Marti Min Li · Nationalrat · 2020-06-18
Marti Min Li · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-06-18
Wortprotokoll
Wir haben in der Schweiz ein Jugendstrafrecht, das sehr erfolgreich ist und gut funktioniert. Es ist erfolgreich, weil es konsequent dem Grundsatz folgt, dass Erziehung und Schutz vor Strafe kommen. Es setzt auf Reintegration und Resozialisierung. Es hat die positive Entwicklung und die persönliche und berufliche Entfaltung von Jugendlichen als Ziel. Dieser Grundsatz ist auch in der UNO-Kinderrechtskonvention verankert.
Ich möchte Sie daran erinnern, dass die hier im Gesetz vorgesehenen Massnahmen wie ein Kontaktverbot, eine Gesprächsteilnahme- und Meldepflicht, ein Ausreiseverbot oder ein Rayonverbot schon für Kinder ab 12 Jahren angeordnet werden können, der Hausarrest dann erst für Kinder ab 15 Jahren.
Es ist schon so, dass wir eine Strafmündigkeit ab 10 Jahren haben, aber wir befinden uns hier ja eben nicht im Bereich des Strafrechts, sondern im Bereich davor. Umso mehr gilt es, im Umgang mit Kindern und Jugendlichen eine besondere Sorgfalt zu zeigen. Unser oberstes Ziel sollte es sein, Kinder und Jugendliche davon abzuhalten, sich zu radikalisieren. Wir sollten auch bemüht sein, sie wieder in die Gesellschaft zu integrieren.
Ich will nicht leugnen, dass es Fälle von Kindern und Jugendlichen gibt, die sich radikalisiert haben, sie wurden aufgezählt. Das Problem muss durchaus angegangen werden. Es gibt eine Reihe von präventiven Massnahmen im sozialen oder schulischen Bereich, die hier auch Erfolg haben könnten. Wir müssen aufpassen, dass wir nicht Massnahmen ergreifen, die kontraproduktiv sein könnten.
Ich habe es schon im Eintreten erwähnt: Es gibt verschiedene Studien, die zeigen, dass Stigmatisierung die Radikalisierung befördern kann, dass Diskriminierung, das Gefühl von ungerechter Behandlung, dass Massnahmen, die als [PAGE 1121] übertrieben angesehen werden, eine Radikalisierung befördern können. Wenn Sie jetzt einen problematischen Jugendlichen in Hausarrest stecken, in einem problematischen Umfeld, alleine mit seinem Computer, glaube ich nicht, dass seine persönliche Entwicklung besonders gut verlaufen wird, mit dem Stigma als Gefährder sowieso nicht.
Die SP-Fraktion hat natürlich Sympathien für den Minderheitsantrag Porchet, wonach sämtliche Massnahmen erst ab dem 18. Altersjahr gelten sollen. Wir haben aber im Sinne eines Kompromisses einen Antrag eingegeben, wonach der Hausarrest erst ab dem 18. Lebensjahr angesetzt werden könnte, die anderen Massnahmen ab 14 Jahren.
Wir müssen das Problem ernst nehmen, das will ich nicht bestreiten. Aber wir dürfen nicht aufgrund von ein paar Einzelfällen überschiessen.
Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit Marti Min Li zu unterstützen.