Walliser Bruno · Nationalrat · 2020-06-18
Walliser Bruno · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-06-18
Wortprotokoll
Die Polizei soll für den Umgang mit Personen, von denen eine terroristische Gefährdung ausgeht, mehr Möglichkeiten erhalten. Das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus ergänzt das Instrumentarium der Schweiz in der Terrorismusbekämpfung durch präventive Massnahmen der Polizei. Am Dienstag haben wir der Vorlage 18.071, "Terrorismus und organisierte Kriminalität", und damit dem Übereinkommen des Europarates zugestimmt. Mit diesem Gesetz machen wir einen weiteren Schritt zur Bekämpfung und Verhinderung von Terrorismus.
Das vorliegende Bundesgesetz will das bestehende polizeiliche Instrumentarium ausserhalb eines Strafverfahrens verstärken. Die Massnahmen können vor einem Strafverfahren, nach Beendigung des Strafvollzugs, unter Umständen aber auch ergänzend zu strafprozessualen Ersatzmassnahmen zur Anwendung kommen. Ziel der neuen polizeilichen Massnahmen ist es, zunehmende terroristische Gewalt zu verhindern. Von Fall zu Fall sollen Bund und Kantone gemeinsam die passenden Massnahmen beschliessen. Die Vorlage sieht folgende verwaltungspolizeiliche Massnahmen vor, welche gegenüber terroristischen Gefährderinnen und Gefährdern angeordnet werden können: Melde- und Gesprächsteilnahmepflicht, Kontaktverbot, Ein- und Ausgrenzung, Eingrenzung auf eine Liegenschaft und Ausreiseverbot.
Das geltende Ausländer- und Integrationsgesetz sieht vor, dass ausländische Staatsangehörige, deren Wegweisung aus der Schweiz verfügt worden ist, vorübergehend inhaftiert werden können, um den Vollzug dieser Massnahme sicherzustellen. Neu soll dies auch dann möglich sein, wenn die weg- oder ausgewiesene oder des Landes verwiesene Person eine Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz darstellt. Zudem soll eine rechtskräftig ausgewiesene Person - analog zur Landesverweisung - künftig nicht mehr vorläufig aufgenommen werden können. Weiter wird der Informationsaustausch zwischen den Behörden durch erweiterte Zugriffsrechte auf die Informationssysteme des Bundes verbessert.
Im Namen der SVP-Fraktion und der Sicherheit der Schweizer Bevölkerung bitte ich Sie, auf die Vorlage 19.032 einzutreten und die beiden Rückweisungsanträge der Minderheiten I (Schlatter) und II (Roth Franziska) abzulehnen. Diese Rückweisungsanträge verfolgen nur ein Ziel und haben nichts anderes im Sinn, als die Vorlage abzuschwächen und ihr damit die Zähne zu ziehen - genau so, wie dies bei der Vorlage 18.071 vorgesehen war. Wir brauchen die nötigen Gesetzesbestimmungen so rasch wie möglich.