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Sauter Regine · Nationalrat · 2020-09-07

Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2020-09-07

Wortprotokoll

Ich darf Ihnen hier ein Geschäft präsentieren, das in der Kommission völlig unbestritten war; es wurde am Schluss einstimmig verabschiedet. Worum geht es? Es geht hier darum, eine gesetzliche Grundlage für Beiträge des Bundes an die Arbeitslosenversicherung zu schaffen.

Sie haben das mitbekommen: Die Zusatzbelastungen aufgrund der Massnahmen im Zusammenhang mit Covid-19 sind enorm. Die Ausgaben in der Arbeitslosenversicherung sind drastisch angestiegen. Insbesondere ist eine hohe Nutzung des Instruments der Kurzarbeitsentschädigung festzustellen. Die Arbeitslosenversicherung kennt einen gesetzlich verankerten Mechanismus hinsichtlich der Verschuldung, nämlich eine Schuldenbremse. Diese tritt in Kraft, wenn der Fonds eine gewisse Grenze unterschreitet. Ohne Zuschüsse durch den Bund müsste nun, so die Prognose, per 1. Januar 2021 eine Erhöhung der Lohnbeiträge erfolgen, um diesen Fonds wieder entsprechend aufzustocken. Dies ist in der momentanen Situation nicht opportun. Es kann nicht sein, die Wirtschaft durch zusätzliche Lohnbeiträge noch mehr zu belasten, dies in einer Situation, in der wir auf eine Rezession zusteuern.

Durch den Beitrag im Jahr 2020 soll somit verhindert werden, dass der Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung Ende 2020 die Schuldenobergrenze von 8 Milliarden Franken erreicht. Der Plan ist, dass der Bund die Kosten für die Kurzarbeitsentschädigung, wie sie im Moment prognostiziert sind, übernimmt. Es sind dafür bereits Nachtragskredite in der Höhe von 20,2 Milliarden Franken durch dieses Parlament und Ihren Rat bewilligt worden, und zwar in zwei Tranchen: zum einen am 6. Mai, zum anderen am 11. Juni dieses Jahres. Diese 20,2 Milliarden Franken stellen einen Maximalbetrag dar. Es ist im Moment nicht zwingend davon auszugehen, dass er benötigt wird. Je nachdem, wie hoch die Abrechnungen für die Kurzarbeitsentschädigung effektiv ausfallen, ist dieser Betrag dann anzupassen.

Die 20,2 Milliarden Franken basieren auf ersten Einschätzungen, die in diesem Frühjahr vorgenommen wurden. Gleichzeitig soll nun aber mit dieser gesetzlichen Grundlage auch eine Basis für das Jahr 2021 geschaffen und damit dem Bund nochmals die Möglichkeit gegeben werden, allfällige Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einzubezahlen.

Wie gesagt, das Geschäft war unbestritten, die Kommission hat am Schluss ohne Gegenstimmen zugestimmt. Wir bitten Sie, das Gleiche zu tun.