Walti Beat · Nationalrat · 2020-06-17
Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2020-06-17
Wortprotokoll
Ich glaube, ich kann im Namen der Kommissionsmehrheit sagen, dass es für den beabsichtigten Schutz der Anlegerinnen und Anleger weder diese Präzisierung noch zwingend explizite Vorschriften in einer Verordnung braucht. Der Schutz der Teilnehmenden ist nämlich bereits im vorliegenden Entwurf auf mehreren Ebenen realisiert.
Die erste Ebene ist die Rechtsbeziehung zwischen Emittent und Gläubiger - also dem Berechtigten, wenn Sie das so sagen wollen. Dazu finden Sie in Artikel 973d Absatz 2 OR bei den konstituierenden Elementen, die ein Recht als Registerwertrecht qualifizieren, die relevanten Angaben. In dieser bilateralen privatrechtlichen Rechtsbeziehung sind die Kernelemente des Informationsgehalts angelegt.
Die zweite Ebene ist die Ebene des DLT-Handelssystems, welches gemäss Artikel 73d FinfraG - dem wir eben zugestimmt haben - die Anforderungen an die gehandelten Effekten in einem Reglement festlegen muss. Die gehandelten Effekten unterliegen sodann der Pflicht zur Erstellung eines Basisinformationsblattes oder gegebenenfalls sogar eines Prospektes - das sind dann weitere umfassende Informationsquellen.
Diese ganze Übungsanlage steht unter dem Bewilligungsvorbehalt oder einer Bewilligungspflicht der DLT-Handelsplattform durch die Finma. Eine entsprechende Bewilligungskategorie schaffen wir mit dieser Vorlage. Die Finma muss unter dem Gesichtspunkt der Gewähr auch überprüfen, ob die Vorgaben im Betrieb kontinuierlich eingehalten werden.
Es gibt also ein mehrstufiges Schutzkonzept, das genau dem Anliegen gerecht wird, das Herr Andrey hier mit seiner [PAGE 1052] Minderheit fordert. Hingegen spricht sich die Minderheit nicht über die Frage der Energieintensität der verschiedenen Registerwertrechte aus.
Insgesamt müssen wir uns, glaube ich, einfach vergegenwärtigen, dass der Schutz der Teilnehmerinnen und Teilnehmer nicht dadurch besser wird, dass wir die praktisch gleichen Schutzmechanismen und Kriterien oder deren Elemente an mehreren Stellen in die Gesetze schreiben. Deshalb können Sie ohne schlechtes Gewissen gegenüber den Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Rechtsverkehr hier die Mehrheit unterstützen.