Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2020-09-07
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2020-09-07
Wortprotokoll
Die Corona-Pandemie trifft uns alle. Sie trifft die Gesellschaft, sie trifft die Wirtschaft, und sie trifft eben auch den öffentlichen Verkehr und den Schienengüterverkehr. Deshalb haben wir Massnahmen vorgesehen. Die Nachfrage im öffentlichen Verkehr ging in den extremsten Zeiten um bis zu 80 Prozent zurück. Seither erholt sich die Nachfrage, aber sie erholt sich nur langsam.
Auch der Schienengüterverkehr verzeichnet einen deutlichen Rückgang, zum Beispiel aufgrund von Ladenschliessungen, aber auch von Produktionsunterbrüchen. Gleichzeitig herrschen für den öffentlichen Verkehr Rahmenbedingungen, die für solche Situationen nur wenig Spielraum belassen. Transportunternehmen dürfen im bestellten Verkehr keine Gewinne machen - was heisst, dass sie Ertragsausfälle nicht einfach kompensieren können. Im Schienengüterverkehr ist es aufgrund der Wettbewerbsverhältnisse schwierig, finanzielle Vorkehrungen für Krisensituationen zu treffen. Das heisst, dass ohne weitere Massnahmen die Zahlungsfähigkeit von verschiedenen Unternehmen in diesem Bereich auf dem Spiel steht.
Finanzielle Unterstützungsmassnahmen sind notwendig, damit der öffentliche Verkehr und der Schienengüterverkehr ihre Aufgaben für die Mobilität, für die Versorgung der Schweiz auch in Zukunft erfüllen können. Das wurde auch durch die Motion 20.3151 bestätigt, die sowohl Ihr Rat wie auch der Nationalrat angenommen haben. Deshalb präsentiert Ihnen der Bundesrat jetzt diese Botschaft zum dringlichen Bundesgesetz über die Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Covid-19-Krise.
Das Ziel der Botschaft ist es, nachhaltige Schäden für den öffentlichen Verkehr und den Schienengüterverkehr durch den Abbau oder gar die Einstellung von Transportangeboten aufgrund der Folgen von Corona zu verhindern. Die Botschaft berücksichtigt ein paar wichtige Grundsätze, nämlich erstens die Zuständigkeit der verschiedenen Staatsebenen, die aus Sicht des Bundesrates erhalten bleiben soll. Zweitens sollen bestehende Abläufe und Verfahren berücksichtigt und nur fallweise ergänzt werden. Drittens sollen die Massnahmen einfach und transparent sein. Auch der administrative Aufwand soll möglichst gering gehalten werden. Viertens sind die Gesetzesbestimmungen befristet, und zwar bis Ende 2021.
Das heisst, es gilt: Die Transportunternehmen werden für die[NB]direkt durch Covid-19 verursachten Mehrkosten und Mindererträge entschädigt, und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Unternehmen wird berücksichtigt. Das heisst, Reserven werden aufgelöst, auf Dividenden wird verzichtet, und es [PAGE 636] soll eine zurückhaltende Boni-Politik gelebt werden. Ihre Kommission hat das zum Teil in einzelnen Punkten noch präzisiert und im Gesetzentwurf so festgehalten. Das kann der Bundesrat unterstützen.
Der Kommissionssprecher hat es gesagt: Der Bundesrat schlägt Ihnen vor, drei Bereiche zu unterstützen, nämlich den regionalen Personenverkehr, den Schienengüterverkehr und die Bahninfrastruktur.
Beim regionalen Personenverkehr soll im Jahr 2021 eine Defizitdeckung durch einen einmaligen Beitrag an die Transportunternehmen finanziert werden, und zwar basierend auf der Jahresrechnung 2020 und anteilig gemäss der heutigen[NB]prozentualen Beteiligung durch Bund und Kantone. Als Kosten für den Bund sind hier 290 Millionen Franken vorgesehen.
Beim Schienengüterverkehr soll der Abbaupfad bei den Abgeltungen im alpenquerenden Verkehr in den Jahren 2020 und 2021 ausgesetzt werden. Zudem soll es in dieser Branche ein vereinfachtes Verfahren für finanzielle Notmassnahmen in der Form eines einmaligen Beitrags geben. Die Kosten für den Bund betragen hier 70 Millionen Franken.
Bei der Bahninfrastruktur schliesslich gibt es verschiedene Elemente. Auf der einen Seite soll die Rückzahlung der FinöV-Bevorschussung im Jahr 2020 sistiert werden. Auf der anderen Seite werden die maximal zulässigen zwei Drittel der LSVA in den Bahninfrastrukturfonds (BIF) einfliessen. Der BIF kann sich um bis 150 Millionen Franken verschulden, und 300 Millionen Franken aus den BIF-Reserven werden eingesetzt. Für die Infrastrukturbetreiberinnen sind zudem Nachträge zu den Leistungsvereinbarungen vorgesehen, um die Ertragsausfälle zu kompensieren. Das bedeutet für den Bund Kosten von rund 330 Millionen Franken.
Ich bin überzeugt: Mit diesen Massnahmen zu Kosten von rund 700 Millionen Franken kann man das Ziel, nämlich langfristige Schäden im öffentlichen Verkehr und im Schienengüterverkehr zu vermeiden, erreichen.
Ihre Kommission hat die Vorlage sehr intensiv diskutiert. Sie hat zusätzliche Massnahmen vorgeschlagen, nämlich, dass auch der Ortsverkehr, der touristische Verkehr sowie der Autoverlad finanziell unterstützt werden. Ich werde mich dann in der Detailberatung dazu äussern.
In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen des Bundesrates, auf das Geschäft einzutreten.
Ich äussere mich noch zur Frage von Herrn Ständerat Rechsteiner zu den Ausbauprogrammen, aber auch zu den Unterhaltsarbeiten. Es braucht beides: die Ausbauprogramme, aber auch die Mittel für die Unterhaltsarbeiten, die Sie ja bereits gesprochen haben. Das soll beides nicht vernachlässigt werden. Es ist nicht die Absicht des Bundesrates, wegen Corona bei Ausbauprogrammen zurückzustecken. Aber selbstverständlich müssen die Arbeiterinnen und Arbeiter verfügbar sein. Sie wissen, dass inmitten der Corona-Krise zeitweise auch Baustellen geschlossen waren. Aber im Prinzip soll mit dieser Vorlage auch sichergestellt sein, dass die von Ihnen bereits getroffenen Entscheide umgesetzt und auch die Unterhaltsarbeiten fortgesetzt werden können. Das trägt dazu bei, dem öffentlichen Verkehr in unserem Land auch weiterhin den Raum einzuräumen, den er bei uns verdient.