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Maurer Ueli · Bundesrat · 2020-06-17

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-06-17

Wortprotokoll

Sie haben in der vorherigen Vorlage die Kredite bewilligt, damit wir den Digitalisierungsprozess innerhalb der Verwaltung umsetzen können. Hier geht es auch um digitale Prozesse, aber ausserhalb der Verwaltung, in der Privatwirtschaft. Hier sollen die Rahmenbedingungen festgelegt werden, wie diese neuen Technologien dann angewendet werden sollen. Das Gesetz hat einen etwas schwerfälligen Titel, "Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register", kurz DLT oder Blockchain-Technologie. Es wurde angesprochen; ich glaube, die Grundsatzfrage, mit der wir eine Weichenstellung vornehmen, lautet: Machen wir ein Technikgesetz, schreiben wir die Technik vor, oder gehen wir davon aus, dass diese Prozesse vermehrt elektronisch stattfinden und die Papierprozesse ablösen werden? Wir gehen diesen Weg und sagen, wir bauen das ein, damit die Rechtssicherheit auch dann gegeben ist, wenn die Prozesse in Zukunft [PAGE 1049] vermehrt elektronisch erfolgen. Wir haben bewusst - und das hat Herr Bendahan eigentlich kritisiert - auf ein Technologiegesetz verzichtet, denn die Technologie entwickelt sich derart rasch, dass es kaum möglich wäre, dieses Gesetz immer auf dem neuesten Stand zu halten. Unsere Philosophie ist eine einfache: In Zukunft werden Prozesse vermehrt elektronisch stattfinden, und zwar zwischen Partnern, die einander nicht kennen. Also müssen wir die Bedingungen festlegen, sozusagen das Spielfeld abstecken - das ist die eine Bedingung in dieser Gesetzgebung. Die zweite ist: Wie schützen wir die Anleger, wie schützen wir Personen, die sich in dieser Technologie bewegen? Damit haben wir eigentlich einen Grundsatz für die nächste Zeit gewählt, wenn wir hier wieder legiferieren sollen. Gerade dieser Weg, den wir gewählt haben, hat international grosse Beachtung gefunden, weil er von einer einfachen Philosophie ausgeht - im Gegensatz zu anderen Ländern, die ein Technologiegesetz verabschiedet haben, wie z. B. Liechtenstein.

In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen danken, dass Sie das Gesetz noch in dieser Session behandeln. Dann kann es, wenn es auch im Ständerat gut durchgeht, auf den kommenden 1. Januar in Kraft treten. Aus unserer Sicht ist es ein wichtiger Standortvorteil, den sich die Schweiz hier schafft. Wir sind in diesen neuen Technologien und in der Gesetzgebung diesbezüglich im Moment weltweit im Spitzenfeld und haben Rechtssicherheit geschaffen. Gerade hier wird diese Rechtssicherheit von Leuten gesucht, die sich mit diesen neuen Technologien auseinandersetzen. Sie wollen wissen: Was gilt, woran haben wir uns zu halten? Wenn wir diese Gesetzgebung so verabschieden, werden wir diese Spitzenposition weiterhin behalten. Wir haben damit eine klare rechtliche Grundlage; diese ist verbunden mit dem Standort Schweiz, der Sicherheit und Stabilität ausstrahlt. Ich bin überzeugt, dass wir mit dieser Gesetzgebung eine wichtige Voraussetzung erfüllen, damit sich die Schweiz bei neuen Technologien auch in Zukunft im Spitzenfeld bewegen kann. Diese Gesetzgebung ist die Voraussetzung dafür.

Wir beantragen Ihnen, in insgesamt neun Gesetzen entsprechende Änderungen vorzunehmen, um das aufzunehmen. Im Kernbereich der Vorlage geht es um die Anpassung des Wertpapierrechts, damit der Handel von Rechten über diese elektronischen Register eine sichere rechtliche Grundlage hat. Dann geht es um die Aussonderung kryptobasierter Vermögenswerte, die im Fall eines Konkurses geklärt werden muss. Das ist wieder ein wichtiges Element für den Anlegerschutz: Wer kryptobasierte Vermögenswerte hat, muss wissen, was im Fall eines Konkurses passieren könnte. Ferner geht es im Finanzmarktinfrastrukturrecht um eine neue Bewilligungskategorie für DLT-Handelssysteme. Wir wollen damit einen flexiblen Rechtsrahmen für neue Formen von Finanzmarktinfrastrukturen schaffen. Das, was wir im Moment sehen, ist noch nicht das Ende der Fahnenstange; die technologische Entwicklung geht rasant vorwärts.

Die Vorlage ist bei Kantonen, Verbänden und interessierten Kreisen auf grosse Zustimmung gestossen, und in der Stellungnahme hat man sich insbesondere auf das Wertpapierrecht konzentriert. Was wir beantragen, wird so begrüsst. Wir können also davon ausgehen, dass das sowohl die User dieser Systeme befriedigt wie auch den Inhabern solcher Wertpapiere genügenden Schutz bietet. Auch die Neuerungen im Konkursrecht, sowohl die Aussonderungsmöglichkeiten für Kryptowährungen und neue Wertpapierkategorien als auch das Zugangsrecht zu Daten, wurden fast einhellig begrüsst. Sie werden als allgemein notwendige und sinnvolle Ergänzungen des schweizerischen Rechtsrahmens erachtet. Im Finanzmarktinfrastrukturgesetz beantragen wir eine neue Bewilligungskategorie, die ebenfalls grossmehrheitlich begrüsst wird. Noch einmal: Es ist eine Vorlage, die für die Schweiz ausserordentlich wichtig ist und ihr im Bereich der neuen Technologien einen Spitzenplatz sichert. Es ist ja nicht selbstverständlich, dass die Schweiz mit ihrem relativ trägen Gesetzgebungssystem zu den ersten weltweit gehört, die hier klare Regelungen und klare Spielregeln vorgeben.

Ich bitte Sie ebenfalls, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen. Wo es Minderheitsanträge gibt, bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen, mit Ausnahme der Minderheit Bendahan, welche die Vorlage des Bundesrates übernimmt. Dazu werde ich mich dann noch äussern.