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Kutter Philipp · Nationalrat · 2020-06-18

Kutter Philipp · Nationalrat · Zürich · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-06-18

Wortprotokoll

In der letzten Abstimmung haben Sie der Änderung des Bundesgesetzes zugestimmt. Mit dieser Änderung ist der vorliegende Bundesbeschluss verknüpft. Es geht nun darum, zu bestimmen, mit wie hohen finanziellen Mitteln der Bund die kantonalen Programme zur Weiterentwicklung der Politik der frühen Kindheit unterstützen kann.

Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen, für die Dauer von zehn Jahren einen Kredit von 8,45 Millionen Franken zu genehmigen. Vorgesehen ist, dass der Bund pro Jahr maximal vier Kantonen einmalig Finanzhilfen gewähren kann, und zwar für die Dauer von je drei Jahren in der Höhe von jährlich 100[NB]000 Franken pro Kanton. Die Mehrheit der Kommission findet den Kredit in dieser Höhe sinnvoll. Sie stützt sich dabei auf die Erfahrungen, die bereits bisher mit der Umsetzung von Artikel 26 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes gemacht wurden. Der Umfang der Mittel hat sich als wirksam erwiesen und ist aus Sicht der Kommission ausreichend. Die Mehrheit möchte daher im gleichen Sinn und Geist weiterfahren.

Die Minderheit Fivaz Fabien beantragt, den Betrag auf 150[NB]000 Franken pro Jahr und Kanton zu erhöhen. Der Gesamtbetrag würde sich damit auf 12,35 Millionen belaufen.

Ich lade Sie ein, der Kommissionsmehrheit zu folgen.