Herzog Eva · Ständerat · 2020-06-17
Herzog Eva · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-06-17
Wortprotokoll
Mit der Sprechung von Mitteln für Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2021 bis 2024 stellen wir heute wesentliche Weichen für die Zukunft unseres Landes, gerade in diesen schwierigen Zeiten und am Anfang einer Rezession, von der wir noch nicht wissen, wie tief sie sein wird. Vielerorts wird jetzt über Konjunkturprogramme gesprochen. Wie können wir die Wirtschaft ankurbeln, wenn sie nach dem pandemiebedingten Stillstand an sich wieder hochgefahren werden kann, aber zu befürchten ist, dass die Nachfrage nicht da ist? Investitionen in Bildung - Hochschulbildung, Berufsbildung, Weiterbildung -, Innovation und Forschung sind langfristige Massnahmen. Früher getätigte Investitionen sind die Basis unseres heutigen Wohlstandes. Die Investitionen, die wir heute beschliessen, garantieren den Wohlstand von morgen. Was wir heute nicht beschliessen, fehlt morgen und kommt erst übermorgen, wenn überhaupt.
Es wird also darüber gesprochen, die Konjunktur anzukurbeln. Gleichzeitig soll das Wachstum in diesem für die Schweiz als rohstoffarmes und exportorientiertes Land so zentralen Bereich nach dem Willen des Bundesrates lediglich 1,8 Prozent betragen, wenn man als Basis - was mir korrekt erscheint - das vom Parlament für 2020 beschlossene Budget nimmt. Das Parlament hatte, verglichen mit dem Voranschlag des Bundes für 2020, eine Erhöhung der Mittel um rund 100 Millionen Franken beschlossen. Der Bundesrat hat als Ausgangsbasis für den Rahmenkredit für die Jahre 2021 bis 2024 aber einfach seinen Voranschlag 2020 ohne diese Erhöhung von 100 Millionen Franken genommen. In einigen Bereichen hätte dies zur Folge, dass einzelne Institutionen über die nächsten vier Jahre, also sogar noch 2024, weniger Mittel hätten als 2020.
Dies ist zum Teil ein Grund für die Erhöhungsanträge, die wir Ihnen seitens der WBK stellen. Über die Kreditsperre hat Kollege Germann bereits informiert. Da muss ich nichts sagen. Ich kann Ihnen meinerseits nur auch beantragen, diese selbstverständlich aufzuheben. Bei einem Prozent des ganzen Volumens ist das insgesamt nicht so viel, aber für einzelne Institutionen kann es sehr bedeutend sein. Die WBK hat zudem auch Schwerpunkte im Umfang von 200 Millionen Franken gesetzt.
Nun liegt uns ja ein Antrag Hegglin Peter vor. In seiner Rolle als Präsident unserer Finanzkommission, denke ich jetzt, hat Kollege Hegglin beantragt, all diese Anträge Ihrer Sachbereichskommission abzulehnen und dem Bundesrat zu folgen, dies mit dem Hinweis auf die allgemeine Finanzlage. Ich meinerseits bitte Sie, ihm hier nicht zu folgen, sondern der Aufhebung der Kreditsperre, allen Erhöhungsanträgen der WBK und den Anträgen einiger Minderheiten, die auch vorliegen, zuzustimmen.
Ich bin sehr froh, wenn wir dann einmal entscheiden, wie wir den Finanzrahmen des Bundes in den kommenden Jahren gestalten wollen. Es ist ja - neben den Voten für und gegen Sparprogramme, für und gegen Konjunkturprogramme, für und gegen Helikoptergeld oder andere mögliche Massnahmen zur Ankurbelung der Nachfrage - aktuell auch viel über die Verschuldungssituation des Bundes zu lesen. Auch ich habe mich schon mehrfach dazu geäussert, und ich möchte es heute nochmals tun.
Wir haben uns in der letzten Zeit schon fast daran gewöhnt, in hohem Takt Milliardenbeträge zu sprechen. Dies will jedes Mal gut überlegt sein, und das haben wir auch gemacht. Ohne die Milliardenbeiträge für die Kurzarbeit oder als Verpflichtungskredite für Bürgschaften wären die volkswirtschaftlichen Kosten der Krise und schliesslich auch die zusätzliche [PAGE 551] Verschuldung bedeutend höher. Wir sollten aber nicht gerade jetzt anfangen zu "schmürzele", wenn wir für vier Jahre in einem der Kernbereiche unseres Staates zwar 28 Milliarden Franken, aber halt doch nur 2 Milliarden mehr als in der letzten Vierjahresperiode sprechen sollen.
Ich habe schon mehrfach die Bruttoschuldenquote der Schweiz erwähnt. Auch mit 40 Milliarden Franken zusätzlichen Schulden, die ich jetzt für 2020 annehme - nach jetzigen Schätzungen ist das eine Zahl, die in der Dimension Sinn macht -, würde die Bruttoschuldenquote nicht über 32 Prozent liegen. Das ist die Hälfte des zulässigen Verschuldungswertes nach Maastricht-Kriterien. Es ist ein Wert, um den uns alle beneiden und den in der EU schon vor der Krise nur gerade vier Länder, und zwar nicht Deutschland oder Frankreich, sondern Estland, Bulgarien, Luxemburg und Tschechien, erreicht haben.
Aber, habe ich einige von Ihnen auch schon sagen hören, was interessiert uns der Vergleich mit Europa? Dass die anderen noch mehr Schulden haben, ist ja kein Argument.
Dann mache ich noch einen anderen Vergleich: Als man die Schuldenbremse im Jahr 2003 einführte, wollte man die Schulden auf dem damaligen Stand stabilisieren. Der Verfassunggeber sah keine Amortisation der Schulden vor. Da Überschüsse, sei es aus Kreditresten oder Mehreinnahmen bei den Steuern, bei unserer Schuldenbremse aber in den Folgejahren nicht ausgegeben werden dürfen, während Fehlbeträge streng zu kompensieren sind, sind per Ende 2019 auf dem Ausgleichskonto 28,7 Milliarden Franken aufgelaufen. Wenn wir nun diese 40 Milliarden Franken "Corona-Schulden" nehmen, so sind das in Tat und Wahrheit 40 Milliarden minus 28,7 Milliarden, also 11,3 Milliarden. Wesentlich ist schliesslich der tatsächliche Schuldenstand, da müssen wir schon alle Konten unserer Staatsbuchhaltung anschauen und miteinander verrechnen.
Und es kommt noch besser: Ziel der Schuldenbremse war eine Stabilisierung der Schulden auf dem Stand von 2003. Dieses Ziel erfüllen wir weiterhin. Noch wichtiger ist, dass die Schuldenquote, also der Schuldenstand im Verhältnis zur Wirtschaftskraft, auch mit dieser Zusatzverschuldung tiefer ist als bei Einführung der Schuldenbremse 2003, denn dies ist bei der Betrachtung des Schuldenstandes ja die aussagekräftige Grösse.
Dass wir diese zusätzlichen Schulden vorläufig einfach stehenlassen, sie von der Amortisation ausnehmen oder über einen langen, einen ewigen Zeitraum abbauen, ist also keineswegs frivol, sondern höchst legitim und im Einklang mit den grundsätzlichen Zielen unserer Schuldenbremse.
Deshalb bitte ich Sie, nicht an den Grundfesten unseres Wohlstands zu sägen, sondern heute beherzt in unsere Zukunft zu investieren und sowohl der Aufhebung der Kreditsperre wie auch allen Anträgen Ihrer WBK zuzustimmen, denn die kommenden Generationen leiden mehr darunter, wenn wir es jetzt unterlassen, ausreichend in ihre Zukunft zu investieren.
Zu einzelnen Anträgen werde ich später noch sprechen.