preparatory:AB 264780
Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2020-06-18
Wortprotokoll
Diese Vorlage wird jetzt von sehr vielen Stellen und Parteien sehr hoch getragen. Es wird beinahe so dargestellt, als könne man alleine mit dieser Vorlage sämtliche Ungleichheiten ausbügeln, die irgendwo existieren. Dem ist natürlich mitnichten so.
Wir haben mit dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz ein Gesetz vor uns, in dem ja eigentlich im Prinzip vor allem die Kantone zuständig sind. Die Zuständigkeiten will man jetzt, über diese Vorlage zum vorschulischen Alter, auf Bundesstufe nehmen. Der Bund soll Programme sogar noch direkt alimentieren. Die Kompetenzen zur Förderung ab der Geburt bis zum vorschulischen Alter soll jetzt der Bund übernehmen, um den Kantonen Programme zu finanzieren. Es geht in dieser Vorlage ja eben nicht darum, den Leuten und den Familien direkte Hilfen auszustellen, sondern es geht lediglich darum, kantonale Programme zu finanzieren.
Warum mit der Grössenordnung, die uns vorliegt, überhaupt kein Beitrag geleistet wird und daraus letztlich nur eine Verschiebung der Zuständigkeiten zum Bund resultieren wird, kann ich Ihnen kurz erklären: Wenn Sie über zehn Jahre im Durchschnitt 8,45 Millionen Franken an vier Kantone vergeben, dann bleiben pro Jahr und Kanton etwas mehr als 200[NB]000 Franken übrig. Jetzt muss mir einmal jemand hier drin erklären, warum Kantone nicht selber auf die Idee kommen könnten, mit 200[NB]000 Franken ein Programm oder ein Projekt zu unterstützen, das sich um die frühkindliche Bildung und die frühkindliche Entwicklung kümmert. Es wird kein einziger Kanton auf ein Projekt oder ein Programm verzichten, wenn wir die Bundesmittel hier nicht sprechen. Hier wird die Vorlage schon masslos überzeichnet. Wenn ein Kanton nicht einmal mehr 200[NB]000 Franken ausgibt für etwas, das offenbar sehr wichtig ist, dann zweifle ich stark an der Wirksamkeit und an der Konsequenz der Massnahme, denn sie ist offensichtlich ohne Bundesmittel nicht mehr notwendig und nicht möglich.
Es ist auch so, dass oftmals noch die falschen Personen davon profitieren würden, wenn solche Programme dann existieren und in den Kantonen entsprechend eingeführt würden. Diese Ausführungen wurden in der Kommission auch gemacht. Es ist nämlich so, dass im Durchschnitt aller dieser Massnahmen ausgerechnet die Personen, welche eher aus einem bildungsfernen Haushalt oder aus etwas distanzierten Verhältnissen kommen, diese Programme effektiv am wenigsten beanspruchen. Das ist natürlich schon eine Problematik. Hier wird man dann Geld ausgeben, wie gesagt, im Durchschnitt 200[NB]000 Franken pro Kanton und Jahr, das dann wahrscheinlich noch zu den falschen Leuten gelangt.
Deshalb sind wir mehrheitlich der Auffassung, dass die Zuständigkeiten bei den Kantonen zu belassen sind und dass in Anbetracht der Alimentierung und der Grössenordnung hier wirklich nicht einzutreten ist. Es ist überhaupt auch so, dass die Ausführungen der Sozialdirektorenkonferenz in der Kommission zur Frage, wofür man diese Gelder effektiv einsetzen will, äusserst vage geblieben sind. Man konnte nicht stichhaltig und stringent erklären, was man genau damit machen will.
Aus diesen Gründen beantragen wir Nichteintreten.