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Engler Stefan · Ständerat · 2020-06-18

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-06-18

Wortprotokoll

In der Bestimmung von Artikel 16 Absatz 7 Litera a verstecken sich hinter den jeweiligen Anträgen des Bundesrates, der Kommissionsmehrheit, der Kommissionsminderheit und den Einzelanträgen Salzmann und Hegglin Peter unterschiedliche Fördervoraussetzungen und auch unterschiedliche Förderbeiträge, mit denen die Zustellungsvergünstigungen finanziert werden sollen.

Ich beginne mit dem Antrag des Bundesrates. Artikel 16 Absatz 7 Litera a steht in einem direkten Zusammenhang mit Artikel 16 Absatz 4. Es handelt sich hierbei um die Kernbestimmung der indirekten Presseförderung. Der Bundesrat will, das steht im Antrag zu Artikel 16 Absatz 7 Litera a, den Anwendungsbereich und damit auch den Kreis der Begünstigten im Verhältnis zu heute ausweiten. Zu diesem Zweck lässt er die bisherige Obergrenze von 40[NB]000 wie auch die von 100[NB]000 Exemplaren im Kopfblattverbund fallen, womit neu auch grosse Auflagen in den Genuss der Zustellungsvergünstigung kommen werden. Entsprechend ist der Bundesrat auch bereit, zu den bisherigen 30 Millionen Franken, die heute dafür zur Verfügung stehen, zusätzliche 20 Millionen Franken zur Verfügung zu stellen. Mit dieser Ausweitung würden zusätzlich zu den heute 117 Millionen Exemplaren weitere 27 Millionen Exemplare dazukommen, die künftig von der Zustellungsermässigung profitieren würden.

Ergänzend zum Antrag des Bundesrates will die Kommissionsmehrheit, und nur hier besteht noch ein Unterschied zwischen den Fassungen der Kommissionsmehrheit und des Bundesrates, dass künftig auch vierzehntäglich erscheinende abonnierte Zeitungen und Zeitschriften eine Zustellungsermässigung erhalten sollen, immer vorausgesetzt, sie erfüllen die inhaltlichen, demokratiepolitischen Voraussetzungen dafür. Nach heutigem Kenntnisstand dürfte damit eine Zeitschrift mit 6,3 Millionen Exemplaren im Tageskanal der Post dazukommen. Auch weil nicht ganz auszuschliessen ist, dass künftig Wochenzeitungen auch aufgrund des wirtschaftlichen Drucks nur noch vierzehntäglich erscheinen könnten, war auch eine Überlegung der Kommission, dass sie diese Ausweitung hier möchte, aber ohne dafür den Beitragsrahmen von insgesamt 50 Millionen Franken zu erhöhen.

Die Kommissionsminderheit, die gleich von den Kollegen Salzmann und Knecht vertreten werden wird, will im Unterschied zu Bundesrat und Kommissionsmehrheit, dass auch nicht abonnierte Tages- und Wochenzeitungen und somit die Gratiszeitungen gefördert werden. Die Lockerung der Erscheinungshäufigkeit lehnt die Minderheit ab, soweit ich es richtig interpretiere. Insofern ist die Minderheit also auf der Schiene des Bundesrates. Sie müsste dies dann allenfalls noch ausführen.

Die Politik der indirekten Presseförderung hat es in der Vergangenheit gezielt und bewusst abgelehnt, auch Gratiszeitungen zu unterstützen, und zwar unabhängig davon, ob diese lokalen, regionalen oder nationalen Charakter haben. Eine Überlegung diesbezüglich war, dass die staatliche indirekte Presseförderung immer subsidiären Charakter haben soll, dass auch Abonnenten einen Beitrag dafür leisten sollen und dass nicht der Staat an die Stelle der Abonnenten und Abonnentinnen tritt. Eine zweite Überlegung war die Sicherung der Unabhängigkeit dieser Medienerzeugnisse. Solange es Gratiszeitungen sind und sie auch keine staatliche Unterstützung erhalten, können diese Zeitungen schreiben, was sie wollen. Sie haben auch nicht die Voraussetzungen zu erfüllen, die jene Presseerzeugnisse erfüllen müssen, die von der Zustellungsvergünstigung profitieren.

Wir sind der Meinung, dass eine Ausweitung auf die Gratiszeitungen das ganze System erodieren liesse. Es kämen so viele Exemplare dazu, dass die abonnierten Zeitungen mit erheblichen Einbussen bei der Zustellungsvergünstigung rechnen müssten. Wenn man die Gratiszeitungen mit einbeziehen würde, müsste man auch bezüglich der Finanzierung nachziehen, nur schon um das heutige Niveau der Ermässigung halten zu können.

Deshalb möchte Ihnen den Antrag der Kommissionsmehrheit beliebt machen, bei der heutigen Praxis zu bleiben, bei der nur abonnierte Zeitungen und Zeitschriften in den Genuss dieser Zustellungsvergünstigung kommen.