Aeschi Thomas · Nationalrat · 2020-09-07
Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-09-07
Wortprotokoll
Herr Roduit hat es eben ausgeführt. Er hat gesagt, wir seien hier in einer ausserordentlichen Krise und jetzt brauche es Massnahmen - und da ist die Minderheit mit Herrn Roduit einverstanden. Solche braucht es auch tatsächlich. Um aber über Unterstützungsmassnahmen zu reden und diese auch zu beschliessen, ist die Diskussion am Mittwoch zum Covid-19-Gesetz der richtige Ort. [PAGE 1200]
Was die Mehrheit der Kommission hier beantragt, ist eine permanente Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes. Vielleicht ganz grundsätzlich: Für wen ist die Kurzarbeitsentschädigung gedacht? Sie ist eben für Angestellte gedacht, wenn ein Geschäft weniger Aufträge als üblich hat und man denkt, dass die Auftragslast in einigen Monaten wieder zurückkommt. Dann kann die Unternehmung entsprechend Kurzarbeitsentschädigung beantragen, damit sie diese Personen nicht entlassen muss.
Das Instrument ist klar für Arbeitnehmende konzipiert, die keinen Einfluss auf den Geschäftsgang des Betriebes haben. Wo liegt die Problematik? Bei den Personen. Wenn nämlich der Arbeitgeber die Einführung und den Umfang der Kurzarbeit und den Verdienstausfall für sich und die mitarbeitende Ehegattin oder die eingetragene Partnerin bzw. den mitarbeitenden Ehegatten oder den eingetragenen Partner selbst bestimmen kann, führt das zu einem grossen Missbrauchspotenzial. Frau Prelicz-Huber hat gesagt, dass man, um diesem Missbrauchspotenzial zu begegnen, Lösungen finden müsse. Es ist aber nicht so einfach, denn der Ehepartner, der mitangestellt ist, hat eben einen wesentlichen Einfluss auf den Geschäftsgang des Unternehmens; er hat einen wesentlichen Einfluss darauf, welchen Lohn er überhaupt erhält. Da kann man nicht mit Kontrollen plötzlich sagen, dieser Lohn sei zu hoch, er oder dieser Antrag auf Kurzarbeitsentschädigung sei nicht angemessen.
Das ist die Problematik, die wir hier sehen, wenn dieses Instrument permanent abgeändert würde. Wir sind der Meinung, dass die dauerhafte Ausweitung der Anspruchsberechtigung zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll ist. Wir sind gerne bereit, über Lösungen zu sprechen, die auf diese Krise fokussiert sind. Dafür werden wir am Mittwoch bei der Debatte über das Covid-19-Gesetz genügend Zeit haben. Aber hier sind wir der Meinung, dass es am Schluss dem Instrument der Kurzarbeit ganz grundsätzlich schadet, wenn man das AVIG abändert und diesen Anspruch dauerhaft ausweitet. Es würde entsprechend mehr benutzt. Sie sehen es bereits heute, haben wir doch eben mehr als 14 Milliarden Franken für die Arbeitslosenversicherung bewilligt. Wir werden entsprechend noch mehr einschiessen müssen, wenn dieses Instrument weiter ausgeweitet wird, und das werden die Arbeitnehmerinnen und die Arbeitnehmer zu berappen haben. Das ist nicht im Interesse der Arbeitslosenversicherung, wie sie der Gesetzgeber damals eingeführt hat.
Ich bitte Sie entsprechend, hier der Minderheit zu folgen und diese Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit gemäss Bundesrat abzulehnen.