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Minder Thomas · Ständerat · 2020-06-18

Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-06-18

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir als Initianten und somit als einem der Hauptakteure dieser Aktienrechtsrevision eine kurze Manöverkritik, bevor wir die Ziellinie überqueren. Mehr als sieben Jahre seit dem Urnenentscheid zur Abzocker-Initiative hat deren Umsetzung auf Gesetzesstufe gebraucht. Ich glaube nicht, dass diese Volksinitiative ohne meine diversen Interventionen im Ständerat und in der Kommission für Rechtsfragen bundesverfassungskonform umgesetzt worden wäre. Immer wieder musste ich die Kommissionsmitglieder und den Rat an den effektiven Initiativtext erinnern. Zeitweise wurde der Geist der Abzocker-Initiative seitens des Bundesrates und des Parlamentes verletzt. Mit 216 Seiten und unzähligen Anträgen und Gesetzesänderungen, welche die Abzocker-Initiative nicht betreffen, wurde das Fuder überladen. Auch ging zeitweise der Geist dieser Volksinitiative verloren. Weniger wäre hier mehr gewesen.

Je länger eine Vorlage in Bundesbern hängig ist, desto grösser ist das Risiko, dass sie mit Einzelanträgen angereichert wird, insbesondere wenn die Beratung über eine Legislaturperiode hinausgeht. Das ist vielleicht auch verständlich, denn die Aktienrechtsrevision tummelte sich sage und schreibe nicht 12 Jahre, Kollege Rieder, sondern 19 Jahre zwischen Bundesrat und Parlament. Bundesrätin Metzler hat sie 2001 angestossen. Bundesrat Blocher und Bundesrätin Widmer-Schlumpf sowie Bundesrätin Sommaruga beschäftigte sie während Jahren. Sie, Frau Bundesrätin, bringen nun diese Vorlage ins Ziel. Eigentlich müsste man diese 19 Jahre Gesetzesrevision, die 7 Jahre Umsetzung der Abzocker-Initiative und auch die dabei angefallenen horrenden Kosten für [PAGE 581] die Sitzungsgelder und die Löhne der Bundesadministration in einem Fallbeispiel für Schweizer Gesetzespolitik aufarbeiten. Lehrreich wäre das sehr wohl. Es wird jedoch nichts an unserem politischen Verhalten ändern und daran, wie Bundesbern eben funktioniert. Die Aktienrechtsrevision, die Bekämpfung und Umsetzung der Abzocker-Initiative, hat in den vielen Jahren etliche politische Pirouetten gedreht, zeitweise sogar doppelte Rückwärtssalti.

Wenn man an die damals vom Ständerat als direkten Gegenvorschlag zur Initiative ins Spiel gebrachte Bonisteuer denkt, dies insbesondere, weil damals bereits ein verabschiedeter indirekter Gegenvorschlag existierte, brauchte es seinerzeit von mir mehr als ein mahnendes Wort, denn es wäre in der Schweizer Geschichte eine Premiere gewesen, den Souverän über die Volksinitiative, einen indirekten Gegenvorschlag und gleichzeitig über einen direkten Gegenvorschlag abstimmen zu lassen; wohlverstanden, das geltende Recht mit berücksichtigend. Zeitweise hat das Parlament also regelrecht gewurstelt, von Chambre de réflexion war weit und breit keine Rede.

Zu welchem Fazit komme ich? Wenn wir die direkte Demokratie und somit Volksinitiativen ganz allgemein hochhalten wollen, so dürfen wir nie mehr eine von Volk und Ständen angenommene Volksinitiative in eine gleichzeitig hängige Gesetzesrevision einpacken; dies nicht nur aus zeitlichem Aspekt, sondern insbesondere, weil der Souverän bekanntlich Anrecht darauf hat, gegen eine ungenügende Umsetzung einer Volksinitiative auf Gesetzesstufe das fakultative Referendum zu ergreifen.

Frau Bundesrätin, ich glaube heute nicht, dass das Referendum gegen diese Aktienrechtsrevision ergriffen wird. Je dicker und umfangreicher die Vorlage jedoch ist, desto grösser ist das Risiko, dass irgendeine Gruppierung das Referendum ergreift. Wenn sich zudem mitten drin noch zusätzlich eine oder sogar zwei Volksinitiativen "tummeln", dann wird ein fakultatives Referendum wahrscheinlicher. Es war also richtig, den indirekten Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungs-Initiative nicht auch noch in diese aktuelle Aktienrechtsrevision einzupacken. Nochmals: Man hätte auch die Abzocker-Initiative splitten müssen.

Ich bitte nun den Rat, dem Antrag der Einigungskonferenz zuzustimmen.