Zopfi Mathias · Ständerat · 2020-06-18
Zopfi Mathias · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion · 2020-06-18
Wortprotokoll
Die Broschüre "Der Bund kurz erklärt" existiert seit 1979 und gibt einen Überblick über die drei Staatsgewalten. Sie soll jeder Bürgerin und jedem Bürger einen möglichst umfassenden und doch leicht verständlichen Einblick in die politische Schweiz und die obersten Behörden vermitteln. Die Broschüre wird mit einer beachtlichen Auflage von 200[NB]000 Exemplaren gedruckt und dient insbesondere auch Schulen für den Staatskundeunterricht. Insofern ist es natürlich nicht unwesentlich, wie, in welcher Form und mit welchem Inhalt die verschiedenen Staatsgewalten in der Broschüre dargestellt sind. Dass dem so ist, zeigt auch, dass Inhalt und Form der Broschüre bereits mehrfach zu parlamentarischen Vorstössen Anlass gegeben haben, so auch im vorliegenden Fall.
Der Motionär stört sich daran, dass Verwaltungsdirektoren mit Bild dargestellt werden und dass der Regierung, der Verwaltung und der Bundeskanzlei in der Ausgabe 2018 ganze 36 Seiten, dem Parlament aber lediglich 16 Seiten eingeräumt werden.
Die Kommission stellt sich nicht gegen diese Überlegungen. Es ist nichts dagegen einzuwenden, dass die Mitglieder der Bundesversammlung namentlich genannt werden. Die Bundeskanzlei hat dieses Anliegen aber offenbar verstanden und es übrigens auch immer wieder von Lehrpersonen mitgeteilt erhalten. Deshalb wurde beschlossen, die Broschüre mit einem Faltblatt mit unserer Sitzordnung, in dem alle Mitglieder der Bundesversammlung namentlich erwähnt werden, zu ergänzen. Diese Lösung ist zweckmässig und ermöglicht es unseren grössten Fans sogar, das Poster herauszunehmen und übers Bett zu hängen. Die einzige Frage, die dann noch zu stellen wäre, ist, welche Seite vorne ist: der Nationalrat oder der Ständerat? Aber nach dem Studium der Broschüre sollte die politische Reife vorhanden sein, um diese Frage richtig zu beantworten.
Die Kommission hat also festgestellt, dass das Hauptanliegen der Motion in sinnvoller Art und Weise erfüllt ist. Sie sieht keinen weiteren Handlungsbedarf und beantragt Ihnen deshalb, anders als der einstimmige Nationalrat, die Motion abzulehnen. Im Resultat dürfte der Effekt identisch sein, weshalb ich Sie ersuche, der Kommission zu folgen.