Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · 2020-06-17
Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2020-06-17
Wortprotokoll
Das Initiativkomitee ist angetreten, um ein Problem zu lösen, das es eigentlich gar nicht gibt. Wie damals bei der Minarett-Initiative holt man die Menschen auf der emotionalen Ebene ab und wird wohl auf grosse Zustimmung stossen. Das muss die Politik ernst nehmen. Man darf die vorhandenen Ängste nicht ausblenden.
Es wird aber am liberalen Image gekratzt, wenn ein Land den Bürgerinnen und Bürgern vorschreiben will, wie sie sich zu kleiden haben. Auch werden die Grundrechte infrage gestellt. [PAGE 1028] Wer dazu eine Verfassungsänderung fordert, muss auch aufzeigen können, wo und in welchem Umfang tatsächlich Handlungsbedarf besteht.
Von den Initianten wird suggeriert, dass von verhüllten Personen grosse Gefahr ausgeht. Woher kommt nur diese Vorstellung, diese Angst, dass verschleierte Personen die öffentliche Sicherheit oder den religiösen und gesellschaftlichen Frieden bedrohen oder gar gefährden?
Auch die Argumentation, islamische Frauenverhüllung in Form von Burka oder Niqab habe in unserer Gesellschaft nichts zu suchen, ist kritisch zu hinterfragen. So bekennen wir uns in der Bundesverfassung unter anderem zur Rechtsgleichheit und dulden keine Diskriminierung wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen und politischen Überzeugung. Einzig die Vorstellung, dass sich, wie im arabischen Raum, vollverhüllte Frauen in unserer Gesellschaft bewegen, führt anscheinend zu diesem beklemmenden Gefühl.
So störend und fremd es wirken mag - es stellt sich die bange Frage, ob unser Land das Fremde nicht mehr erträgt. Sind wir heute bereits so weit, dass wir nicht mehr mit Selbstvertrauen, mit Überzeugung und eigener Kraft zu unseren Wurzeln stehen können? Ich erachte es als Schwäche, dass wir nun nach Verboten rufen, um die abendländische Kultur zu verteidigen. Wir haben es doch selber in der Hand, die westliche Kultur mit unserem Handeln und unserer[NB]Überzeugung[NB]vorzuleben. Doch dazu braucht es Toleranz. Dazu braucht es auch Mut, einmal über den eigenen Schatten zu springen.
Selbstverständlich erachte auch ich die patriarchalen, religiösen Zwänge gegenüber Frauen als verwerflich, selbstverständlich erachte ich es als zwingend, Staat und Kirche konsequent zu trennen. Es gehört zur westlichen, aufgeklärten Kultur, dass sich Menschen von Angesicht zu Angesicht begegnen und offen miteinander kommunizieren. Doch diese Kultur kann nicht mit Verhüllungsverboten aufgezwungen werden.
Nun wird damit argumentiert, dass man mit der Initiative in Artikel 10a Absatz 2 der Bundesverfassung auch noch die Gleichstellungsthematik aufgenommen haben soll: "Niemand darf eine Person zwingen, ihr Gesicht aufgrund ihres Geschlechts zu verhüllen." Damit wird aber im Prinzip versucht, zusätzlich zur sicherheitspolitischen Dimension auch noch eine gesellschaftspolitische Dimension anzuhängen: auf der einen Seite das Ziel der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, auf der anderen Seite der Aspekt der Verhinderung der Unterdrückung von Frauen, denen das Tragen einer Gesichtsverhüllung aufgezwungen wird.
Doch auch der bereits behandelte indirekte Gegenvorschlag vermischt verschiedene Themenfelder miteinander. So will man mit einem neuen, völlig unnötigen Gesetz und mit Änderungen anderer Erlasse der Volksinitiative den Wind aus den Segeln nehmen, wohl einzig und allein in der Hoffnung, damit die Volksinitiative abzuschiessen. So sollen Personen bestraft werden, die wiederholt Aufforderungen durch Schweizer Behörden, das Gesicht zu enthüllen, keine Folge leisten. Als Beispiel werden Polizeieinsätze, Billettkontrollen im öffentlichen Verkehr oder das Vorsprechen bei Behörden genannt. Mit Verlaub - obwohl es mein Vorredner vorhin bestätigt hat - kann ich mir schlicht und einfach keine Situation vorstellen, in der eine vollverhüllte Person bei einer Behörde vorsprechen kann, einen Ausweis beantragen kann und ohne Identifikation auch noch bedient wird - völlig absurd. Auch die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren ist der Auffassung, dass der geltende gesetzliche Rahmen durchaus genügt und die Kantone diese Frage selber beantworten können.
Die entscheidende Frage, die sich stellt, ist also, ob in Bezug auf die Gesichtsverhüllung ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht oder nicht oder ob es eine Änderung in der Verfassung braucht - ja oder nein. Mit anderen Worten leisten wir uns einmal mehr simple Symbolpolitik.
Die Volksinitiative empfehle ich zur Ablehnung, weil sie schlichtweg eine Worthülse ist und Kleidervorschriften nicht in unsere Verfassung gehören.