Weichelt-Picard Manuela · Nationalrat · 2020-06-18
Weichelt-Picard Manuela · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2020-06-18
Wortprotokoll
Zu Pilotprojekten zur Eindämmung der Kostenentwicklung sagen wir grundsätzlich Ja - aber nicht so. Die Übernahme von Behandlungen im Ausland sieht auf den ersten Blick unproblematisch aus, da es aber um eine kostendämpfende Massnahme und um ein Experiment geht, lohnt es sich, genauer hinzuschauen.
Ende Januar habe ich, und vermutlich nicht nur ich, ein Schreiben von einem Investor aus Ungarn erhalten. Er stellte mir ein Konzept für eine Pflege- und Betreuungseinrichtung im Ausland für Menschen mit Unterstützungsbedarf aus der Schweiz vor. Seine Vision ist, ich zitiere: "Wir möchten Menschen mit Unterstützungsbedarf aus der Schweiz ein schöneres Leben mit weniger finanziellen Einschränkungen als zuhause ermöglichen und zugleich die Kostenträger in der Schweiz nachhaltig entlasten. Unser Angebot steht jedermann offen, besonders auch weniger gut gestellter Klientel mit beschränkten Möglichkeiten zur Selbstbeteiligung." Die Zielgruppe des Investors sind "Personen aus der Schweiz jeden Alters mit Unterstützungsbedarf beziehungsweise deren Verwandte und Vormundschaftspersonen, sofern die unterstützungsbedürftige Person nicht mehr handlungsfähig ist" - so schreibt er.
Beim Lesen im Januar blieb mir fast die Luft weg und gestern Abend, beim nochmaligen Lesen, ein zweites Mal. Wer alt und/oder krank oder behindert ist, kostet uns in der Schweiz zu viel, also schieben wir diese Personen für wenig Geld ins Ausland ab. So entlasten wir unsere OKP. Entspricht das unserem Verfassungsartikel, der vorsieht, dass die Stärke des Volkes sich am Wohle der Schwachen misst? Wohl eher nicht, ich glaube, das war nicht die Meinung unserer Vorgängerinnen und Vorgänger.
Auch haben wir nun die Chance, aus der Covid-19-Zeit zu lernen. Wie schwierig war es doch, dass wir unsere älteren und behinderten Mitmenschen nicht mehr besuchen konnten! Die Vorstellung, dass diese nun ins Ausland exportiert werden sollen wie eine Ware, kann nicht unser Ernst sein. Damit schränken wir die Besuchsmöglichkeiten nochmals massiv ein.
Wenn Sie mir nun sagen, ambulante Behandlungen könnten wir doch günstig im Ausland machen lassen: Was ist denn mit den rechtlichen Folgen? Wie verfahren wir mit den Kunstfehlern? Prozessieren wir im Ausland? Es gibt zu viele offene Fragen und zu viele ethische Bedenken. Demzufolge beantragt Ihnen die grüne Fraktion die Streichung von Artikel 59b Absatz 1 Buchstabe b.
Generell ist beim Experimentierartikel der Geltungsbereich weit zu fassen, um Potenzial zu entfalten. Die SGK hat mit Mehrheits- und Minderheitsanträgen viel zur Verbesserung der Pilotprojekte beigetragen. So unterstützen wir die Minderheit Gysi Barbara zur Erhöhung der Qualität; das ist Buchstabe j. Prävention und Gesundheitsförderung müssen als Ziel für die neuen Modelle aufgenommen werden. Deshalb unterstützen wir den entsprechenden Minderheitsantrag Porchet bei Buchstabe e. Den Minderheitsantrag Prelicz-Huber bei Buchstabe f zur Schaffung von kantonalen Einheitskassen unterstützen wir ebenfalls. Ebenfalls erfolgversprechend ist die Aufnahme von Buchstabe g zur Einholung von Zweitmeinungen und die Aufnahme von Buchstabe h betreffend die Ausbildung des Pflege- und Gesundheitspersonals.
Projekte im Rahmen des Pilotartikels haben direkte Auswirkungen auf die Patientinnen und Patienten und die Prämienzahlenden. Damit deren Interessen gewahrt werden, müssen die Patientinnen und Patienten sowie Konsumentenorganisationen bei der Zulassung und Evaluation der Pilotprojekte einbezogen werden. Zudem muss eine Anlaufstelle definiert werden, an welche sich Betroffene bei Problemen im Verlauf eines Pilotprojektes wenden können.
Die Grünen gehen davon aus, dass der Bundesrat dies im Rahmen der Verordnung aufnimmt.