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Germann Hannes · Ständerat · 2020-06-17

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-06-17

Wortprotokoll

Hier beantragt Ihnen die Kommission eine Erhöhung. Diese geht auf zwei Anträge zurück. Wir waren mit einer Mehrheit von 8 zu 2 Stimmen respektive von 8 zu 4 Stimmen jeweils für die Aufstockung. Es geht um die Institutionen der Forschungsförderung.

In Artikel 1 geht es um die Festlegung des Zahlungsrahmens für den Schweizerischen Nationalfonds, für die Akademien der Wissenschaften Schweiz sowie für Aktivitäten nach Artikel 41 Absatz 5 FIFG. Der Bundesrat beantragt Mittel in der Grössenordnung von 4792,3 Millionen, die Kommission solche von 4811,6 Millionen Franken, was einem Plus von 19,3 Millionen entspricht. Das ist das Ergebnis der beiden eingangs erwähnten Anträge, die jeweils mit deutlicher Mehrheit gutgeheissen wurden.

Zum einen beantragt die Kommission auf der Grundlage unseres Parlamentsbeschlusses zum Budget 2020 eine Erhöhung um 6,9 Millionen Franken für die Akademien. Zum anderen ist eine Erhöhung von 12,4 Millionen Franken für vier Jahre vorgesehen, dies als Anstossfinanzierung für die Digitalisierung der naturwissenschaftlichen Sammlungen zugunsten der Schweizer Forschung. Oben ist der höhere Beitrag drin, unten, in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe d, ist explizit die Verwendung erwähnt. Dabei wird, das können Sie in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe d sehen, explizit festgehalten, dass sich [PAGE 570] die Träger der Sammlungen, bei Museen und Universitäten sind dies Kantone und Gemeinwesen, hälftig an den Kosten der Digitalisierung beteiligen müssen.

Von der Digitalisierung der naturwissenschaftlichen Sammlungen versprechen wir uns einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung. Das geht auch aus den Zielen und den Grundaufgaben für die Akademien hervor. Ich verweise hier auf die Botschaft (BBl 2020 3806, 3808). Mit diesem reichen Fundus an Gegenständen sollen Grundlagen respektive Quellen zu den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen in Themenbereichen wie Klima, Energie, Biodiversität erschlossen werden.

Mit unserer Ergänzung, mit dem neuen Buchstaben d in Artikel 2 Absatz 1 soll sichergestellt werden, dass die Verantwortung für die Sammlungen bei den Trägern bleibt, also bei den Kantonen im Fall von Universitäten oder auch bei Gemeinden im Fall von Museen. Hingegen muss die Koordination respektive die Festlegung der Standards der Digitalisierung zentral erfolgen. Mit diesem Zusatz sollten nach Ansicht der Kommission auch die Bedenken des Bundesrates, es sei Sache der Kantone, jeder einzelne müsse das machen, mindestens ein Stück weit entkräftet respektive eigentlich hinfällig sein.

Ich empfehle Ihnen namens der Kommission die Annahme dieser Anträge.