Egger Mike · Nationalrat · 2020-06-17
Egger Mike · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-06-17
Wortprotokoll
Es freut mich heute besonders, hier zu stehen, denn ich war im St. Galler Kantonsrat massgeblich an der kantonalen Verhüllungs-Initiative beteiligt, welche vom Stimmvolk angenommen wurde. Es freut mich umso mehr, heute für eine nationale Lösung einzustehen.
Bei der nationalen Initiative "Ja zum Verhüllungsverbot" geht es um nichts anderes als um unsere Grundwerte. Wir müssen für unsere freiheitlichen Werte nicht nur einstehen, sondern wir müssen diese auch aktiv schützen. Um das wichtige Attribut der Freiheit zu gewährleisten, ist es notwendig, einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, der klar aufzeigt, was wir in diesem Land wollen, welche Werte wir pflegen und welche Unsitten wir eben klar ablehnen. Das Gesicht zu zeigen, ist für unser kulturelles Verständnis selbstverständlich und ein wichtiger Teil des Zusammenhalts in unserer Gesellschaft.
Nun sind wir aber wie in anderen Ländern an einem Punkt angekommen, an welchem ungeschriebene Regeln nicht mehr eingehalten werden, und somit ist es wichtig und zwingend, solche Regeln in die Verfassung aufzunehmen und diesen Nachdruck zu verleihen. Genau aus diesem Grund haben andere Länder wie Österreich, Frankreich oder Belgien bereits ein solches Verbot eingeführt. Aber auch unsere Kantone - der Kanton Tessin, der Kanton St. Gallen - sind genau aus diesen Gründen zum Schluss gekommen, dass man es nicht möchte, dass man sein Gesicht vollkommen verhüllt.
Das Argument, verschleierte Frauen seien Einzelfälle, ist wirklich wirklichkeitsfremd. Die religiöse Radikalisierung ist eine Tatsache, und ein präventives Verbot würde hier Sinn machen. Denn gute Politik heisst, vorausschauende Politik zu betreiben.
Der Frauenstreik im vergangenen Jahr hat in der Schweiz eindrücklich gezeigt, dass unser Land für jegliche Gleichstellung einsteht. Aus diesem Grund erwarte ich von allen hier drin, die am Frauenstreik an vorderster Front mitgewirkt haben, dass sie diese Initiative unterstützen. Ebenfalls erwarte ich eine Zustimmung zum Verhüllungsverbot von Organisationen wie Human Rights Watch, welche bei jeder Gelegenheit die Genderfrage vorbringen. Gerade die religiöse Verhüllung von Frauen sollte bei den Teilnehmenden des Frauenstreiks einen Proteststurm der Entrüstung gegen dieses Zeichen der Unterdrückung auslösen. Denn die Verhüllung aus religiösen Gründen ist das Symbol des Islamismus, das heisst einer radikalen Version des Islams. Der Islamismus ist nicht kompatibel mit den Schweizer Grundwerten und ist ein klares Zeichen einer fundamentalen Ungleichheit zwischen Frau und Mann. Ein unmissverständliches Verbot ist wichtig, um sich gegen den frauenfeindlichen, religiösen Extremismus zu wenden.
Nichts an einer Burka oder einem Niqab, Herr Silberschmidt, ist liberal, und es ist auch nichts progressiv an jenen, die sie verteidigen oder die den Niqab als religiöses und kulturelles Recht verklären. Der Niqab ist nicht nur eine kulturelle und religiöse Tradition, sondern auch ein Symbol der geschlechterspezifischen Diskriminierung. Wer wundert sich nicht während der Zeit der Sommerferien am Zürcher Bahnhof oder an der Luzerner Bahnhofstrasse über jene Frauen in Niqabs, die von ihren Männern in Markenjeans und T-Shirts begleitet werden?
Die Vernunft sagt uns klar: Das ist ein Werkzeug der absoluten Diskriminierung, basierend auf dem Geschlecht. Solche Gepflogenheiten dürfen in unserem Land, in dem die Gleichstellung von Mann und Frau eine der wichtigsten Säulen einer liberalen Gesellschaft ist, nicht akzeptiert werden. Ungleichheit darf niemand unterstützen, der sich glaubwürdig für unsere freiheitliche Gesellschaft einsetzt - die Liberalen auf keinen Fall, denn es gibt wohl nichts, was antiliberaler ist als der religiöse Extremismus, der das Individuum zugunsten einer sogenannten göttlichen Ordnung unterdrückt. Aber auch das links-grüne Spektrum der Politik weiss wohl sehr genau, dass seine grössten Feinde auf gesellschaftspolitischer Ebene die Islamisten sind, für die Themen wie z. B. Gleichstellung ein Werk des Teufels darstellen. Gerade heute konnte man in der "NZZ" vom tragischen Fall der lesbischen Aktivistin Sarah Hegazy lesen, die sich das Leben nahm, weil sie mit der Unterdrückung in Ägypten, ihrem Land, nicht mehr leben wollte.
Abschliessend möchte ich den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zitieren - was ich eigentlich nicht gerne mache, aber in diesem Sinne war es mal ein vernünftiger Entscheid -, vor dem eine Französin gegen das Verhüllungsverbot geklagt hat. Der Gerichtshof kam zum Schluss: Freiwillige oder aufgezwungene Gesichtsverhüllung im öffentlichen Raum steht in Konflikt mit freiheitlichem Zusammenleben in einer freien Gesellschaft. Die Gemeinschaft kann eine solche Verhüllung als Angriff auf das Recht zur freiheitlichen Entfaltung des anderen, also zum Zusammenleben in freier Gesellschaft, verstehen. Das Verbot von Burka und Niqab in der Öffentlichkeit ist dabei verhältnismässig und verletzt weder die Religions- noch die Meinungsfreiheit. Es stellt auch keine Diskriminierung dar.
Wer also die Freiheit unserer Gesellschaft hochhält, der muss die Initiative "Ja zum Verhüllungsverbot" zur Annahme empfehlen und den zahnlosen und fast lächerlichen Gegenvorschlag ablehnen.