Engler Stefan · Ständerat · 2020-09-07
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-07
Wortprotokoll
Mit Artikel 9a wird in das Gütertransportgesetz ein neuer Fördertatbestand eingefügt. Dieser schafft für den Bund die erstmalige Voraussetzung, Verluste der im Gütertransport auf der Schiene tätigen Unternehmungen übernehmen zu können, damit das bestehende nachhaltige Angebot im Schienengüterverkehr auch künftig aufrechterhalten werden kann. Der Bundesrat rechnet damit, dass er dafür rund 70 Millionen Franken aufwenden muss.
Eine Kommissionsminderheit will zwar auch, dass dem Gütertransport auf der Schiene geholfen wird, explizit möchte sie aber SBB Cargo von Hilfsbeiträgen ausnehmen. Bundesrat und Kommissionsmehrheit stellen sich auf den Standpunkt, dass die Bereitstellungskosten für das Systemangebot im Wagenladungsverkehr aller betroffenen Eisenbahnverkehrsunternehmungen unabhängig von den Eigentumsverhältnissen abzugelten sind - und somit auch von SBB Cargo, die im Übrigen als Einzige ein flächendeckendes Netz betreibt. Somit liegt es im Interesse der Allgemeinheit, dieses Netz zu erhalten, um das Grundangebot aufrechtzuerhalten.
Wer von den Verkehrsunternehmungen diese Hilfe beansprucht, hat sich zuerst die aus der Sparte Güterverkehr in den Geschäftsjahren 2017 bis 2019 angesparten Reserven anrechnen zu lassen und darf in den nächsten zwei Jahren auch keine Dividenden ausrichten. Ausserdem ist darauf hinzuweisen, dass die Erwartung des Bundesrates darin besteht - und die Kommission hat sich ausdrücklich dieser Erwartung angeschlossen -, dass, wer Hilfen in Anspruch nimmt, auch die Erwartung zu erfüllen hat, dass die Preise in dieser Zeit nicht erhöht werden und das Angebot nicht reduziert wird.