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Engler Stefan · Ständerat · 2020-09-07

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-07

Wortprotokoll

Die Vorlage des Bundesrates geht auf zwei gleichlautende Motionen aus dem Ständerat und aus dem Nationalrat in der Maisession dieses Jahres zurück. Die Motionen verlangten vom Bundesrat, dass er zusammen mit den Kantonen und den Transportunternehmungen dann, wenn einmal die Fakten bzw. die finanziellen Auswirkungen des Covid-bedingten Nachfragerückgangs bekannt sind, einen fairen Schadensausgleich findet. Dabei sollte darauf zu achten sein, dass die Transportunternehmungen nicht mit einem zu grossen Klotz am Bein - oder besser am Rad - in die Zukunft fahren müssten. Dies würde die Weiterentwicklung des öffentlichen Verkehrs generell hemmen, ihn vielleicht zum Stillstand bringen und wäre im schlimmsten Fall sogar mit dem Abbau von Leistungen verbunden.

Die Botschaft und der Entwurf für ein entsprechendes dringliches und bis Ende 2021 befristetes Bundesgesetz liegen nunmehr vor. Dass dem öffentlichen Verkehr bzw. den Leistungserbringern in der Branche und damit letztlich auch den Benützerinnen und Benützern des öffentlichen Verkehrs geholfen werden muss, ist so weit unbestritten. Es kann in niemandes Interesse sein, den öffentlichen Verkehr in der Schweiz zu schwächen oder seine Leistungen zu gefährden. Entsprechend ist die Kommission auch einstimmig auf die Vorlage eingetreten.

Der Bundesrat schlägt vor, drei Bereiche zu unterstützen, erstens den bestellten regionalen Personenverkehr in der Zuständigkeit von Bund und Kantonen, zweitens den Schienengüterverkehr und drittens die Finanzierung der Bahninfrastruktur. Er ist bereit, dafür insgesamt rund 700 Millionen Franken zur Verfügung zu stellen.

Die Kommissionsmehrheit verlangt darüber hinaus, dass auch der Ortsverkehr, der touristische Verkehr und der Autoverlad unter bestimmten strengen Voraussetzungen von der Staatshilfe profitieren können sollen. Diesbezüglich liegen Mehrheits- und Minderheitsanträge vor. Uneinig war man sich in der Kommission darüber, in welchem Umfang sich die Leistungserbringer, also die Transportunternehmungen, aus der Sparte des regionalen Personenverkehrs Reserven anrechnen lassen müssen, bevor sie Bundesmittel beanspruchen können. Um mich nicht wiederholen zu müssen, werde ich mich dazu - und somit auch zu den bestrittenen Hilfen für den Orts- und den touristischen Verkehr - in der Detailberatung äussern. Deshalb hier einzig noch der Hinweis auf die beabsichtigte technische Abwicklung der Unterstützung: Der Bundesrat wird die in der Botschaft für die jeweiligen Bereiche ausgewiesenen Finanzhilfen in den Voranschlag 2021 einstellen und entsprechend im Dezember den Räten zur Genehmigung unterbreiten.

Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, auf die Vorlage einzutreten. [PAGE 635]