Engler Stefan · Ständerat · 2020-06-18
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-06-18
Wortprotokoll
Artikel 76d Absatz 1 legt die Bemessungsgrundlage für die Fördermassnahmen fest. Welche Kosten anrechenbar sind und wie hoch der Eigenleistungsanteil sein muss, soll durch den Bundesrat geregelt werden. Das ist die Regel. Minimal, so der Bundesrat und die Minderheit Mazzone, müssten aber 20 Prozent der anrechenbaren Kosten von den Projektträgern selber getragen werden. Der Mehrheit schien ein solches Verhältnis zwischen Förderbeiträgen aus Gebühreneinnahmen und zumutbarer Eigenleistung unangemessen. Gemessen auch am Interesse der Branche selber für die Entwicklung von zukunftsfähigen Geschäftsmodellen soll nach Auffassung der Mehrheit der Förderbeitrag nicht mehr als 50 Prozent der anrechenbaren Kosten betragen.
Die Minderheit möchte bei der Fassung des Bundesrates bleiben und den Eigenleistungsanteil bei maximal 20 Prozent festlegen. Frau Kollegin Mazzone wird die Minderheit hier vertreten.