Müller Damian · Ständerat · 2020-09-07
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2020-09-07
Wortprotokoll
Wir behandeln nun die Differenzen zur Totalrevision des CO2-Gesetzes. Das CO2-Gesetz ist das wichtigste Schweizer Instrument zur Umsetzung des Klimaschutzes. Für die Periode nach 2020 gelten die Bedingungen des Pariser Klimaabkommens, dem die Schweiz 2017 zugestimmt hat. Die Schweiz hat sich international dazu verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis ins Jahr 2030 um mindestens 50 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Das neue Gesetz soll die nationale Umsetzung dieser Verpflichtung sicherstellen und spätestens per 1. Januar 2022 in Kraft treten. Mit der Annahme der parlamentarischen Initiative Burkart 17.405 haben wir ja eine lückenlose Weiterführung der Massnahmen bis Ende 2021 beschlossen.
Wie Sie der Fahne entnehmen können, gibt es noch einige Differenzen. Damit wir die Gesetzesberatung fachlich und technisch durchführen können, werden wir Artikel für Artikel behandeln. Zur Erinnerung: Da der Nationalrat im Dezember 2018 den Gesetzentwurf in der Gesamtabstimmung abgelehnt hat, basiert der vorliegende Gesetzentwurf auf dem ständerätlichen Entscheid der Herbstsession 2019. Die UREK-S als vorberatende Kommission bestätigte zahlreiche Anpassungen des Nationalrates, welcher am 10. Juni 2020 seine Version mit 135 zu 59 Stimmen bei 1 Enthaltung verabschiedet hat. Somit sind die Differenzen überschaubar und sollten in der Herbstsession ausgeräumt werden, damit die Gesetzesvorlage in die Schlussabstimmung kommen kann. Die UREK-S macht aber auch Präzisierungen, schlägt noch weitere Erleichterungen vor und hält in umstrittenen Punkten an bisherigen Positionen fest.
Die UREK-S tagte mit Frau Bundespräsidentin Sommaruga am 22. Juni und am 17. August 2020. Wir nahmen uns die nötige Zeit und prüften das Gesetz nochmals bis auf die Grundmauern. Die Verwaltung konnte der Kommission die nötigen Informationen und Berichte liefern, welche zur Entscheidungsfindung nötig waren - an dieser Stelle besten Dank an die Frau Bundespräsidentin und ihre tatkräftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche mit ihrem Fachwissen zur Entscheidungsfindung beigetragen haben. Anhand der vorliegenden Differenzen sowie der Mehrheits- und Minderheitsanträge sehen Sie, dass wir als Ständerat uns nochmals intensiv damit beschäftigen müssen. Die noch offenen Fragen sollen sachlich und klar dargelegt werden, damit wir die Grundlage zur Schlussabstimmung legen. Lassen Sie uns die Arbeit nun konstruktiv angehen.
Ich beginne meine Bemerkungen dann zur ersten wichtigen Differenz bei Artikel 3.