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Michel Matthias · Ständerat · 2020-06-17

Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2020-06-17

Wortprotokoll

Ich stehe ebenfalls hinter den Anträgen der Kommissionsmehrheit und plädiere insbesondere auch im Bereich der Innovations- und Technologieförderung, wo wir mehr Mittel gesprochen haben, für Zustimmung. Ich tue das auch aus meiner langjährigen Erfahrung als Bildungs- und Volkswirtschaftsdirektor des Kantons Zug, zuständig auch für die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft. Wir haben im Kanton Zug eigentlich den Grundsatz gepflegt, dass wir nicht einzelbetriebliche Förderungen machen, weder durch Steuererleichterungen einzelner Betriebe noch durch irgendwelche Zuschüsse, sei es für Lehrlinge, sei es für Arbeitsplätze - das haben wir nicht gemacht. Was wir hingegen gemacht haben, ist Folgendes:

1.[NB]Wir haben gute Rahmenbedingungen, eine gute Landschaft gepflegt, gerade auch für Technologie und Innovation. Ich glaube, das ist genau das, was wir hier auch tun. Es sind nämlich sehr langfristige Investitionen - gerade in der Forschung gehen sie auch über diese Vierjahresperiode hinaus - und ermöglichen dann einen Return on Investment.

2.[NB]Es sind ebendiese Mittel, die wir hier auch zusätzlich sprechen wollen. Sie sind in den Regelstrukturen angesetzt. Wir erfinden also keine neuen Töpfe, und ich finde, das ist wichtig.

Ich möchte beim Eintretensvotum auf den klaren Antrag der Kommission fokussieren, das Mittel der Kreditsperre nicht zu verwenden. Der Grund dafür ist, dass es jetzt in mehreren Beschlüssen vorkommt. Die Begründung des Bundesrates ist ja die, dass man das Wachstum auf 3 Prozent begrenzen will, einschliesslich der dann zu erwartenden EU-Programme. Ich erinnere daran - das hat meine Vorrednerin Eva Herzog gesagt -, dass das Wachstum eben nicht 2,2 Prozent beträgt, sondern, richtig berechnet, 1,8 Prozent auf der Basis unseres Budgets 2020. Zwischen 1,8 und 3 Prozent verbleibt damit noch ein Spielraum von 1,2 Prozent für die vorgenannten EU-Programme, um das Wachstumsziel von 3 Prozent nicht zu überschreiten.

Hinzu kommt noch Folgendes: Die Botschaft Horizon 2020 plus ist kurz nach unserer Kommissionsberatung erschienen. Dort hat der Bundesrat selber gesagt, dass, inklusive dieses Horizon-Programms, welches das aufwendigste aller dieser EU-Programme ist, die selbst auferlegte 3-Prozent-Wachstumsgrenze nicht überschritten wird, und das, obwohl in der Horizon-Botschaft mit maximalen Beträgen gerechnet wird. Dort wird von einer Vollassoziierung der Schweiz ausgegangen, und es werden dann noch zusätzlich 614 Millionen Franken als Reserve einberechnet.

Schon diese Reserve bei Horizon 2020 plus ist also doppelt so hoch wie die Kreditsperre, die der Bundesrat beantragt. Ich glaube, dass diese Kreditsperre dann unter dem Strich wahrscheinlich gar nicht zum Tragen kommt. Umgekehrt ist diese Kreditsperre für die betroffenen Institutionen äusserst verunsichernd. Eine verlässliche Planung ist so nicht möglich. Es bleibt völlig offen und ist eben auch von Dritteinflüssen - sprich: der EU - abhängig, wann der Bundesrat dann definitiv abschätzen kann, ob er diese Kreditsperre braucht oder nicht. Es bleibt also offen, wann und ob der Bundesrat diese Kreditsperre dann lösen wird, umso mehr, als der Bundesrat, wie Sie bei genauem Lesen feststellen können, diese Kreditsperre aufheben kann, aber nicht muss - es ist eine Kann-Bestimmung! Sie ist also nicht verbindlich; damit ist die Unsicherheit sehr gross.

Hinzu kommt, dass die Institutionen sehr unterschiedlich betroffen sind. Ich mache zwei Beispiele: Bei der schon vorhin genannten allgemeinen Weiterbildung sind 12 Millionen Franken gesperrt. Das ist, aufs Ganze gesehen, relativ viel; es sind ungefähr 20 bis 25 Prozent. Wenn diese Sperre aufgehoben wird, gehen diese 12 Millionen an die Kantone, aber kein Franken davon an die privaten Institutionen. Es handelt sich also um sehr unterschiedliche Betroffenheiten.

Besonders betroffen - und das möchte ich hier wirklich highlighten - ist auch der Schweizerische Nationalfonds: Er wäre mit einer Kreditsperre von 108 Millionen Franken belegt. In den Anhörungen hat uns die Vertretung des Nationalfonds dargelegt, dass der Nationalfonds dieser und noch anderen Restriktionen unterworfen ist. Es ist logisch: Diese Forschungsprogramme sind mehrjährig - zwei-, drei-, vier-, fünfjährig. Um hier flexibel zu bleiben, müssten eigentlich die einzelnen Jahrestranchen, welche dem Nationalfonds zur Verfügung stehen, flexibel über die ganze Programmdauer von vier bis fünf Jahren hinaus eingesetzt werden können. Dem ist aber nicht so, denn der Nationalfonds leidet einerseits unter aufoktroyierten Restriktionen des Rechnungslegungsrechts - man darf da nur ganz beschränkt Reserven oder [PAGE 554] Rückstellungen bilden -, und andererseits werden, wenn in einem Jahr zu viele Reserven gebildet werden, diese vom Bund wieder zurückgenommen und abgeschöpft. Sie stehen dann nicht zur Verfügung.

Jetzt kommt noch diese Kreditsperre hinzu. Wir würden dem Nationalfonds also immer mehr Bindungen auferlegen, obwohl wir eigentlich diese Mittel sprechen wollen; dies in einer Zeit, in welcher, wie ich glaube, die wissenschaftliche Forschung als Basis, als Entscheidgrundlage für die Politik wichtig und immer wichtiger ist.

Vielleicht abschliessend noch: Ich habe mir das wirklich überlegt und mir Mühe gegeben, den Mechanismus dieser 3 Prozent zu verstehen. In der Botschaft zu Horizon 2020 plus werden insgesamt 6,1 Milliarden Franken für sieben Jahre - das ist ein längerer Horizont - und damit auch die vorgenannten Reserven von 614 Millionen Franken beantragt. Zum einen steht, ich habe das erwähnt, auf Seite 60 der Botschaft "Horizon-Paket 2021-2027", dass mit all diesen Mitteln, inklusive Reserven, die 3-Prozent-Wachstumsschwelle nicht erreicht wird, dass also aus Sicht des Bundesrates die Kreditsperre nicht zum Tragen kommt.

Zum andern steht auf Seite 55 der Horizon-Botschaft Folgendes, das ist jetzt interessant: Bei diesen Reserven von 614 Millionen Franken für Horizon handelt es sich "um[NB]rein[NB]theoretisch berechnete Reserven, die in der Finanzplanung bis 2024 sowieso nicht relevant werden" - warum nicht? -, "weil bis dann einerseits ein Kompensationsmechanismus mit den Krediten der BFI-Botschaft besteht, andererseits die Verpflichtungskredite für die Pflichtbeiträge so lange auf jeden Fall reichen dürften". Es reicht also. Dann heisst es weiter im Text: "Sollte die Reserve" - die Horizon-Reserve - "beansprucht werden, wären die entsprechenden Mittel im BFI-Bereich zu kompensieren." Das heisst eigentlich nichts anderes, als dass der Bundesrat beantragt: Falls mit den rund 6 Milliarden Franken in Horizon die 3-Prozent-Grenze nicht erreicht wird, werden die 614 Millionen erst gebraucht, wenn die gesperrten Mittel kompensiert oder angezehrt werden. Das heisst also, die gesperrten Mittel werden a priori gebraucht, ohne dass in der Horizon-Botschaft irgendein Bezug darauf gemacht wird, ob es reicht, ob die 3-Prozent-Grenze überschritten wird oder nicht überschritten wird.

Für mich wird immer unklarer, wie dieser Mechanismus dann spielt. Auch deshalb sollten wir zu dieser Kreditsperre Nein sagen.

Alles in allem: Ich glaube mit der Kommission, die Kreditsperren schränken unnötig ein. Das Verfahren in der Anwendung ist nicht klar, die Verlässlichkeit und Planbarkeit für die betroffenen Institutionen ist nicht gegeben. Insgesamt erscheint diese Kreditsperre als unverhältnismässig.

Deshalb bitte ich Sie, bei diesen entsprechenden Anträgen - es kommt dann mehrfach vor, ich werde das Wort dann nicht mehr ergreifen - der Kommission zu folgen und diese Kreditsperren jeweils zu streichen.