Tuena Mauro · Nationalrat · 2020-06-16
Tuena Mauro · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-06-16
Wortprotokoll
An ihren Sitzungen vom 13. und 18. Mai dieses Jahres befasste sich Ihre Sicherheitspolitische Kommission eingehend mit den Gefahren des Terrorismus bzw. mit einer verstärkten Terrorismusbekämpfung.
Heute geht es nicht um Strafen nach einem Terroranschlag; nein, heute geht es darum, einen Terroranschlag möglichst zu verhindern. Beim heute zu beratenden Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung des Terrorismus mit dem dazugehörigen Zusatzprotokoll sowie über die Verstärkung des strafrechtlichen Instrumentariums gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität geht es im Wesentlichen um die Anpassung des Strafrechts und die Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit in diesem Bereich. [PAGE 987]
Die Bedrohung durch Terrorismus ist eine ernst zu nehmende Gefahr. Terrorismus bedroht unsere Sicherheit und Freiheit und stellt einen direkten Angriff auf unsere Gesellschaft dar. Auf das Konto von religiös oder politisch motiviertem Terrorismus gehen weltweit jedes Jahr Tausende von Toten, Verletzten oder schwer traumatisierten Menschen. Der Terrorismus entwickelt sich jedes Jahr weiter und findet immer neue Wege seiner Entfaltung. Darum ist es unerlässlich, das gesetzliche Instrumentarium jedes Staates gegen Terrorismus regelmässig zu überprüfen und, wenn nötig, den neuen Gegebenheiten und Bedrohungslagen anzupassen.
Mit dieser heute zu beratenden Vorlage passt unser Land seine Gesetzgebung im Bereich der strafrechtlichen Terrorismusbekämpfung den aktuellen Erfordernissen an. Zusätzlich bauen wir die Fähigkeit der internationalen Zusammenarbeit mit anderen Staaten weiter aus. Angefangen mit den Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA haben die weiteren, seither in zahlreichen anderen Ländern ausgeführten Terroranschläge mit Zigtausenden von Toten die Länder unserer Welt davon überzeugt, dass die erfolgreiche Bekämpfung und Prävention von Terrorismus nur dank Zusammenarbeit von anhaltendem Erfolg geprägt sein kann. Unser Land blieb bis heute von grausamen Attentaten verschont, davor gefeit sind wir aber leider nicht.
Ihre Kommission hat umfangreiche Anhörungen zum vorliegenden Entwurf eines Bundesbeschlusses vorgenommen. So wurden Experten aus den Bereichen der Rechtswissenschaft, der Strafverfolgungsbehörden, der Anwälte sowie der kantonalen Polizeiorgane angehört. Im Grundsatz unterstützt die Kommission die Stossrichtung der Vorlage. Sie anerkennt die Bedrohungslage und die diesbezüglichen heutigen Lücken in unseren Gesetzen.
Heute geht es insbesondere um eine Revision des Strafgesetzbuches, in welchem eine neue Strafbestimmung eingeführt werden soll. Dabei geht es um die Ausbildung, die Rekrutierung und das Reisen für terroristische Zwecke. Der neue Artikel 260sexies StGB würde den zuständigen Strafverfolgungsbehörden des Bundes ein gutes Instrument und eine klare gesetzliche Grundlage verschaffen, damit solche Unterstützungshandlungen und Handlungen, welche zur Begehung eines Terrorakts führen können, verfolgt und bestraft werden können.
Der Kommission wie auch dem Bundesrat ist es wichtig, dass die neue Strafbestimmung die Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismässigkeit berücksichtigt. Bestraft werden soll zum Beispiel lediglich die aktiv anwerbende Person. Die angeworbene Person macht sich erst in einer nächsten Phase strafbar, also dann, wenn sie auch selber aktiv einer Gruppierung beitritt oder selber eine unterstützende Handlung vornimmt. Sich lediglich anwerben zu lassen, ist nicht strafbar.
Ebenfalls werden weitere verstärkende Änderungen des Strafrechts vorgenommen sowie kleinere Verbesserungen und Anpassungen in weiteren Bundesgesetzen. Diese betreffen etwa das Nachrichtendienstgesetz. Dort soll die maximale Strafandrohung für Unterstützung oder Beteiligung an einer verbotenen Gruppierung oder Organisation gemäss Artikel 74 des Nachrichtendienstgesetzes von drei auf fünf Jahre erhöht werden, und die Zuständigkeit für die Strafverfolgung soll in jedem Fall bei der Bundesanwaltschaft liegen.
Zusätzlich soll die Strafandrohung von Artikel 260ter des Strafgesetzbuches stärker differenziert werden. Vorgesehen ist neu eine Höchststrafe von zwanzig Jahren für die führenden Köpfe einer kriminellen oder terroristischen Organisation. Ausserdem werden einzelne gesetzliche Kriterien angepasst, damit die Strafverfolgung von solchen Organisationen erfolgreich durchgeführt werden kann. Schliesslich wurde im Interesse der Klarheit die Strafbarkeit der terroristischen Organisationen neu explizit im Gesetz erwähnt.
Neuerungen gibt es auch im Bereich der Rechtshilfe. Zum einen wird die gesetzliche Möglichkeit geschaffen, mit anderen Staaten gemeinsame Ermittlungsgruppen im Rechtshilfeverfahren zu bilden. Zum anderen soll ein Instrument eingeführt werden, das unseren Rechtshilfebehörden erlaubt, bereits vor Abschluss des Rechtshilfeverfahrens Informationen mit ausländischen Behörden auszutauschen. Ohne eine internationale Zusammenarbeit kann kein effizienter und wirksamer Kampf gegen Terrorismus geführt werden. Auch in Zukunft kann die Schweiz nicht zur Zusammenarbeit gezwungen werden. Wir können selber entscheiden, mit welchen Behörden wir zusammenarbeiten. So bleibt die Souveränität unseres Landes gewährleistet.
Mit all diesen Gesetzesanpassungen beantragt der Bundesrat den Räten, gleichzeitig das Übereinkommen des Europarates über die Terrorismusprävention mit seinem Zusatzprotokoll zu genehmigen und durch die Schweiz ratifizieren zu lassen. Die Ziele der vorliegenden Anpassungen unserer Gesetze entsprechen den Zielen des Übereinkommens mit seinem Zusatzprotokoll vollumfänglich.
Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig, auf den vorliegenden Bundesbeschluss einzutreten. Eine Minderheit Schlatter beantragt Ihnen, das Geschäft an den Bundesrat zurückzuweisen. Hier geht es um die Definition von "terroristische Organisation", welche seitens der Minderheit als mangelhaft dargestellt wird. Eine Mehrheit Ihrer Sicherheitspolitischen Kommission beantragt Ihnen, die Vorlage nicht an den Bundesrat zurückzuweisen und somit in die Detailberatung einzusteigen. Das Abstimmungsresultat betrug 17 zu 6 Stimmen. In der Detailberatung werden wir es mit vierzehn Minderheitsanträgen zu tun haben. Aus Sicht der Kommissionsmehrheit würden die meisten dieser Anträge die Gesamtvorlage zu stark abschwächen und den griffigen Massnahmen die Zähne ziehen. Wir werden im Verlaufe des heutigen Vormittags noch im Detail auf die einzelnen Minderheitsanträge zurückkommen.