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Engler Stefan · Ständerat · 2020-09-07

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-07

Wortprotokoll

Einfach damit es gesagt ist und ich meine Interessenbindung nochmals offengelegt habe: Ich bin Präsident der KVF und gleichzeitig Präsident des Verwaltungsrates der Rhätischen Bahn.

Mit Artikel 28a hat die Kommission einstimmig - das ist ein einstimmiger Kommissionsbeschluss - Staatshilfe für touristische Verkehrsangebote in die Gesetzgebung aufgenommen. Der Tourismus leistet in verschiedenen Regionen der Schweiz einen wichtigen Beitrag zur Wirtschaftsleistung - wem sage ich das? -, insbesondere auch in den Berggebieten, aber nicht nur. Von dieser Unterstützung werden in erster Linie die Schifffahrtsgesellschaften profitieren können. Sie sind ja in besonderem Masse während des Lockdowns und jetzt auch über die Sommerzeit von den Auswirkungen und von den Schutzkonzepten der Covid-19-Krise derart betroffen, dass die Ertragsausfälle hoch sind. Schiffe, Postautos, Berg- und Seilbahnen sind oft für sich allein schon eine Attraktion und tragen entscheidend zur Attraktivität und zum positiven Bild der Schweiz bei. Bei vielen dieser Transportunternehmungen - es sind vor allem auch die Schifffahrtsunternehmen auf allen Schweizer Seen davon betroffen - sind die Erträge während der Zeit der Covid-19-Krise eingebrochen.

Jetzt stellt sich die Frage, ob nicht auch der Bund eine Verpflichtung hat, gegenüber diesen Unternehmen Solidarität zu zeigen. Entsprechend hat die Kommission eine Bestimmung aufgenommen, die eine Unterstützung durch den Bund unter strengen Voraussetzungen vorsieht. Zum einen kann der Bund nur dann solche touristische Unternehmungen oder touristische Angebote unterstützen, wenn diese mit einer Personenbeförderungskonzession oder einer kantonalen Konzession zum Betrieb von Seilbahnen ausgestattet sind. Das ist die erste Voraussetzung. Die zweite Voraussetzung ist die Unterstützung durch den Kanton selber: Nur wenn die Kantone im Lead sind, ist der Bund bereit und in der Lage, 80 Prozent des Beitrags des Kantons dazuzugeben. Schliesslich haben wir hier auch die beiden Bedingungen ins Gesetz aufgenommen, dass diese Unternehmungen ihre Reserven, die sie in dieser Sparte in den Jahren 2017 bis 2019 erzielten, zuerst einsetzen müssen, um finanzielle Hilfe des Bundes zu erhalten. Die Unternehmungen, die davon Gebrauch machen, werden für die Jahre 2020 und 2021 auch keine Dividenden ausschütten dürfen.

Unter diesen doch sehr einschränkenden Bedingungen - am einschränkendsten ist die Bedingung, dass der Kanton selber die Hauptverantwortung trägt - ist die Kommission bereit, touristische Verkehrsangebote zu unterstützen.