Tuena Mauro · Nationalrat · 2020-06-18
Tuena Mauro · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-06-18
Wortprotokoll
Heute kommen wir, nach dem Geschäft 18.071 am Dienstag, zum zweiten, wohl auch umstrittenen Teil einer verstärkten Terrorismusbekämpfung. Beim heute zu beratenden Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) geht es um die Erweiterung der Möglichkeiten für die Polizei im Zusammenhang mit dem Umgang mit Personen, von denen eine terroristische Gefährdung ausgeht.
Es sind präventive Massnahmen, die es den Polizeiorganen erlauben, einen Terroranschlag möglichst zu verhindern. Dabei geht es um verwaltungspolizeiliche Massnahmen, die gegenüber terroristischen Gefährderinnen und Gefährdern angeordnet werden können. Das sind unter anderem Kontaktverbote, eine Melde- und Gesprächsteilnahmepflicht, Rayonverbote, Eingrenzungen auf eine Liegenschaft - auf gut Deutsch: Hausarrest - oder ein Ausreiseverbot.
Aus unzähligen Beispielen aus dem Ausland wissen wir, dass terroristische Anschläge und Attentate oft von Minderjährigen ausgeführt werden. Auch diesem Umstand wurde im Bundesgesetz Rechnung getragen. Massnahmen können ab dem 12. Altersjahr, Hausarreste ab 15 Jahren verfügt werden. Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) soll neu die Befugnis erhalten, im Internet und in elektronischen Medien verdeckt zu fahnden.
Die Bekämpfung von Terrorismus ist häufig auch eine Bekämpfung von kriminellen Organisationen. Das heute geltende Ausländer- und Integrationsgesetz sieht vor, dass ausländische Staatsangehörige, deren Wegweisung aus der Schweiz verfügt worden ist, vorübergehend inhaftiert werden können, um den Vollzug dieser Massnahme sicherzustellen. Neu soll dies auch dann möglich sein, wenn die weg- oder ausgewiesene oder des Landes verwiesene Person eine Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz darstellt. Zudem soll eine rechtskräftig ausgewiesene Person, analog der Landesverweisung, künftig nicht mehr vorläufig aufgenommen werden können.
Das Fedpol muss Personen, von denen angenommen werden muss, dass sie eine schwere Straftat planen oder begehen, im Schengener Informationssystem und im nationalen Fahndungssystem Ripol ausschreiben können. Auch der Austausch von Informationen zwischen den einzelnen Behörden wird neu durch erweiterte Zugriffsrechte auf die Informationssysteme des Bundes verbessert. Der Zugang von Mitarbeitenden von Behörden und Betrieben zum Sicherheitsbereich eines Flughafens soll neu strenger geregelt werden.
Viele dieser Verschärfungen bereiten nicht nur Freude; so können gewisse Freiheiten eingeschränkt werden. Doch angesichts der terroristischen Bedrohungslage in Europa und damit auch in der Schweiz sind Verschärfungen dringend nötig. In den Knochen sitzt der Kommissionsmehrheit eine Messerattacke mit zwei Toten und fünf Verletzten, welche sich Anfang April im Südosten Frankreichs abgespielt hat. Dabei soll [PAGE 1100] es sich um eine dschihadistisch motivierte Terrorattacke gehandelt haben. Solche Attentate Einzelner finden leider immer häufiger statt. Die Folgen für die Involvierten sind fatal und grausam.
Die Politik hat die Pflicht, alles zu unternehmen, um terroristische Anschläge gegen unsere Bevölkerung möglichst zu verhindern. Unser Land blieb bis heute von grausamen Attentaten verschont. Das hat insbesondere auch mit der grossen Arbeit unserer Polizeiorgane in diesem Bereich zu tun. Heute haben wir die Möglichkeit, ihren diesbezüglichen Handlungsspielraum noch etwas zu verfeinern.
Ihre Sicherheitspolitische Kommission hat umfangreiche Anhörungen zum vorliegenden Bundesgesetz vorgenommen. So wurden Experten der Kantone, der Rechtswissenschaft, der kantonalen Polizeiorgane und des Kompetenzzentrums für schweizerische und internationale Sicherheitspolitik der ETH Zürich angehört.
Eine Kommissionsmehrheit unterstützt die Stossrichtung der Vorlage klar. Sie anerkennt die Bedrohungslage und die diesbezügliche Notwendigkeit zur Schaffung eines neuen Bundesgesetzes. Einer Kommissionsminderheit gehen die Massnahmen im besagten Gesetz zu weit. Dies betrifft unter anderem den Hausarrest. Sie sorgt sich zudem um die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Das zeigte sich auch beim Eintreten auf die Vorlage. Ein in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zeigt allerdings klar auf, dass dieses neu zu schaffende Bundesgesetz keinen Widerspruch zur EMRK oder auch zur UNO-Kinderrechtskonvention enthält. Verfügte Hausarreste müssen zusätzlich von einem Gericht überprüft werden. Ihre Sicherheitspolitische Kommission beantragt Ihnen deshalb mit 14 zu 9 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten.
Zwei Kommissionsminderheiten, nämlich die Minderheit I (Schlatter) und die Minderheit II (Roth Franziska), beantragen Ihnen, das Geschäft an den Bundesrat zurückzuweisen. Hier geht es insbesondere um einen Auftrag an den Bundesrat, dieses vorliegende Bundesgesetz auf die Verfassungsmässigkeit und auf die Vereinbarkeit mit dem Völkerrecht zu prüfen. Zudem wird von einer Minderheit ausgeführt, dass möglicherweise genügend Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus in bestehenden Gesetzen vorhanden sind.
Mit 14 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, das bezieht sich auf den Antrag der Minderheit I (Schlatter), und mit 14 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen, das bezieht sich auf den Antrag der Minderheit II (Roth Franziska), beantragt Ihnen Ihre Sicherheitspolitische Kommission, die Vorlage nicht an den Bundesrat zurückzuweisen und somit in die Detailberatung einzusteigen. In der Detailberatung werden wir es mit sechzehn Minderheitsanträgen und mit einem Einzelantrag Cottier zu tun haben. Aus Sicht der Kommissionsmehrheit würden diese Minderheiten die Gesamtvorlage stark abschwächen und den griffigen, wohl nötigen Massnahmen die Zähne komplett ziehen. Wir werden im Verlaufe des heutigen Nachmittages noch im Detail auf die einzelnen Minderheitsanträge zurückkommen.
Mit 11 zu 10 Stimmen bei 4 Enthaltungen ergänzte die Kommission die polizeilichen Massnahmen zur Verhinderung terroristischer Aktivitäten mit einem zusätzlichen Artikel. Neu soll eine gesicherte Unterbringung von Gefährdern möglich sein. Der Nationalrat nahm in der Herbstsession 2018 eine gleichlautende Motion mit 113 zu 64 Stimmen an.
Beim Attentat in Ottawa 2014, bei einem Anschlag auf eine Gasfabrik in Lyon 2015 oder auch beim Anschlag 2016 auf den Berliner Weihnachtsmarkt war der Täter den Behörden bereits vorgängig bekannt. Weil all diese Gefährder dennoch zur Tat schreiten konnten, haben ihre Anschläge eine weitere, zusätzliche Wirkung: Sie untergraben das Vertrauen der Bevölkerung in die staatlichen Organe.
Der neue Artikel 23obis setzt genau hier an. Personen, die im privaten oder öffentlichen Raum, ob im In- oder im Ausland, zu terroristischen Aktivitäten oder sonst zu Gewalt aufrufen, anleiten oder ermuntern, die solche Aktivitäten finanzieren, begünstigen oder zu deren Unterstützung aufrufen, müssen in Haft genommen oder durch andere geeignete Massnahmen an ihrem Tun gehindert werden. Die gleichen Sanktionen gelten für Personen, die sich zu Organisationen bekennen oder Organisationen angehören, die terroristische Aktivitäten oder sonstige Gewalt bezwecken oder ausüben. Mit diesen Präventivmassnahmen können Menschenleben gerettet werden.
Die Kommission unterstützte in der Gesamtabstimmung nach der Beratung den Ihnen heute vorliegenden, ausgewogenen Entwurf mit 15 zu 10 Stimmen.