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Schlatter Marionna · Nationalrat · 2020-06-16

Schlatter Marionna · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2020-06-16

Wortprotokoll

Bei der Vorlage mit dem umständlichen Titel "Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung des Terrorismus mit dem dazugehörigen Zusatzprotokoll und Verstärkung des strafrechtlichen Instrumentariums gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität" geht es um eine Verschärfung des [PAGE 989] Strafrechts. Diese reiht sich in eine lange Liste ein: Seit 2007 gab es im Strafrecht rund sechzig Anpassungen.

Hat die Kriminalität tatsächlich so zugenommen, dass wir alle zwei Monate neue Strafbestimmungen schaffen müssen? Es gibt keinen kausalen Zusammenhang zwischen der Härte der Gesetze und dem Erfolg bei der Bekämpfung von Terrorismus; schauen Sie nur einmal über die Landesgrenzen. "Freiheit stirbt mit Sicherheit", soll der Schriftsteller Kurt Tucholsky gesagt haben. Jede Verschärfung des Strafrechts kostet uns ein bisschen Freiheit und muss darum sinnvoll, verhältnismässig und nötig sein.

Bis auf kleine Details erfüllt die heutige Gesetzgebung die Forderungen des Übereinkommens mit seinem Zusatzprotokoll. Das bestätigt der Bundesrat in seinem Bericht, ich zitiere: "Das geltende schweizerische Recht vermag den durch die beiden Abkommen aufgestellten Verpflichtungen bezüglich Strafbarkeit, Prävention und internationaler Kooperation bereits heute weitgehend zu genügen." Die Verschärfung des Strafrechts, über die wir heute diskutieren, wird also mit dem Übereinkommen nicht gefordert. Dieses ist an sich unbestritten. Unbestritten ist auch, dass es zur Aufgabe des Staates gehört, Terrorismus zu bekämpfen. Die Revision des Nachrichtendienstgesetzes, der Nationale Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus und das Gesetz über die präventiv-polizeilichen Massnahmen ergänzen die Massnahmen.

Lassen Sie mich zwei problematische Punkte der Vorlage hervorheben. Die Anpassung von Artikel 260ter des Strafgesetzbuchs weitet die Strafbarkeit der Unterstützung von Organisationen aus. Neu soll es nicht nur wie bisher strafbar sein, eine Organisation in ihrer verbrecherischen Tätigkeit zu unterstützen, sondern jede Unterstützung soll strafbar werden. Es könnte also auch den Putzdienst oder die Taxifahrerin treffen. Mit der Streichung des Wortes "verbrecherisch" schaffen wir eine erhebliche Rechtsunsicherheit. Bundesrätin Keller-Sutter hat zwar gesagt, dass die Praxis der Gerichte heute sei, dass sich nur strafbar mache, wer einen bewussten Beitrag leiste. Umso mehr ist mir unklar, weshalb das Gesetz nun diese Unsicherheit schaffen soll. Die diesbezüglichen Bedenken werden von der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates, von Strafrechtsprofessoren, vom Anwaltsverband, von den Menschenrechtsorganisationen geteilt.

Ein weiteres Problem betrifft die Definition von terroristischen Organisationen. Welche Organisation als terroristisch eingestuft wird, liegt immer im Auge des Betrachters. Es ist eine politische, keine juristische Entscheidung, und darum ist es nicht angebracht, diese Entscheidung dem richterlichen Ermessen zu überlassen. Die bisherige Praxis, mit der international abgestützten öffentlichen Liste verbotener Terrororganisationen zu arbeiten, scheint uns weit sinnvoller. Es ist nicht im Interesse der Schweiz als neutrales Land, hier eine eigene Definition zu entwickeln.

Zurück zum Beispiel mit der Taxifahrerin: Sie könnte sich also vielleicht strafbar machen, da sie eine Organisation bei ihrer nicht verbrecherischen Tätigkeit unterstützt hätte. Das ist aber nicht ganz klar, da dies ja davon abhängen würde, ob diese Organisation von einem Gericht überhaupt als verbrecherisch, als terroristisch eingestuft würde. Hat es Ihnen hier auch zu viele "hätte", "würde" und "könnte"?

Unterstützen Sie den Rückweisungsantrag meiner Minderheit und damit die Ausarbeitung einer Vorlage, welche sich auf die nötigen Anpassungen beschränkt, keine Rechtsunsicherheiten schafft und unsere Grundrechte respektiert!