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Arslan Sibel · Nationalrat · 2020-06-18

Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2020-06-18

Wortprotokoll

Ich darf Ihnen als Kommissionssprecherin einen Vorstoss vorstellen, dessen Ziel es ist, ein grosses gesellschaftspolitisches Ärgernis auszuräumen: die Kinder- und Minderjährigenehen. In vielen Fällen sind dies auch Zwangsehen. Ich möchte zuerst kurz das Problem schildern und schliesslich die Lösungswege aufzeigen, die in eine Kommissionsmotion gemündet haben.

Der Evaluationsbericht vom Januar 2020 in Erfüllung des Postulates Arslan 16.3897, "Evaluation der Revision des Zivilgesetzbuches vom 15. Juni 2012 (Zwangsheiraten)", kommt zum Schluss, dass es vom Juli 2013 bis Dezember 2017 in rund 350 Fällen einen Verdacht auf Eheungültigkeit wegen Zwang oder Minderjährigkeit gab. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Dunkelziffer wesentlich höher liegt. Diese Zahlen bestätigt auch die Fachstelle Zwangsheirat. Ihre Kommission für Rechtsfragen ist einhellig der Meinung, dass eine solche Situation unannehmbar ist und durch eine präzise Gesetzesanpassung ein für alle Mal verhindert werden muss.

Es liegt auf der Hand, dass die Opfer meist junge Frauen sind, nicht selten unter 16 Jahren. Kinder- und Minderjährigenehen entsprechen unserem Kulturkreis, aber auch unserem Rechtsempfinden in keiner Weise. Es kann auch nicht das Ziel sein, in falsch verstandener Toleranz solche Praktiken zu dulden. In einer Gesellschaft, in welcher das Recht auf Selbstbestimmung und Gleichstellung eine Selbstverständlichkeit sein muss, ist für eine solche Art von Ehen kein Platz.

Kommen wir zu den Lösungsansätzen. Ihre Kommission möchte den Schutz von Minderjährigen vor einer Verheiratung klar stärken. Die heutige Gesetzeslösung genügt leider noch nicht ganz und weist mindestens zwei Defizite auf. Einerseits lässt sie eine Minderjährigenehe unter Umständen zu bzw. erklärt eine solche Ehe nicht zwingend für ungültig, wenn die Weiterführung der Ehe den überwiegenden Interessen des minderjährigen Ehegatten entspricht. Andererseits werden Minderjährigenehen geheilt, sobald die betroffenen Personen volljährig werden; eine Ungültigkeitserklärung ist dann nicht mehr möglich.

Die Kommission ist der klaren Meinung, dass hier Korrekturbedarf besteht. Das zeigt auch die Entwicklung in verschiedenen anderen europäischen Ländern. Aufgrund der ansteigenden Zahlen haben etwa die Niederlande und Deutschland den Zeitpunkt der Eheschliessung als massgeblich für die Eheungültigkeit erklärt.

In der Kommission sind zwei Lösungswege diskutiert und verabschiedet worden. In einem ersten Schritt wurde der parlamentarischen Initiative Rickli Natalie 18.467, "Keine Anerkennung von Kinder- und Minderjährigenehen in der Schweiz", Folge gegeben, welche vorsieht, dass die erwähnte Interessenabwägung ersatzlos gestrichen werden soll. Damit müssen Ehen, bei denen einer der Ehegatten minderjährig ist, ohne Ausnahme als ungültig erklärt werden. Das entspricht der geltenden Regelung bei den Zwangsehen. In einem zweiten Schritt hat sich die Kommission einstimmig für die vorliegende Motion ausgesprochen, mit der neu der Zeitpunkt des Eheschlusses für massgeblich erklärt wird und nicht mehr wie nach geltendem Recht der Zeitpunkt des Eheungültigkeitsverfahrens. Damit soll verhindert werden, dass mit dem Erreichen der Volljährigkeit eine Heilung des Ungültigkeitsgrundes eintritt.

Zur Klarheit wiederhole ich nochmals den entscheidenden Text der Gesetzesänderung: "Ein Ungültigkeitsgrund liegt vor, wenn [...] zur Zeit der Eheschliessung einer der Ehegatten minderjährig war." Als Referenz wird also der Eheschliessungszeitpunkt genommen. Die Interessenabwägung wird gestrichen.

Der Bundesrat hat seinerseits eine Gesetzesrevision in Aussicht gestellt, die allerdings einen anderen Lösungsansatz verfolgt. Die vorliegende Motion würde dem Bundesrat aufzeigen, in welche Richtung die Arbeiten weitergeführt werden sollen. Der Bundesrat empfiehlt die Motion zur Ablehnung. Die Gründe dafür wird die Justizministerin erläutern.

Ich bitte Sie aber namens der einstimmigen Kommission, Kinder- und Minderjährigenehen einen totalen Riegel vorzuschieben und der Motion zuzustimmen.