Candinas Martin · Nationalrat · 2020-06-16
Candinas Martin · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-06-16
Wortprotokoll
Um es gerade vorwegzunehmen: Die Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP wird in [PAGE 1001] diesem Block mehrheitlich alle Minderheitsanträge ablehnen und dem Ständerat folgen.
Bei Artikel 260ter hat der Ständerat das Strafmass für Personen, die sich an einer kriminellen oder terroristischen Organisation beteiligen oder eine solche Organisation in ihrer Tätigkeit unterstützen, erhöht. Die Freiheitsstrafe soll bis zu zehn Jahre betragen. Der Entwurf des Bundesrates sieht ein unterschiedliches Strafmass von fünf bzw. zehn Jahren vor. Die Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP teilt die Ansicht des Ständerates, dass diese Unterscheidung bei der Auslegung zu Unklarheiten führen würde. Es ist richtig, dass schon die blosse Beteiligung an einer kriminellen oder terroristischen Organisation sowie deren Unterstützung strafbar ist. Die Anträge der Minderheiten I (Porchet) und II (Porchet), die eine Abschwächung des Strafmasses zum Ziel haben, sind daher abzulehnen.
Die Minderheit III (Hurter Thomas) will die in meinem Eintretensvotum erwähnte Bestimmung, dass humanitäre Dienste von dieser Regelung ausgenommen sind, streichen. Der Antrag für diese Bestimmung wurde von der Mitte-Delegation eingebracht. In der Kommission hatten wir Anhörungen, und einer der eingeladenen Gäste war Marco Sassoli, Professor an der Rechtsfakultät der Universität Genf. Er machte uns vor allem auf diesen Punkt aufmerksam und plädierte dafür, dass im Gesetz ausdrücklich erwähnt werden sollte, dass die humanitären Organisationen davon ausgenommen sind. Dieses Anliegen teilt die Kommissionsmehrheit. Natürlich sind sich alle einig, dass solche Tätigkeiten nicht bestraft werden sollen; aber sie fallen unter den vorgeschlagenen Text. Vergessen wir nicht: Im Rechtsstaat sollte der Gesetzgeber und nicht die Richter entscheiden, was strafbar ist, und das legen wir hier fest. Damit die humanitären Dienste nicht von einer beliebigen Organisation auch missbräuchlich erbracht werden können, haben wir sie sehr eng eingeschränkt: "[...] die von einer unparteiischen humanitären Organisation, wie dem Internationalen Roten Kreuz, in Übereinstimmung mit dem gemeinsamen Artikel 3 der Genfer Abkommen vom 12.[NB]August 1949 erbracht werden." Damit ist eigentlich nur das IKRK gemeint. Für das internationale Genf ist dies wichtig.
Ich bitte Sie, die Minderheit III (Hurter Thomas), die nichts regeln will, und die Minderheit IV (Fivaz Fabien), die den Begriff der humanitären Organisationen viel grosszügiger auslegen will, abzulehnen und der goldenen Mitte, sprich der Mehrheit, zu folgen.
Bei Artikel 160sexies unterstützt die Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP die vom Bundesrat vorgeschlagene Einführung einer neuen Strafbestimmung, welche die Handlungen im Vorfeld einer geplanten terroristischen Handlung - die Anwerbung, die Ausbildung sowie das Reisen für terroristische Zwecke und entsprechende Unterstützungshandlungen - unter Strafe stellt. Dies stellte bisher eine Lücke bei der Terrorbekämpfung dar, die so geschlossen werden kann. Dieser Artikel schafft Klarheit und gibt mehr Spielraum, das Problem der Anwerbung und Ausbildung an der Wurzel zu packen.
Wie bereits erwähnt, wird die Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP die Minderheitsanträge ablehnen und der Mehrheit folgen. Ich bitte Sie, dasselbe zu tun.