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Rieder Beat · Ständerat · 2020-06-18

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-06-18

Wortprotokoll

Dieses Geschäft wurde ja auf der Traktandenliste verschoben, weil Kollege Germann einen Einzelantrag eingereicht hat. An und für sich handelt es sich um ein sehr, sehr wichtiges Anliegen. An ihrer Sitzung vom 25. Mai 2020 hat die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates die parlamentarische Initiative vorgeprüft, die von Nationalrat Erich Hess am 10. März 2016 eingereicht worden ist und welcher der Nationalrat an seiner Sitzung vom 4. Juni 2019 mit 89 zu 80 Stimmen bei 2 Enthaltungen Folge gegeben hat. Diese parlamentarische Initiative verlangt, dass die gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen sind, dass durch eine einzige Anfrage bei einem Betreibungsamt eine Auskunft über sämtliche in der Schweiz registrierten Betreibungen und Verlustscheine erteilt wird. Die parlamentarische Initiative tönt einfach, klar und wünschenswert, aber die Kommission empfiehlt Ihnen einstimmig und ohne Gegenstimmen, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Wieso?

Herr Nationalrat Hess rennt mit seiner parlamentarischen Initiative offene Türen ein. Die Kommission bejaht den Handlungsbedarf. Die heutige Situation, in der Betreibungsauskünfte auf den entsprechenden Betreibungskreis beschränkt sind, ist unbefriedigend. Es gibt ja 550 Betreibungsämter, da können Sie sich selbst ausmalen, was das bedeutet. Bei einem Umzug des Schuldners werden die Betreibungsdaten nicht in das Betreibungsregister des neuen Wohnorts transferiert, weshalb Auskünfte über Betreibungen keine Vollständigkeit der Informationen gewährleisten.

Der Bericht des Bundesrates vom 4. Juli 2018 in Erfüllung des Postulates Candinas 12.3957, "Dem Schuldnertourismus einen Riegel schieben", hat ergeben, dass es aufgrund der Komplexität der Materie keinen einfachen Lösungsansatz gibt. Insbesondere würde die geforderte Vernetzung aller Betreibungsregister viele Jahre dauern und hohe Kosten verursachen. Es gibt hierzu einen Bericht des Bundesrates, der 57 Seiten lang ist. Wenn Sie diesen Bericht konsultieren, sehen Sie die Komplexität dieses Themas, das Sie, aus Sicht der vorberatenden Kommission, nicht über den Weg der parlamentarischen Initiative behandeln können.

Wir sehen den Bundesrat in der Pflicht, dem Parlament eine Vorlage zu unterbreiten, welche der Komplexität der Materie Rechnung trägt; insbesondere sind auch, dies ist für den Ständerat wichtig, die Kantone direkt betroffen und involviert. Alles, was wir hier machen, geht auch direkt in die Betreibungsämter, die der kantonalen Aufsicht unterstellt sind. Wir schlagen Ihnen daher vor, auf diesen Weg zu verzichten. Die Motionen sind bereits hängig, der Bundesrat wird uns eine Vorlage präsentieren. Daher ist die parlamentarische Initiative hier unzweckmässig, und es ist wegen dieser Tatsache - nicht aufgrund des Kernanliegens von Herrn Kollege Hess, sondern aufgrund des Weges, den er einschlagen möchte -, dass man der Initiative keine Folge geben sollte.

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