen, dass die vorliegende Motion von unserer Schwesterkommission angenommen worden war. In Respektierung der deutlichen Ablehnung unserer ersten Motion durch unseren Rat erachtete die Mehrheit die ablehnenden Argumente als gewichtiger. Die Mehrheit ist der Meinung, dass es die aktuelle Ungewissheit über die künftige Zinsentwicklung nicht zulässt, einen festen Zinssatz in die Rechtsgrundlagen aufzunehmen und so die Kreditkonditionen langfristig festzulegen. Zudem könnte ein Zinssatz von 0,0 Prozent ihrer Ansicht nach einen unangemessenen Anreiz für die Unternehmen darstellen, Kreditverträge abzuschliessen, die gar nicht wirklich notwendig sind - allein deshalb, weil diese Kredite quasi gratis sind. In der Diskussion wurde im Übrigen betont, dass das Ziel der Kredite und Bürgschaften darin bestehe, die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen der Krise abzufedern und schnellstmöglich die Liquidität sicherzustellen, dass es aber nicht darum gehe, Gratiskredite für andere Zwecke bereitzustellen. Ausserdem ist darauf hinzuweisen, dass der Bundesrat dem Parlament zur Ablösung des Notrechts eine Vorlage zu unterbreiten hat und das Parlament dann bei deren Beratung tätig werden und wiederum darüber befinden kann. Herr Bundesrat Maurer hat bei der vorangehenden Motion ebenfalls schon darauf hingewiesen, dass wir die entsprechende Grundlage in der Herbstsession hier im Rat beraten können.

Aus diesen Gründen beantragt die Kommission mit 5 zu 3 Stimmen, die Motion abzulehnen. Die Minderheit Herzog Eva beantragt die Annahme. Ich gehe davon aus, dass die Minderheit ihre Anträge selber begründen wird.

Ich danke Ihnen abschliessend, wenn Sie den Argumenten der Kommissionsmehrheit folgen und die Motion ablehnen.