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Engler Stefan · Ständerat · 2020-09-07

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-07

Wortprotokoll

Zuhanden der Materialien möchte ich noch zu Ziffer 1 Artikel 8 Absatz 2 festgehalten haben, dass auch die Verlagerungspolitik der Schweiz von der Corona-Krise betroffen ist und der damit verbundene wirtschaftliche Einbruch in Europa das Verlagerungsziel des Bundes gefährden kann. Als Folge des Lockdowns in Europa verzeichnete der kombinierte Verkehr seit Anfang April einen Rückgang von bis zu 30 Prozent, und das auf den meisten Verkehrsachsen. Deshalb kommen wir, wenn wir den kombinierten Verkehr im beabsichtigten Umfang und mit den vorgenommenen Zielen einigermassen gesund erhalten und in die Zukunft überführen wollen, nicht darum herum, diesen zu unterstützen. Das soll in der Art erfolgen, dass für 2020 die Abgeltung im Vergleich zum Vorjahr erhöht und für das Jahr 2021 das Abgeltungsniveau auf dem des Vorjahrs - und zwar bei 121,5 Millionen Franken - beibehalten wird. Ich habe das noch festgehalten, damit es im Amtlichen Bulletin steht, wenn man danach gefragt wird, warum das Güterverkehrsverlagerungsgesetz angepasst wurde.

Jetzt steht aber das zweite Gesetz zur Diskussion, das Bahninfrastrukturfondsgesetz. Die Krise führt auch dazu, dass die Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur durch den Bahninfrastrukturfonds (BIF) in den Jahren 2020 bis 2023 als Folge von Mindereinlagen und eines finanziellen Verlusts in der Höhe von 330 Millionen Franken in den Jahren 2020 und 2021 - dies als Folge tieferer Trassenerlöse der Infrastrukturbetreiberinnen - in Schieflage geraten ist. Zur Sanierung des BIF werden folgende drei Massnahmen vorgeschlagen, die in der Kommission unbestritten geblieben sind: erstens die Sistierung des geregelten Abbaus der FinöV-Bevorschussung für das Jahr 2020, zweitens die Erhöhung der LSVA-Einlage auf das verfassungsmässig vorgeschriebene Maximum von zwei Dritteln des LSVA-Reinertrages und drittens die Inanspruchnahme der Möglichkeit der zusätzlichen Verschuldung des BIF.

Mit diesen drei Massnahmen will man erreichen, dass kurzfristig auch keine Einschränkungen beim Substanzerhalt oder [PAGE 637] beim Ausbau der Bahninfrastruktur erforderlich würden. Der finanzielle Umfang dieser Massnahmen, namentlich für die Kompensation der Ertragsausfälle bei den Infrastrukturbetreiberinnen, erfordert eine Aufstockung der Mittel für die Leistungsvereinbarungen in der Höhe von rund 250 Millionen Franken für das Jahr 2020 und rund 80 Millionen Franken für das Jahr 2021. Das macht somit insgesamt 330 Millionen Franken.

Diese Anpassungen sowohl des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes wie jetzt auch des Bahninfrastrukturfondsgesetzes hat die Kommission einstimmig so angenommen.