Hegglin Peter · Ständerat · 2020-06-18
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-06-18
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen kleine Ergänzungen im Gesetzestext, kleine Ergänzungen, die aber entscheidende Auswirkungen haben.
Der Bundesrat und die vorberatende Kommission beantragen Ihnen erhebliche zusätzliche finanzielle Mittel, und sie schreiben die Beträge ins Gesetz. Heute wenden wir aus den allgemeinen Bundesmitteln pro Jahr für die indirekte Presseförderung 30 Millionen, für die Mitgliedschaftspresse 20 Millionen, d. h. insgesamt 50 Millionen Franken auf. Neu sollen gemäss Bundesrat für die indirekte Presseförderung 50 Millionen, für die Mitgliedschaftspresse 20 Millionen und für die Online-Förderung 30 Millionen, d. h. insgesamt 100 Millionen Franken aufgewendet werden. Die Kommission geht dann noch weiter, sie erhöht die Beträge für die indirekte Presseförderung, je nachdem, gemäss Mehrheit auf 90 Millionen, gemäss Minderheit auf 110 Millionen Franken, dies aufgrund der Unterstützung der postalischen Frühzustellung; für die Mitgliedschaftspresse sind es 30 Millionen und für die Online-Förderung 30 Millionen Franken; gemäss Mehrheit total 150 Millionen oder gemäss Minderheit total 170 Millionen Franken.
Wenn ich auch Verständnis für die Anliegen habe, so scheint mir doch, dass die Kommission grosszügig, sehr grosszügig, fast übermütig geworden ist. Die Erhöhung gemäss bundesrätlichem Entwurf ist meiner Meinung nach schon grosszügig, es ist eine Verdoppelung der heutigen Ausgaben. Die Kommission schlägt Ihnen eine Verdreifachung vor. Ich empfehle Ihnen, nicht über den bundesrätlichen Entwurf hinauszugehen; das ist nämlich schon eine wesentliche Erhöhung. Ich glaube, es ist im Hinblick auf die hohe Belastung des Bundeshaushaltes auch finanzpolitisch angebracht, nicht darüber hinauszugehen.
Für eine gute Medienberichterstattung ist ja nicht nur der Bund verantwortlich. In meinen Augen stehen auch Kantone und Gemeinden in der Verantwortung, gerade für regionale und lokale Presseerzeugnisse. Dort sollte man doch den föderalen Gedanken hochhalten und unsere Massnahmen eben als subsidiär betrachten.
Wenn Sie jetzt die Beträge ins Gesetz schreiben, so können Sie in den jährlichen Budgetdebatten gar nicht mehr darüber befinden, Sie haben keinen Handlungsspielraum, die Beträge sind gebunden und können ohne Gesetzesänderung nicht erhöht oder gesenkt werden; in Sparrunden sind sie geschützt. Diese Mittel sollen mit den allgemeinen Bundesmitteln finanziert werden. Es sind keine damit in Verbindung stehenden Einnahmen vorgesehen, das heisst, der Anteil der gebundenen Ausgaben nimmt dadurch weiter zu. Das ist eine Entwicklung, welche uns zunehmend Sorge bereitet.
Mit der Überweisung einer Motion haben Sie Handlungsbedarf geortet und den Bundesrat beauftragt, gebundene Ausgaben zu reduzieren. Dafür braucht es meiner Ansicht nach nicht grosse und umfangreiche Berichte und Auslegeordnungen, das beginnt schon beim Tagesgeschäft. Der Bundesrat, aber auch wir sind gehalten, bei neuen Gesetzesvorlagen und bei der Revision von bestehenden Gesetzen die Notwendigkeit der Gebundenheit zu hinterfragen. Es bestünde die Möglichkeit, die Beträge und Eckwerte in den Materialien festzuhalten und aus den Gesetzen zu streichen oder sie eben gar nicht erst aufzunehmen. Das wäre auch beim vorliegenden Gesetz möglich gewesen. Die Materialien wären dann die Richtschnur für die Berechnung der ins Budget zu stellenden Beträge. Das gäbe Spielraum, die Mittel könnten jährlich den aktuellen Bedürfnissen und Möglichkeiten angepasst werden.
Der Bundesrat hat die Konzeption im vorliegenden Gesetz nicht entsprechend angepasst, sondern nur fortgeschrieben. Ich möchte jetzt nicht so weit gehen und eine Umstellung der gewählten Gesetzeskonzeption verlangen. Meine Ergänzung durch das Wörtchen "maximal" vor allen jeweiligen Frankenbeträgen eröffnet aber die Möglichkeit, in den jährlichen [PAGE 603] Budgetdebatten die Beträge dem politisch Notwendigen und Machbaren anzupassen. Damit würden Sie auch den Anteil der gebundenen Ausgaben nicht weiter erhöhen.
Ich empfehle Ihnen also, allen meinen Anträgen zu folgen, und vor jedem Frankenbetrag das Wort "maximal" einzufügen. Dem Bundesrat gebe ich die Empfehlung mit, dem Motionsauftrag nachzuleben und die Notwendigkeit der Gebundenheit von Ausgaben bei allen neuen Gesetzen, aber auch bei allen Gesetzesreformen jeweils zu hinterfragen.